Vollständige Version anzeigen : arbeitszeugnis - recht gilt wie lange?
Hasenmeier
22.02.2002, 14:33
hallo,
bei beendigung eines arbeitsverhältnisses, hat der A´nehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Meine Frage: Wieviel Zeit hat er, um dieses Recht in Anspruch zu nehmen....kann er zB nach 3 Monaten, 1 Jahr etc noch ankommen und ein A`Zeugnis verlangen?
Grüße,
hasenmeier
Hallo,
ja,jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein EINWANDFREIES Zeugnis. Dieses darf er auch selbst verfassen und nur zur Unterschrift dem Arbeitgeber vorlegen. Negatives,was einer neuen Anstellung schaden könnte darf nicht drin stehen. Allerdings werden die Zeugnisse durch weglassen gewisser Eigenschaften,oder durch gewisse Satzstellungen so formuliert das der neue Arbeitgeber in der Regel weiß was los ist.
Wann der Anspruch auf ein Zeugnis,oder ob er erlischt kann ich dir leider nicht sagen.
Vom Arbeitnehmer für den Chef vorformulierte Arbeitszeugnisse bieten Chancen, ungeübte Schreiber können aber viele Fehler machen. Allzu schmeichelhafte Formulierungen sind eher ungünstig, warnt die "Unicum Beruf".
Das Zeugnis sollte positiv und zugleich nüchtern geschrieben sein. Aussagen wie "Ganz besonders überzeugte ihr außergewöhnliches Engagement" seien zu viel des Guten. Überlastete Chefs, denen das Zeugnis-Schreiben lästig ist, immer häufiger dazu über, Mitarbeitern diese Aufgabe zu übertragen. Wer sein Zeugnis dann nur aus Textbausteinen aus dem Internet oder Sachbüchern zusammenstellt, vergibt leicht die Möglichkeit, individuelle Stärken zu betonen.
Zudem sollte beim Formulieren mit Hilfe von Textbausteinen genau auf den Aufbau geachtet werden: Taucht eine Aussage zur Leistung unvermittelt im Abschnitt über den Werdegang auf, weiß ein geübter Leser sofort: Das Zeugnis ist selbst geschrieben.
Die eigentlichen Tücken bei Zeugnissen liegen oft gar nicht in den viel diskutierten Geheimcodes, sondern in den Lücken. Fehlen zum Beispiel Aussagen über wichtige Fachkenntnisse, dann heiße das: Der Chef kann dazu nichts Positives sagen. Ein Profi erkennt dieses "beredte Schweigen" sofort.
whitesnow
06.02.2005, 13:30
Die Dauer des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis ist aus folgenden Paragraphen nicht ersichtlich. Man sollte nach Möglichkeit wohl mit Zugang der Kündigung ein Arbeitszeungis verlangen.
Hier mal die Gesetzestexte:
aus: http://dejure.org/gesetze/BGB/630.html
"
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)
Titel 8 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630)
§ 630
Pflicht zur Zeugniserteilung
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 24.8.2002 (PDF-Format BGBl. I S. 3412 *) m.W.v. 1.1.2003.
"
und aus: Gewerbeordnung http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/gew_f.htm
"
§ 109
Zeugnis
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
"
Weiterhin gibt es verschiedene Gerichtsurteile zum Thema Arbeitszeugnisse.
hallo,
bei beendigung eines arbeitsverhältnisses, hat der A´nehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Meine Frage: Wieviel Zeit hat er, um dieses Recht in Anspruch zu nehmen....kann er zB nach 3 Monaten, 1 Jahr etc noch ankommen und ein A`Zeugnis verlangen?
Grüße,
hasenmeier
hi hasenmeier,
ja der AN (Arbeitnehmer) kann noch viel später ankommen und ein arbeitszeugnis verlangen.
Nur :D und jetzt kommt der Knackpunkt, kann der AN verlangen, das dieses Zeugnis zurückdatiert wird?
Eines der Kriteren ist das Ausstellungsdatum des Zeugnisse. Dieses sollte möglichst nah am Ausscheidungsdatum des AN liegen. Bei grössen zeitlichen Abständen zwischen dem Ausscheidungszeitpunkt des AN und dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses unterstellt ein geschulter Zeugnisleser, dass es Schwierigkeiten/Unstimmigkeiten mit den Formulierungen im Zeugnis gegeben hat.
Das Arbeitszeugnis ist aber auch eine Urkunde und ein zurückdatieren ist was? Urkundenfälschung - ja oder nein?
was sagt dein Rechtsgefühl dazu? und was sagen Gerichtsurteile dazu?
mein Rechtsgefühl sagt, wenn du das Zeugnis zum Ausscheidugnstermin verlangt hast und man sich über Formulierungen streitet - daraufhin ein neues ausstellt - dann muss das auf den Ausscheidungszeitpunkt lauten.
wenn du hingegen monatelang nix machst und dann irgendwann "auftauchst" und ein Zeugnis verlangst, muss der AG (Arbeitgeber) das Zeugnis nicht auf den Ausscheidungszeitpunkt zurückdatieren. Kann er, ist aber dann eine goodwill-aktion, ;)
das ist meine persönliche meinung; die gerichte können das anders sehen und das sollte im konkreten fall dann auch ein Anwalt prüfen. nicht zuletzt, weil der auch für seine aussagen haftet, meine antwort ist soviel wert, wie die deiner oma ;) aber ich gehe mal davon aus, das es sich hier nicht um einen konkreten fall handelt, sondern dein wissensdurst befriedigt werden will. so hast du schon mal eine idee - nach was du suchen sollst :D
viel erfolg
delenn
Ein-Mann-Kübel
15.07.2005, 12:45
Wieviel Zeit hat er, um dieses Recht in Anspruch zu nehmen....kann er zB nach 3 Monaten, 1 Jahr etc noch ankommen und ein A`Zeugnis verlangen?
Hallo Hasenmeier,
der Arbeitnehmer soll nach Auffassung der meisten Gerichtsurteile möglichst kurzfristig nach der Kündigung (max. 1/2 Jahr) die Ausstellung eines Arbeitszeugnis beantragen.
Verdi: (http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00a4a20d)
VII. Wie lange besteht der Anspruch?
Der Anspruch auf ein Zeugnis kann verwirkt sein, wenn er erst längere Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht wird und der Arbeitgeber unter diesen Umständen davon ausgehen konnte, dass kein Zeugnis verlangt wird. Nach etwa fünf Monaten soll es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar sein, ein Zeugnis auszustellen.11
11 BAG BB 1973, S. 195;
Anspruch auf Arbeitszeugnis erlischt nach sechs Monaten: (http://www.landwirtschaftskammer.de/fachangebot/arbeitnehmer/aktuelles/arbeitszeugnis.htm)
Einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main zufolge hat ein Arbeitnehmer nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses keinen Anspruch mehr auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses oder auf dessen Berichtigung. Im verhandelten Fall hat eine Verkaufsassistentin gegen ein Zeitarbeitsunternehmen geklagt und die Berichtigung ihres Arbeitszeugnisses verlangt, dessen Ausstellung drei Jahre zurück lag. Nach Ansicht der Richter sei aber einem Unternehmen nicht zuzumuten, beliebig lange nach dem Ende einer Zusammenarbeit noch qualifizierte Wertungen über Arbeitnehmer abgeben zu müssen. Sechs Monate seien dafür ein angemessener Zeitraum.
(ArbG Frankfurt/Main – 15 Ca 10684/03 –)
Was kommt raus, wenn man Hilfsbereitschaft mit dem Weglassen der Lesebrille paart? :D
Antworten nach ca. 3,5 Jahren an einen User, der längst nicht mehr an Board ist. :dunce: ;)