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Aktienboard > Trading und Finanzen > Anfänger- und Einsteigerforum > Daytrading und Fallstricke bei der Abführung der Abgeltungssteuer ?

  

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Alt 05.02.2012, 10:06   #1
ist gelegentlich hier
 
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Status: Boardaktien ist offline
Question Daytrading und Fallstricke bei der Abführung der Abgeltungssteuer ?

Hallo,

wenn man jetzt Daytrading betreibt und nicht mehr als die Erlöse aus den Verkauf wieder reinvestiert ...

Klar, die Gewinne aus diesen Verkäufen werden dann direkt mit der Abgeltungssteuer verrechnet, aber womit ?

Mit dem Erlös aus dem Verkauf, welcher auch immer eine gewisse Zeit braucht (Settlmentfrist), um auf dem Konto gutgeschrieben zu werden, oder mit dem möglichen Barguthaben auf dem Depot ?

Beispiel.

Depotguthaben 100 €

Gewinn aus dem Verkauf 1000€
./. Abgeltunsst.(grob) 250 € --> geht ans FA und Depotguthaben bleibt 100 €
= 750 € mehr für die Reinvestition

oder Variante 2

Es werden diese 250 € Abgeltungssteuer dem Depotguthaben belastet --> Depot wäre dann 100 - 250 € = -150 € (im Minus) und 3 Tage später triffen dann diese 250 € auf dem Depot ein --> 3 Tage im Minus ???

Variante 2 kann doch gar nicht so sein, das würde Daytrading total behindern, wenn das Depotbarguthaben mehr und mehr durch die Abgeltungssteuer ins Minus getrieben würde (wegen Settlementfrist ...)


Wie ist es tatsächlich ?


Danke im voraus ...

Boardaktien
 
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Alt 05.02.2012, 10:18   #2
verbringt hier einige Zeit
 
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Status: Xanlash ist offline
Standard AW: Daytrading und Fallstricke bei der Abführung der Abgeltungssteuer ?

Es sollte beim Eintreffen auf dein Konto um die Abgeltungssteuer+Kirchensteuer+ Soli reduziert sein, es sei denn es fällt noch in die 800 Euro Freibetrag, vorrausgesetzt du hast sie für dein Depot zugeteilt.
 
Musterdepot von Xanlash Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2012, 10:42   #3
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Status: Indexmusikgewin ist offline
Standard AW: Daytrading und Fallstricke bei der Abführung der Abgeltungssteuer ?

Soweit ich weiß wird die Abgeltungssteuer Taggenau von dem gewinn nach jeder geschlossenen position über nacht bzw. nach dem Börsentag verrechnet und sofort abgezogen wie auch alle anderen Gebühren. Z.b. die abgabe von der gewinnbeteiligung dieser geringe 0,2 nochwas prozentsatz.

Für die unter 800 euro regelung muss man vorher eine befreiung beantragen sonst wird es dir erstmal auch unter 800 euro abgezogen.
 
Musterdepot von Indexmusikgewin Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2012, 11:33   #4
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Status: Die Traderin ist offline
Standard AW: Daytrading und Fallstricke bei der Abführung der Abgeltungssteuer ?

@Boardaktin
Es gilt auch für dich: Einfach mal die Forumssuche benutzen. Das Thema "Abgeltungssteuer" ist hier einfach schon zu oft aufgetaucht.
 
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Alt 15.02.2012, 15:30   #5
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Thumbs down AW: Daytrading und Fallstricke bei der Abführung der Abgeltungssteuer ?

Liebes Fräulein Traderin,

das ist ja gerade das Problem ! Es gibt zu viele Beiträge zur Abgeltungssteuer.
Wenn man den passenden Schlüsselbegriff nicht hat, kann man lange suchen ...

Gruß und Danke für die Antworten ...

Boardaktien
 
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Alt 15.02.2012, 15:59   #6
hat nix mit Bier zu tun!
 
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Standard AW: Daytrading und Fallstricke bei der Abführung der Abgeltungssteuer ?

Zitat:
Zitat von Boardaktien Beitrag anzeigen
Liebes Fräulein Traderin,

das ist ja gerade das Problem ! Es gibt zu viele Beiträge zur Abgeltungssteuer.
Wenn man den passenden Schlüsselbegriff nicht hat, kann man lange suchen ...

Gruß und Danke für die Antworten ...

Boardaktien
stimmt

Liegt aber auch daran, dass als dieses Gesetz beschlossen wurde niemand den Sacherstand hatte, zu wissen was er da eigtl. unterzeichnet.

Verrechnungstöpfe waren da noch garnicht vorgesehen und mittlerweile sparen die meisten Daytrader Tausende Euro im Jahr an Steuern ein


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Als erste Kommune plant der Landkreis Friesland LiquidFeedback zut Online-Bürgerbeteiligung einzusetzen.öffentliche Informationsveranstaltung am 16.5. soll erste Einblicke geben.
https://www.friesland.de/internet/pa...brik=901000003
 
Musterdepot von Praeriebaer Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2012, 18:13   #7
Risk-taker by his own
 
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Standard AW: Daytrading und Fallstricke bei der Abführung der Abgeltungssteuer ?

Zitat:
Zitat von Praeriebaer Beitrag anzeigen
...mittlerweile sparen die meisten Daytrader Tausende Euro im Jahr an Steuern ein
Wie das ?


__________________
Zitat:
Zitat von Trinitrotoluen Beitrag anzeigen
Noch effektiver ist im Kopf und auf dem Konto haben.
Zitat:
Zitat von Praeriebaer Beitrag anzeigen
Der Typ stand wirklich vorm Selbstmord, aber das ist völlig normal. Sowas passiert, wenn man der Meinung ist, dass man Geld machen MUSS.
 
Musterdepot von Ramonet Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2012, 19:34   #8
hat nix mit Bier zu tun!
 
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Standard AW: Daytrading und Fallstricke bei der Abführung der Abgeltungssteuer ?

Zitat:
Zitat von Ramonet Beitrag anzeigen
Wie das ?
weil ihr Steuersatz auf maximal 25% gedeckelt wurde und sie Verluste vom Vorjahr anrechnen können. Die können das Finanzamt in den Wahnsinn treiben bevor die auch nur EINEN Euro abgeführt haben mit nem Auslandsdepot


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Alt 15.02.2012, 21:56   #9
Where's my Million Bucks?
 
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Standard AW: Daytrading und Fallstricke bei der Abführung der Abgeltungssteuer ?

Zitat:
Zitat von Praeriebaer Beitrag anzeigen
weil ihr Steuersatz auf maximal 25% gedeckelt wurde und sie Verluste vom Vorjahr anrechnen können. Die können das Finanzamt in den Wahnsinn treiben bevor die auch nur EINEN Euro abgeführt haben mit nem Auslandsdepot
Auslandsdepot? ähmm... wie passt denn dies in das o.g. Szenario? Ein deutscher Staatsangehöriger, der über 183 Tage im Jahr in D residiert, ist doch unbeschränkt steuerpflichtig in D, egal wo der noch in der Welt seine Konten hat, oder?

Kleine Zwischenfrage - als russisch orthodox getaufter und formal glaubensneutraler Mensch in D muss ich keine Kirchensteuer zahlen, richtig?
 
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Alt 15.02.2012, 22:10   #10
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Standard AW: Daytrading und Fallstricke bei der Abführung der Abgeltungssteuer ?

Zitat:
Zitat von DanteS Beitrag anzeigen
Auslandsdepot? ähmm... wie passt denn dies in das o.g. Szenario? Ein deutscher Staatsangehöriger, der über 183 Tage im Jahr in D residiert, ist doch unbeschränkt steuerpflichtig in D, egal wo der noch in der Welt seine Konten hat, oder?

Kleine Zwischenfrage - als russisch orthodox getaufter und formal glaubensneutraler Mensch in D muss ich keine Kirchensteuer zahlen, richtig?
Niemand MUSS Kirchensteuer zahlen. Jeder DARF zahlen. Entsprechend beim Standesamt soweit ich mich erinnere an oder abmelden.

Wenn du Deutscher bist aber dein Depot im Ausland hast, musst du deine Steuern mit der Steuererklärung selbst abführen. Eigtl. bedeutet dies, dass du spätestens 3 oder 4 Monate nach dem steuerpflichtigem Jahr deine Steuererklärung einreichen musst. Eine Selbstanziege ist aber noch bis zu 24 Monate nach dem Jahr straffrei möglich. Du tust natürlich alles um möglichst lange mit dem Geld zu arbeiten


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