Dioxin – 10. Oktober 2008 – 16:36
DJ EU-Energieminister einigen sich auf Entflechtungsregeln
LUXEMBURG (Dow Jones)--Die für Energiefragen zuständigen EU-Minister haben sich auf das dritte Energiebinnenmarktpaket verständigt. "Wir haben eine gute Gesamteinigung für das Binnenmarktpaket gefunden", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze nach Beratungen mit den EU-Partnern am Freitag in Luxemburg. Jetzt muss das Europäische Parlament in zweiter Lesung über die Gesetze entscheiden. Im Vordergrund steht dabei die Entflechtung von Übertragungsnetz und Vertrieb in Energiekonzernen. Die gemeinsame Position des Ministerrats sieht allerdings keine strenge Trennung vor, wie sie die EU-Kommission und das Parlament bevorzugen.
Der Ratsbeschluss lässt drei Möglichkeiten zu: die eigentumsrechtliche Entflechtung (Ownership Unbundling) von Strom- und Gasversorgern, die Ausgliederung der Netze in eine unabhängige Betreibergesellschaft (ISO-Modell) und den von Deutschland, Frankreich und einigen anderen Ländern ins Spiel gebrachten "dritten Weg". Bei letzterer Option könnten die Konzerne ihre Netze behalten, müssten aber für ein unabhängiges Management in den Netzgesellschaften sorgen. Kritiker sehen den dritten Weg "nur" als eine Verstärkung der bereits vorgeschriebenen gesellschaftsrechtlichen Entflechtung (Legal Unbundling). Für die Europaabgeordneten gehen daher die Pläne der EU-Regierungen nicht weit genug.
Das Parlament hatte in erster Lesung im Stromsektor für die eigentumsrechtliche Entflechtung votiert und im Gassektor auch die anderen Alternativen zugelassen. Aus diplomatischen Kreisen hieß es, dass jetzt schwierige Verhandlungen mit dem Parlament bevorstehen.
Hintergrund des Energiepakets, insbesondere der Entflechtungspläne, ist der mangelnde Wettbewerb auf den europäischen Energiemärkten. Die EU-Kommission hatte bei Vorlage des Gesetzesentwurfs argumentiert, die neuen Vorschriften seien nötig, "um das in mehrfacher Hinsicht auftretende strukturelle Versagen der Elektrizitäts- und Gasmärkte zu beheben." Das geltende Recht für die gesellschaftsrechtliche Trennung der - mitunter monopolistischen - Netztätigkeit von der Energieproduktion und -versorgung verhindere nicht, dass die Netzbetreiber den Drittzugang zugunsten ihrer eigenen Erzeugungs- und Vertriebseinheiten diskriminierten. Damit werde der Eintritt neuer Energieanbieter im Markt verhindert.
Die politische Einigung der Energieminister sieht darüber hinaus Schutzklauseln bei EU-internen Übernahmen vor, wie sie vor allem von den Niederlanden, Portugal, Spanien, Polen und Dänemark gefordert wurden. So dürfen Stromerzeuger und -lieferanten künftig keine eigentumsrechtliche entflochtenen Übertragungsnetzbetreiber in anderen EU-Ländern übernehmen bzw. kontrollieren. E.ON oder RWE dürften in diesem Falle beispielsweise keinen niederländischen Netzbetreiber übernehmen.
Gleichzeitig sieht das Gesetz auch ein allgemeines Abwehrrecht für Energie- Versorger vor, das sich nicht auf Übernahmen von Netzgesellschaften beschränkt. Allerdings müssen entsprechende Fälle der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden und sie dürfen nicht gegen geltendes EU-Recht, insbesondere gegen den freien Kapitalverkehr, verstoßen. Diese Regelung wurde getroffen, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Unbundling-Bestimmungen in den einzelnen EU-Ländern auszugleichen.
Auch können EU-Energieunternehmen vor Übernahmen aus Drittstaaten geschützt werden, die keine Entflechtung vorgenommen haben. Allerdings können die EU-Länder selbst entscheiden, ob sie Investoren aus Drittstaaten derartige Übernahmen verbieten. Sie müssen dabei eine Stellungnahme der EU-Kommission einholen und diese soweit wie möglich berücksichtigen. Die geplante Klausel richtet sich vor allem gegen den russischen Gasmonopolisten Gazprom und wird daher auch "Gazprom-Klausel" genannt.
Des Weiteren haben die Energieminister die Einrichtung einer Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) beschlossen. Die EU-Agentur soll nicht die Arbeit der nationalen Regulierungsinstanzen ersetzen, sondern diese vielmehr ergänzen. Sie ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Gruppe der EU-Regulierungsbehörden (ERGEG), die bislang nur beratende Funktion hatte.
DJG/aul/ang/nas
(END) Dow Jones Newswires
October 10, 2008 11:36 ET (15:36 GMT)
Copyright (c) 2008 Dow Jones & Company, Inc.