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Vollständige Version anzeigen : Test: CD-Brenner


plasir
31.12.2001, 02:24
Hier findet ihr einen akt. Test über CD-Brenner:
http://www.computerchannel.de/artikel.phtml?id=3965

Wieso wurde aber kein HP-Brenner getestet ?

Nobody
31.12.2001, 06:47
Hallo

Hier wurden auch CD Brenner getestet.

Der Link dazu http://computer.t-online.de/TOnl/Comp/hard/pc-k/cd__/ci/CP/ci__brennerkauf.html

Gruß Nobody

plasir
31.12.2001, 17:14
Der Aopens CRW2440 (ca. 250 DM) geht aus beiden Tests als klarer Testsieger heraus.

plasir
07.01.2002, 17:59
Media Markt bietet den Brenner für 99€ an ! (193 DM)

Odo
01.08.2002, 20:01
Die führenden Hersteller und Importeure von CD-Brennern werden in Deutschland künftig für jedes verkaufte Gerät eine Urheberabgabe von sechs Euro bezahlen. Außerdem werden rückwirkend für die seit Juli 2001 verkauften Geräte entsprechende Abgaben fällig, berichtete der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM).
BITKOM: CD-Brenner werden teurer
Der BITKOM habe mit den Verwertungsgesellschaften einen entsprechenden Gesamtvertrag für CD-Brenner abgeschlossen. "Durch die Abgabe werden sich Preiserhöhungen nicht vermeiden lassen", erklärte der Verband. CD-Brenner würden künftig um bis zu zehn Prozent teurer.

Im Gespräch: Abgaben auf Computer und Drucker
Seit Jahren streiten die Verwertungsgesellschaften mit der Industrie, ob das Urheberrechtsgesetz auch auf Computer, CD-Brenner und Drucker anzuwenden ist. Das Gesetz sieht vor, Urheber eines Werks angemessen zu vergüten. Die Verwertungsgesellschaften hatten ursprünglich eine Abgabe von zehn Euro pro Gerät gefordert.

Harms: "Wir hatten keine andere Wahl"
Der BITKOM hatte sich bis zuletzt gegen Abgaben gewehrt. Die Verwertungsgesellschaften wiederum beriefen sich auf das geltende Urheberrechtsgesetz und den Vergütungsbericht der Bundesregierung. In diesem Bericht forderte die Bundesregierung die Einführung pauschaler Abgaben für eine Reihe digitaler Produkte, darunter auch CD-Brenner. "Vor diesem Hintergrund hatten wir keine andere Wahl, als der Vereinbarung zuzustimmen. Mit Unterzeichnung des Gesamtvertrags schaffen wir nun die dringend notwendige Planungssicherheit für die Unternehmen", sagte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM.

Musikkopieren bleibt verboten
Der Verband befürchtet unter anderem, dass die Abgaben als Erlaubnis zum Schwarzbrennen missverstanden werden könnten. "Die Abgaben sind kein Freifahrtschein für Musik- und Software-Piraten", stellt Harms klar. Sie dienen lediglich der Kompensation gesetzlich erlaubter privater Kopien.

Odo
09.12.2002, 20:00
Die neue Generation von DVD-Brennern hat noch mit Kinderkrankheiten zu kämpfen, wie der Vergleichstest in der aktuellen c't 25/02 zeigt. Immerhin bemüht sich Sony, die Mängel des DRU-500A durch Firmware-Updates zu beheben und veröffentlichte am Wochenende die Version 1.0f, die als auffälligste Verbesserung die Brenngeschwindigkeit bei DVD+R von 2,4 auf 4X erhöht. Mit geeigneten 4X-Rohlingen braucht man nur noch 15:23 min, um eine komplette DVD zu brennen. Bei 4X-DVD-Rs benötigt der DRU-500A mit 15:50 min geringfügig länger.

Die Leseschwierigkeiten bei DVDs behebt das Firmware-Update nur zum Teil. Einlagige DVD-5 können nun nicht mehr nur mit 2X, sondern durchschnittlich mit 5,3X ausgelesen werden, was einer Dauertransferrate von 7,04 MByte/s entspricht. Bei DVD+R und DVD-R hat sich die Dautertransferrate mit 5,27 MByte/s beim Lesen verdoppelt. Die Zugriffsgeschwindigkeit verbesserte sich geringfügig und beträgt jetzt 190 ms bei DVD-5 und 228 ms bei DVD+R und DVD-R. Unverändert sehr schlecht sind allerdings die Leseleistungen bei zweilagigen DVD-9 (2X), DVD+RW (2,6X) und DVD-RW (2,0X).

Die übrigen Werte haben sich gegenüber dem Test in c't 25/02 nicht geändert. Wer DVDs einlesen oder rippen will, der sollte also weiterhin besser ein separates DVD-ROM-Laufwerk verwenden.

Odo
11.12.2002, 09:21
Das Landgericht München I hat das öffentliche Aufstellen von Münz-CD-Brennern, zum Beispiel an Tankstellen und in Fotogeschäften, untersagt. Der Vertreiber verstoße damit gegen das Urheberrecht, da er die Herstellung von CDs ermögliche und dafür Geld verlange, teilt das Gericht mit. Ein in München ansässiger Tonträgerhersteller hatte gegen öffentliche CD-Kopierer eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Vertriebs verfügt, sofern nicht ein deutlicher Hinweis beigefügt sei, dass das Aufstellen des Gerätes zum Zweck entgeltlicher Nutzung durch Dritte unzulässig ist. Diese Verfügung wurde nun durch ein Urteil (Az. 7 O 18271/02) bestätigt. Die Namen des Klägers und des Beklagten teilt das Gericht nicht mit.

Nach dem Widerspruch der Beklagten gegen die Einstweilige Verfügung hatte die zuständige 7. Zivilkammer zu entscheiden, ob der Vertrieb des Gerätes zu Verletzungen des ausschließlichen Vervielfältigungsrechtes des CD-Herstellers führt oder ob die "Privilegierung der privaten Endnutzer auch dem Geräteaufsteller zu Gute kommt". Das Gericht meint, wer CD-Brenner entgeltlich zur Verfügung stellt, wirke an einer Urheberrechtsverletzung mit. Er ermögliche die Herstellung der CD und werde dafür nach Stückzahl bezahlt. Damit werde jedoch auch durch den Endnutzer der Bereich zulässiger Vervielfältigung zu privaten Zwecken überschritten, sodass für beide Beteiligte von einem Eingriff in fremde Verwertungsrechte auszugehen sei.

Um solche öffentlichen CD-Kopierer hatte es bereits in Australien einigen Wirbel gegeben. Der Betreiber hatte sich aber mit dem australischen Verband der Musikindustrie gütlich auf Lizenzzahlungen geeinigt. Im Juni dieses Jahres hatte die Osnabrücker Firma Hamiltons Kontor den Vertrieb der Geräte auch in Europa angekündigt.