Voltaire
02.06.2001, 20:34
wollen und dies über den Steuerberater realisieren, dürfte folgender Artikel von Interesse sein. Ich persönlich sage nur:"Obacht"!
Vorsicht bei Steuerberatern: Wertpapiergeschäfte können teuer werden (28.11.2000)
Wer ehrlich und redlich seine Unterlagen einem Steuerberater anvertraut, muss dafür unter Umständen tief in die Tasche
greifen. Ein bisher kaum bekannter Passus in der Gebührenverordnung für Steuerberater macht dies möglich. Nach einem
Bericht des Wirtschaftsmagazins "Capital" (Ausgabe 24/2000) können schon wenige Wertpapiergeschäfte im Laufe eines
Jahres bei der Steuererklärung Gebühren von mehreren tausend Mark verursachen. Der Grund: Die Gebührenverordnung
überlässt es dem Steuerberater, ob er bei Spekulationsgeschäften den An- oder Verkaufspreis der Wertpapiere als
Grundlage für die Gebühren ansetzt. So könne ein Steuerberater für nur einen Aktien-Verkauf im Wert von 100.000 Mark
bis zu 1.275 Mark Honorar verlangen, so das Magazin.
Diese Gebühr sei darüber hinaus nicht nur einmal, sondern bei jeder Transaktion erneut fällig. Zehnmal im Jahr Aktien im
Wert von 100.000 Mark umschichten, könne dem Steuerbrater dann also schon 12.750 Mark aufs Konto bringen. Zudem
weist das Magazin darauf hin, dass das Honorar gezahlt werden müsse, egal ob nur ein minimaler Überschuss oder sogar
ein Verlust beim Wertpapiergeschäft entstanden sei.
Der "Capital"-Rat: Vor Abgabe der Steuererklärung ein Pauschal-Honorar mit dem Steuerberater vereinbaren, das erspare
unliebsame Überraschungen. Denn sei die Steuererklärung erst einmal erstellt, verhindere die geltende Beraterverordnung
einen allzu großen Vehandlungsspielraum, erklärt das Magazin. Zudem ist Fleißarbeit gefragt: Wer Ordnung ins Chaos bringt
und seine Belege dem Steuerberater sortiert übergibt, dem kann nicht die Maximal-Gebühr berechnet werden. So könnten
beispielsweise die Kosten für ein 20.000 Mark-Aktiengeschäft von 283,50 Mark auf 94,50 Mark reduziert werden.
Vorsicht bei Steuerberatern: Wertpapiergeschäfte können teuer werden (28.11.2000)
Wer ehrlich und redlich seine Unterlagen einem Steuerberater anvertraut, muss dafür unter Umständen tief in die Tasche
greifen. Ein bisher kaum bekannter Passus in der Gebührenverordnung für Steuerberater macht dies möglich. Nach einem
Bericht des Wirtschaftsmagazins "Capital" (Ausgabe 24/2000) können schon wenige Wertpapiergeschäfte im Laufe eines
Jahres bei der Steuererklärung Gebühren von mehreren tausend Mark verursachen. Der Grund: Die Gebührenverordnung
überlässt es dem Steuerberater, ob er bei Spekulationsgeschäften den An- oder Verkaufspreis der Wertpapiere als
Grundlage für die Gebühren ansetzt. So könne ein Steuerberater für nur einen Aktien-Verkauf im Wert von 100.000 Mark
bis zu 1.275 Mark Honorar verlangen, so das Magazin.
Diese Gebühr sei darüber hinaus nicht nur einmal, sondern bei jeder Transaktion erneut fällig. Zehnmal im Jahr Aktien im
Wert von 100.000 Mark umschichten, könne dem Steuerbrater dann also schon 12.750 Mark aufs Konto bringen. Zudem
weist das Magazin darauf hin, dass das Honorar gezahlt werden müsse, egal ob nur ein minimaler Überschuss oder sogar
ein Verlust beim Wertpapiergeschäft entstanden sei.
Der "Capital"-Rat: Vor Abgabe der Steuererklärung ein Pauschal-Honorar mit dem Steuerberater vereinbaren, das erspare
unliebsame Überraschungen. Denn sei die Steuererklärung erst einmal erstellt, verhindere die geltende Beraterverordnung
einen allzu großen Vehandlungsspielraum, erklärt das Magazin. Zudem ist Fleißarbeit gefragt: Wer Ordnung ins Chaos bringt
und seine Belege dem Steuerberater sortiert übergibt, dem kann nicht die Maximal-Gebühr berechnet werden. So könnten
beispielsweise die Kosten für ein 20.000 Mark-Aktiengeschäft von 283,50 Mark auf 94,50 Mark reduziert werden.