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Vollständige Version anzeigen : Einlagensicherung bei Konkurs der Bank


HSnoopy
05.12.2001, 00:15
Aktuell bin ich etwas beunruhigt über die Schwierigkeiten die die Schmidt-Bank und damit verbunden auch Consors hat. Ich bin mal auf Suche gegangen und habe nach Infos gesucht, ob meine Einlagen im Falle eines Konkurses gesichert sind.

Wen es interessiert hier habe ich mal ein paar Infos zusammengestellt die ich so gefunden habe:

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Einlagen-Sicherung

Wenn Ihre Bank in Schwierigkeiten kommt

Bank-Pleite: Was passiert mit Ihrem Geld?

Mit den Finanznöten der SchmidtBank rückt das deutsche Einlagen-Sicherungs-System wieder in den Blickpunkt. DMEuro.com checkt, was bei einer Bank-Pleite mit ihrem Geld passiert und nennt alle Banken, die dem Einlagen-Sicherungsfonds angeschlossen sind.

Wertberichtigungsbedarf in dreistelliger Millionenhöhe – das war zuviel für das alte Privatbankhaus. Die SchmidtBank wird von einer Auffang-Gesellschaft übernommen. Vor einigen Monaten machte bereits eine Bankpleite die Kunden nervös. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) machte Ende April 2001 den Online-Broker Systracom Bank AG dicht. Die offizielle Begründung: "wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und baldiger Aufzehrung des haftenden Eigenkapitals". Tatsächlich meldete die Bank kurze Zeit später Insolvenz an.
Die bei der Bank gebunkterten Gelder sind jedoch nicht gefährdet. Denn Deutschland hat ein gut funktionierendes Einlagen-Sicherungs-System. Eigentlich sind es sogar drei nebeneinander geltende, praktisch gleichwertige Systeme: Alle drei großen Organisationen des Kreditwesens (Privatbanken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften) haben jeweils für ihren Bereich "Garantiefonds" geschaffen, die aus Beiträgen der Mitglieds-Institute gespeist werden.
So sind durch den Einlagensicherungs-Fonds bei den privaten Banken alle Einlagen eines Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Instituts gesichert. Das bedeutet, dass selbst bei sehr kleinen Instituten – z.B. mit einem haftenden Eigenkapital von nur eine Million Mark – je Einleger Beträge bis zu drei Millionen Mark pro Einleger voll gesichert sind.
Auch für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass eine Bank aus dem Einlagensicherungsfonds ausscheiden sollte, ist vorgesorgt. Die Einleger werden hierüber so rechtzeitig informiert, dass sie noch während des Bestehens des Einlagenschutzes ihre Dispositionen treffen können. Im Übrigen sind die Einlagen bis zur nächsten Fälligkeit, also möglicherweise weit über den Zeitpunkt des Ausscheidens hinaus, gesichert.
Der Schutz umfasst dabei alle „Nichtbanken-Einlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spar-Einlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaber-Papiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaber-Schuldverschreibungen und Inhaber-Einlagen-Zertifikate, werden dagegen nicht geschützt


http://193.194.144.24/dmwwwangebot/fn/dmo/SH/0/sfn/builddm/id/6445!11877/cn/cn_detail/cn_map/0/brt/1/


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Kreditwesengesetz (KWG)
Hauptzweck des "Gesetzes über das Kreditwesen" ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kredit- und Finanzdienstleistungswesens in Deutschland. Das KWG weist diese Aufgabe dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zu, das hierbei eng mit der Bundesbank zusammenarbeitet. Es hat im Rahmen der Bankenaufsicht Missständen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerte der einzelnen Anleger (Individualschutz) oder die Stabilität des Bankensektors gefährden können (Systemschutz).

Die zentralen Bestimmungen des KWG fordern von den Banken ein angemessenes haftendes Eigenkapital. Das Volumen der mit bestimmten Risikofaktoren gewichteten Kredite und anderen Ausleihungen eines Kreditinstituts darf das 12,5fache seines haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen. Zudem müssen die Banken bei ihrer Vermögensanlagepolitik auf ausreichende Liquiditätsvorsorge achten, damit die jederzeitige Zahlungsbereitschaft gesichert ist. Weitere Regelungen sollen das Ausfallrisiko im Kreditgeschäft beschränken. So sind Großkredite * das sind Kredite, die 10% des haftenden Eigenkapitals einer Bank übersteigen * der Bundesbank anzuzeigen. Ein einzelner Großkredit darf 25%, alle Großkredite zusammen dürfen das Achtfache des haftenden Eigenkapitals nicht überschreiten. Auch sogenannte Millionenkredite (Kredite von 3 Mio DM und mehr) sind grundsätzlich der Bundesbank zu melden. Hat ein Kreditnehmer bei mehr als einer Bank Millionenkredite aufgenommen, teilt die Bundesbank den betroffenen Kreditinstituten die Gesamtverschuldung und die Anzahl der beteiligten Banken mit ("Evidenzzentrale"). Schließlich müssen sich die Banken grundsätzlich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer offenlegen lassen, wenn sie einen Kredit von über 500000 DM gewähren.

Wie Kundeneinlagen und Ansprüche von Anlegern im Wertpapiergeschäft bei Zahlungsschwierigkeiten von Banken und anderen Finanzdienstleistern gesichert werden, ist nicht im KWG, sondern im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geregelt. Ferner gibt es weit darüber hinausgehende Sicherungssysteme einzelner Institutsgruppen (Einlagensicherung).
http://www.commerzbank.de/privat/lexikon/HTML/KWG.htm



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http://www.bundesbank.de/de/monatsbericht/bericht07/textteil/00/einlsich.pdf

Hier nur der Link - lädt einen Bericht der Bundesbank - Lesbar über den Acrobat-Reader



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http://www.termingeld-vergleich.de/service/einlagensicherung/einlagensicherung.htm

Hier wird beschrieben wie das Sicherungssystem funktioniert - mit einigen Unterlinks. Am besten mal durchklicken

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Einlagensicherung im Euroland:

http://www.sachsenlb.de/content/information/eurospecial/einlagensicherung


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HSnoopy
05.12.2001, 00:17
Geldanlage: Grundlagen-Informationen
Sicherheit der Geldanlage (Einlagensicherung)
Vorab: In diesem Info-Artikel geht es nicht darum, wie sicher der Gewinn aus einer Geldanlage ist. Hier geht es darum, wie sicher es ist, daß man das eingesetzte Kapital am Ende der avisierten Laufzeit zurückbekommt.


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Kompletter Text Recht im Kreditwesen
http://www.recht-in.de/ars-juridica/GesetzestextmitKommentaren/Bundesrecht/kreditwesenG/kreditwesenG-text.htm

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Für (fast) jeden Anleger/Sparer hat die Sicherheit, das eingesetzte Geld auch tatsächlich zurückzubekommen, oberste Priorität. Dabei gilt es, sich der folgenden Gefahren bewußt zu sein:


Verlust durch Veruntreuung


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Staatlich überwachter Kapitalmarkt in Deutschland

Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Investment-Gesellschaften
Bei diesen brauchen Sie keine Veruntreuung zu fürchten.

Versicherungs-Unternehmen
Hier gibt es eine - bisher legale - Möglichkeit, Gewinne, die mit der Anlage der Kundengelder erzielt wurden, teilweise "verschwinden" zu lassen. Ein paar Unternehmen haben das auch bereits getan und schätzungsweise mehrere Milliarden Mark auf Seite geschafft. Der Bundesgerichtshof hat das für rechtmäßig erklärt, es läuft eine Verfassungs-Beschwerde dagegen.
Die weitaus überwiegende Zahl der Versicherungs-Unternehmen hat nach derzeitigem Wissensstand diesen Trick aber nicht angewendet.
[Details im Kapitel über Kapital-Lebensversicherungen, dort unter Basiswissen 3 "Wem gehört die Gewinn-Beteiligung".]

Wer vor einem Abschluß wissen will, welche Unternehmen das gemacht haben, kann sich beim Verbraucherschutz-Verein Bund der Versicherten e.V. erkundigen.
Grauer Kapitalmarkt

Unter den vielen Geldanlage-Anbietern aus dem Bereich des Grauen Kapitalmarktes [nächstes Kapitel] gibt es zahlreiche Übeltäter, die es nur darauf abgesehen haben, das Geld ahnungsloser Anleger beiseite zu schaffen. Der Graue Kapitalmarkt ist der unseriöse Teil des Freien Kapitalmarktes (nicht staatlich beaufsichtigt). Ein Engagement außerhalb des staatlich überwachten Kapitalmarktes sollte man sich reiflich überlegen. Jedes Jahr verschwinden dort Milliarden Mark.


Verlust durch Bankrott, Konkurs, Pleite des Produkt-Anbieters


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Wenn Sie (Gläubiger) Ihr Kapital jemandem (Schuldner) für einen Zeitraum überlassen, ist die Rückzahlung des Kapitals solange sicher, wie der Schuldner zahlungsfähig ist. Bei Zahlungsunfähigkeit ist Ihr Kapital weg.

Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme:
In vielen Staaten gilt für bestimmte Geldanlagen (nicht für alle) bei Banken und Sparkassen eine Rückzahlungs-Garantie, deren Höhe allerdings begrenzt ist. Bei dieser Garantie handelt es sich um die sogenannte Einlagensicherung.

Geldanlagen, die geschützt sind:

- Sichteinlagen (Girokonto)
- Termineinlagen (Termingelder)
- Spareinlagen
(Sparbücher und Sparbriefe, sofern sie auf den Namen ausgestellt sind)


Mindest-Einlagensicherung innerhalb der EU
Für EU-Staaten - also auch Deutschland - gibt es die Vorschrift, daß Banken und Sparkassen bestimmte Geldanlagen bis zu einer Höhe von 20.000 EURO sichern müssen. Das einzelne EU-Land kann eine Begrenzung der Sicherung auf 90 % vornehmen oder eine höhere Einlagensicherung per Gesetz vorschreiben. Das ist teilweise auch der Fall.


Beispiel für eine bessere Absicherung als nach EU-Vorschrift
In den Niederlanden sind nicht 90 % sondern 100 %, maximal 20.000 Euro gesichert.
Aber: Sollte bei einer Insolvenz des Geld-Instituts ein anderes Geld-Institut außerhalb der EU die Pleite-Bank übernehmen, entfällt die Mindest-Sicherung, da die in der EU bestehenden Vorschriften zur Einlagensicherung dann nicht mehr wirksam sind. Die Kunden müssen gemäß EU-Recht darüber informiert werden und sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wer diese Information "verschläft" oder sie gar nicht erhält (nicht jeder Brief erreicht den Empfänger), könnte dann das sprichwörtliche "blaue Wunder" erleben.

Geld-Institute mit Hauptsitz in Deutschland
Hier gibt es auf Druck des Gesetzgebers - der hatte vor Jahrzehnten mal mit einer gesetzlichen Regelung gedroht - eine weiter reichende Absicherung für viele Geld-Institute (aber nicht für alle). Einige Geld-Institute sind dieser höheren Einlagensicherung nicht beigetreten. Für die Kunden dieser wenigen Geld-Institute gilt daher nur die oben beschriebene geringere EU-Sicherung.

Höhe der zusätzlichen Sicherung

Sparkassen und Genossenschafts-Banken
haben jeweils ein eigenes Solidar-Sicherungssystem aufgebaut, das zu einer praktisch unbegrenzten Absicherung bestimmter Geldanlagen ermöglichen soll. Falls es bei einem Institut zu Problemen kommen sollte, springen die anderen ein.

Die meisten Privatbanken (aber nicht alle)
haben einen »Feuerwehrfonds« ins Leben gerufen. Jedem Kunden einer dem Feuerwehrfonds angeschlossenen Bank wird garantiert, daß seine Einlage mindestens bis zu einer Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals abgesichert ist. Da das Mindest-Kapital einer Bank 6 Millionen Mark betragen muß (gesetzlich vorgeschrieben), liegt die Absicherung bei mindestens 1,8 Millionen Mark je Anleger/Sparer. Dabei sind nicht nur die Einlagen sondern auch die Zinsen geschützt.
80 % der Banken in Deutschland verfügen über ein haftendes Eigenkapital von mehr als 100 Millionen Mark je Bank.


Die Banken, die dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken nicht angehören, können beim Bundesverband deutscher Banken erfragt werden. Für diese Banken gilt nur die Mindest-Einlagensicherung nach EU-Recht.

Bundesverband deutscher Banken e.V.
Burgstraße 28
10178 Berlin
Telefon: 030 / 1663 - 0
Telefax: 030 / 1663 - 1399
Email: bankenverband@bdb.de

Sparkassen und Banken außerhalb Deutschlands
Eine Einlagensicherung gibt es auch in anderen Staaten, aber oft in weitaus geringerem Maße als in Deutschland. Innerhalb der EU gibt es die oben bereits erwähnte Mindest-Einlagensicherung, bestimmte Geldanlagen bis zu einer Höhe von 20.000 EURO sichern müssen. Wenige EU-Staaten haben eine höhere Sicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Auch außerhalb der EU gibt es in einigen Staaten eine Einlagensicherung. Wer dort Geld anlegen will, sollte sich zuvor sachkundig machen.


Geldanlagen über reine Internet-Banken
Mittlerweile gibt es einige Banken, die nur über Internet (und per Post und Telefon) tätig sind. Der Anleger muß den Hauptsitz des Geld-Instituts erfragen, um die Höhe der Einlagensicherung zu erfahren.

Anleger hören immer wieder von Banken aus Dänemark, den Niederlanden oder Frankreich, die mehr Zinsen zahlen als man in Deutschland erhält. Aber sie sind mißtrauisch. Standard-Frage in Informations-Foren des Internet "Wie seriös ist die XXX-Bank und kann ich dort unbesorgt Geld anlegen?"

Finden Sie den Hauptsitz des Instituts heraus ! Die oben aufgeführten Geldanlagen (also nicht alle Geldanlagen sondern genau die !) sind dann entsprechend der Einlagensicherung dieses Landes gesichert. Ehepaare können also 40.000 EURO einlagengesichert anlegen.
Wer eine höhere Summe anlegen möchte, sollte den Betrag auf verschiedene Banken aufteilen.

Hauptsitz - Zweigstelle
Es gilt die Einlagensicherung des Landes, in dem der Hauptsitz des Geld-Instituts ist. Richtet das Institut eine Zweigstelle in einem anderen Staat ein, gilt nicht die Einlagensicherung des Zweigstellen-Landes sondern die des Hauptsitz-Landes.

Ein Geld-Institut kann aber nicht nur eine Zweigstelle in einem anderen Staat eröffnen. Sie kann dort stattdessen auch eine neue Bank gründen. Die neue Bank hat ihren Hauptsitz in diesem anderen Staat. Dann gilt die Einlagensicherung dieses Staates. Daß die neue Bank lediglich ein Tochter-Unternehmen eines deutschen Geld-Instituts ist, spielt keine Rolle.


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Hinweis:
Die Informationen zur Einlagensicherung beziehen sich auf die eigenen Geldanlagen der Banken und Sparkassen. Sie beziehen sich nicht auf die Geldanlagen, bei denen die Banken und Sparkassen als Vermittler auftreten.
Typisches Beispiel für eine Geldanlage, bei der die Bank/Sparkasse Vermittler ist, sind Fonds-Anteile. Nicht die Bank ist "Hersteller" dieser Geldanlage sondern die Investment-Gesellschaft. Die Bank ist nur Händler (Vermittler) zwischen Investment-Gesellschaft und Anleger. Gleiches gilt für Aktien, verzinsliche Wertpapiere und andere Anlagen. Dafür gibt es keine Einlagensicherung.
Und diese Informationen gelten nicht für Inhaber-Schuldverschreibungen (Bankschuldverschreibungen) - das sind verzinsliche Wertpapiere (Anleihen), mit denen die Bank "Kredit" bei Anlegern aufnimmt). Auch die sind im Rahmen der Einlagensicherung nicht abgesichert.
http://verbraucherschutz.wtal.de/index.htm?sicherheit.htm