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Vollständige Version anzeigen : Fiskus nimmt Spekulationsgewinne ins Visier


BeFrank
13.07.2002, 01:56
Showdown in München: Am Dienstag verhandelt der BFH über die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsteuer. Die OFD Hannover schafft derweil Fakten und verschärft die Jagd nach Steuersündern.

DÜSSELDORF. Der Fiskus zieht die Schlinge um den Hals von Hinterziehern von Spekulationsgewinnen immer enger. Insbesondere Kunden von Direktbanken mit großen Depots müssen unter Umständen bald mit unangenehmen Fragen vom Finanzamt rechnen. Als Reaktion auf die verheerenden Ergebnisse des niedersächsischen Landesrechnungshofs hat jetzt die Oberfinanzdirektion Hannover den Finanzämtern eine entsprechende Dienstanweisung erteilt.

Mit einem neuen Kriterienkatalog sollen nun bei Intensivprüfungsfällen Spekulationsgewinne aufgespürt werden – Intensivprüfungen werden bei 10 % der zu veranlagenden Einkommensteuerfälle durchgeführt, vorrangig bei Steuerzahlern mit hohem zu versteuernden Einkommen oder hohen Verlusten. Nach Handelsblatt-Informationen gelten als auffällig, Kunden von Direktbanken, hohe Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften wie etwa Abonnements von Börsenbriefen, umfangreiche Depotgebühren oder Spekulationsverluste. Außerdem wird die Recherche der Beamten durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs erleichtert, dass den Finanzbehörden erlaubt, bei Banken Sammelauskünfte über Spekulationsgewinne von Kunden zu verlangen, sofern ein hinreichender Anlass gegeben ist (VII B 152/01).

In Finanzverwaltungskreisen hieß es, die Steuerzahler lieferten häufig selbst Indizien, die auf Spekulationsgewinne hinwiesen. Oft entlarve die „doppelte Gier“, einerseits Spekulationsgewinne zu verschweigen, andererseits aber ein Maximum an Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften abzusetzen, die Steuersünder.

Für den Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, ist der Vorstoß der OFD Hannover „dringend notwendig“. Zugleich forderte er die Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern auf, einen bundeseinheitlichen Erlass zu formulieren, damit es keine Oasen für Hinterzieher von Spekulationsgewinnen gäbe.

Der niedersächsische Landesrechnungshof hatte kritisiert, dass die Finanzämter in mehreren Fällen sogar bei offensichtlichen Hinweisen auf nicht deklarierte Spekulationsgewinne untätig geblieben waren. In einem Fall war dem Finanzamt bekannt, dass der Steuerpflichtige ein Depot im Wert von 6,5 Mill. DM besaß, dass es im Veranlagungszeitraum zu erheblichen Depotumschichtungen gekommen war und dass hohe Vermögensverwaltungskosten angegeben waren. Trotzdem wurde das Finanzamt nicht stutzig, dass keine Spekulationsgewinne deklariert waren. Die vom Rechnungshof veranlasste nochmalige Überprüfung von acht Steuerfällen führte zu Steuernachzahlungen von insgesamt 750 000 DM.

Angesichts dieser eklatanten Vollzugsdefizite räumen Experten dem Kölner Steuerrechtspapst Klaus Tipke durchaus Chancen ein, mit seiner Klage bis nach Karlsruhe zu gelangen. Tipkes These: Der Ehrliche ist der Dumme – nur wer Spekulationsgewinne angibt, muss sie auch versteuern. Dies verletzte den Gleichheitsgrundsatz. Auch der Bundesrechnungshof hatte unlängst eklatante strukturelle Vollzugsdefizite bei der Ermittlung von Spekulationsgewinnen kritisiert. Am Dienstag verhandelt der Bundesfinanzhof den Fall (IX R 62/99).

Das Bundesfinanzministerium, das dem Verfahren beigetreten ist, weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass es sehr wohl rechtliche Möglichkeiten gäbe, Spekulationsgewinne zu ermitteln. Es gäbe kein strukturelles Vollzugsdefizit, allenfalls einzelne Vollzugsmängel, sagte eine Ministeriumssprecherin. „Dies stellt aber die Rechtmäßigkeit der Vorschrift als solches nicht in Frage.“

Der Präsident des Steuerberaterverbandes, Jürgen Pinne, rät seinen Mandanten, Steuerbescheide unter Bezug auf das Tipke-Verfahren anzufechten. Der Bescheid bleibe dann offen und könnte unter Umständen nach Jahren noch korrigiert werden.


www.handelsblatt.de

hoellenfuerst
15.07.2002, 08:33
STEUERHINTERZIEHUNG

Jagd auf Spekulanten

Die Finanzämter machen derzeit verstärkt Jagd auf unehrliche Kleinanleger. In einigen Bundesländern haben die Steuerbehörden die Überprüfung der Gewinne aus Börsengeschäften der Jahre 1998 bis 2000 zu einem Schwerpunktthema gemacht.

Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Bundesfinanzministerium diese Woche in einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof vorlegen wird.
Der Kölner Steuerprofessor Klaus Tipke hatte sich beschwert, dass er zu den wenigen Anlegern gehöre, die realisierte Kursgewinne in ihrer Steuererklärung angeben. Währenddessen vertrauten die meisten anderen Anleger, so Tipke, zu Recht darauf, dass die Finanzämter ihre Börsengeschäfte nicht überprüfen. Dabei wisse der Fiskus genau, dass viele im Börsenboom üppige Gewinne realisiert und ihre Papiere innerhalb der steuerlich relevanten Frist von zwölf Monaten verkauft hätten.

Inzwischen, schreibt das Bundesfinanzministerium, gingen die Fahnder wesentlich strenger vor. So würden unter anderem verstärkt Freistellungsaufträge überprüft. Auch sei es den Finanzämtern in bestimmten Fällen erlaubt, die Depotunterlagen von Banken anzufordern. Tipke reichen diese Maßnahmen allerdings nicht aus: Er fordert, ähnlich wie schon seit langem bei Zinserträgen, eine Abschlagsteuer auf alle Aktiengewinne, die dann direkt von den Banken einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden könnte


spiegel (http://www.spiegel.de/)

Kaktus
16.07.2002, 09:55
Spekulationsteuer kommt auf den Prüfstand


Von Axel Schrinner, Handelsblatt


Während Juristen noch über die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsteuer streiten, schaffen die Finanzbehörden Fakten: Sie gehen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung neue Wege.





DÜSSELDORF. Gibt es ein strukturelles Defizit bei der Erfassung privater Spekulationsgewinne? Darüber streiten am Dienstag der Kölner Steuerrechtler Klaus Tipke und das Bundesfinanzministerium vor dem Bundesfinanzhof in München. Sollte das oberste deutsche Finanzgericht Tipkes Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Steuer teilen, wird es den Fall an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe verweisen.

Tipke vertritt die Auffassung, die Steuer auf Spekulationsgewinne sei eine „Dummensteuer“ – nach dem Motto: Der Ehrliche ist der Dumme. Die Finanzbehörden hätten kaum Möglichkeiten, die Angaben in den Steuererklärungen zu Spekulationsgewinnen zu überprüfen. Dies verletzte den Gleichheitsgrundsatz.

Gestützt wird Tipkes These durch eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofs. Darin heißt es, das Erhebungsverfahren weise „strukturelle Mängel“ auf. Die jährlichen Steuerausfälle durch nicht deklarierte Spekulationsgewinne beliefen sich auf geschätzte 1,5 Mrd. Euro.

Werner Haas von der Oberfinanzdirektion München bestätigt: „Wir haben bei dieser Steuer wenig Möglichkeiten zur Überprüfung“. Das sieht man 600 Kilometer nordwestlich neuerdings anders: Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf hat nach Handelsblatt-Informationen jetzt ihre nachgeordneten Behörden angewiesen, im Zuge von Betriebsprüfungen bei Banken Kontrollmitteilungen über Wertpapiertransaktionen der Bankkunden an die Finanzämter zu verschicken. Damit erhoffen sich die Behörden flächendeckende Daten über private Gewinne aus Aktiengeschäften. Diese sind seit 1999 steuerpflichtig, wenn die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten werden und der Gewinn 1 000 DM/512 Euro im Jahr übersteigt – seit 2002 hat sich diese Freigrenze durch das Halbeinkünfteverfahren faktisch verdoppelt, da Gewinne nur noch zur Hälfte bewertet werden.

Um nicht in Konflikt mit dem § 30 a Abgabenordnung, dem Bankgeheimnis, zu kommen, sollen sich die nordrhein-westfälischen Betriebsprüfer eines Tricks bedienen: Das bankinterne Konto „Erträge aus Wertpapieran- und Verkauf“ enthält sämtliche Wertpapiertransaktionen, die eine Bank für ihre Kunden durchgeführt hat. Zwar kann die Bank die Daten komprimieren, etwa durch Weglassen einzelner Kundendaten. Sie muss aber nach Ansicht der Finanzverwaltung die Daten wieder vervollständigen können, um den in der Abgabenordnung geforderten Überblick über die Geschäftsvorfälle zu geben.
Kontrollmitteilungen sollen eine gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung sicherstellen. Für das Schreiben von Kontrollmitteilungen ist nicht erforderlich, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Steuerpflicht oder ein Verdacht der Steuerhinterziehung vorliegen. Durch solche Mitteilungen wurden in den 90er Jahren Tausende Steuerhinterzieher aufgespürt, die ihre Gelder nach Luxemburg transferiert hatten.


HANDELSBLATT, Montag, 15. Juli 2002, 19:02 Uhr

Kaktus
17.07.2002, 09:59
Bundesfinanzhof ruft wahrscheinlich Karlsruhe an – Bankgeheimnis gerät unter Beschuss


Eichel droht Schlappe bei der Spekulationsteuer


Nach der Anhörung beim Bundesfinanzhof sind sich Steuerexperten einig: Über die Rechtmäßigkeit der Spekulationsteuer soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Falls die Karlsruher Richter ihrer Linie treu bleiben, werden sie das jetzige Erhebungsverfahren kippen. Damit droht ein Debakel wie 1991 bei der Zinsbesteuerung.


HANDELSBLATT, 17.7.2002
asr/ke DÜSSELDORF/MÜNCHEN. Sollte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) in der nächsten Legislaturperiode noch im Amt sein, wird er wohl die Besteuerung von Spekulationsgewinnen reformieren müssen. Dazu könnte auch das Bankgeheimnis auf den Prüfstand kommen. Der Bundesfinanzhof (BFH) machte gestern in einer mündlichen Verhandlung deutlich, dass es bei der gegenwärtigen Besteuerungspraxis klare Parallelen zur Zinsbesteuerung in den 80er Jahren gebe. Diese musste nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu geordnet werden. Karlsruhe hatte die damals ebenfalls nur auf freiwilligen Angaben beruhende Zinsbesteuerung für verfassungswidrig erklärt.

Der Vorsitzende Richter des IX. Senats, Wolfgang Spindler, machte aus seinen erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln am geltenden Besteuerungsverfahren keinen Hehl: „Nach wie vor erfolgt die Besteuerung der Spekulationsgewinne offenbar nur per Einzelfallermittlung. Wir haben allerdings die Vorstellung, dass das nicht der Fall sein darf“, sagte der BFH-Vizepräsident.

Führende Steuerrechtler erwarten jetzt, dass der BFH den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wird. Der Kölner Rechtswissenschaftler Joachim Lang geht davon aus, dass der Fall in Karlsruhe landet und die Richter ähnlich wie im Fall der Zinsbesteuerung entscheiden werden. Die Verfassungsrichter hatten 1991 entschieden, „der Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden“. Daraus folge, dass Steuergesetze in ein Umfeld eingebettet sein müssen, so dass die Gleichheit der Besteuerung auch hinsichtlich des Erfolges gewährleistet sei. Der Bonner Steueranwalt Harald Schaumburg sagte, wenn man das Zinsurteil eins zu eins auf die Besteuerung von Spekulationsgewinnen übertrage, sei davon ausgehen, dass die gegenwärtige Praxis verfassungswidrig ist. „Letztlich läuft das auf eine freiwillige Besteuerung raus.“

Hintergrund des aktuellen Streits ist eine Klage des Kölner Steuerrechtlers Klaus Tipke (Az.: IX R 62/99). Er bemängelt, die Finanzbehörden hätten kaum Möglichkeiten, die Angaben der Steuerpflichtigen zu Spekulationsgewinnen zu verifizieren. Der Professor sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da derjenige benachteiligt werde, der seine Spekulationsgewinne angebe. Tipke wehrt sich gegen die Besteuerung seiner Gewinne aus Wertpapiergeschäften im Jahr 1997.

Tipkes Prozessvertreter Franz Salditt führte vor allem das Bankgeheimnis (§ 30a Abgabenordnung) als Grund für diesen Mangel an, da es Kontrollen bei Banken nur bei begründetem Verdacht zulasse. „Die bestehenden Gesetze ermöglichen damit keinen Einstieg in die geregelte Nachfrage nach Wertpapiertransaktionen. Wir haben es hier nicht mit einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, sondern nach Ehrlichkeit zu tun.“

Das Bundesfinanzministerium, das dem Verfahren beigetreten ist, betonte, zwar habe 1997 eine umfangreiche Überprüfung nicht statt gefunden. Die Finanzverwaltung habe heute jedoch Möglichkeiten, Steuerpflichtigen mit Spekulationsgewinnen auf die Schliche zu kommen. So sei ein Anlass für Nachfragen etwa die Angabe von Verlusten aus Wertpapiergeschäften. Zudem habe der 7. Senat des BFH kürzlich Sammelauskunftsverfahren gegenüber Kreditinstituten zugelassen.

Außerdem war gestern bekannt geworden, dass die Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf ihre Betriebsprüfer angewiesen hat, im Zuge von Bankbetriebsprüfungen Kontrollmitteilungen über Wertpapiergeschäfte der Bankkunden zu erstellen (Handelsblatt, 16.7.). Eine Sprecherin der OFD Frankfurt/M. sagte dem Handelsblatt, „auch bei uns kann sich niemand sicher sein“. Zwar sei keine Aktion wie in Düsseldorf geplant, weil dazu das Personal fehlte. Gleichwohl würden Zufallsstichproben gezogen und Kontrollmitteilungen erstellt – die meisten Großbanken haben ihren Sitz in Frankfurt, so dass entsprechende Kontrollen hier den größten Erfolg hätten. Ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums sagte, Kontrollmitteilungen wie in Nordrhein-Westfalen seien aber in Hessen nicht geplant.


HANDELSBLATT, Mittwoch, 17. Juli 2002, 06:01 Uhr

eposter
18.07.2002, 11:01
BUNDESFINANZHOF: BESTEUERUNG VON SPEKULATIONSGEWINNEN IST VERFASSUNGSWIDRIG

Bundesfinanzhof: Besteuerung von Spekulationsgewinnen ist verfassungswidrig

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München
ist die Versteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig. Strukturelle
Mängel beim Steuererhebungsverfahren könnten zu einer Ungleichheit in der
steuerlichen Belastung Einzelner führen. Hier sieht der BFH ein ernstes Problem,
weshalb der IX. Senat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber
anzurufen.

Gewinne aus Wertpapiergeschäften unterliegen der
Einkommenssteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein
Jahr vergangen ist. Vor 1999 betrug die Frist sechs Monate.

Als Begründung nannte der Finanzhof, dass die Erhebung durch die Finanzämter
nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen fänden nur
unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen.
Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur
Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen.

Nun müssen die Karlsruher Verfassungsrichter entscheiden, ob die bisherige
Steuerpraxis für unrechtmäßig erklärt wird. (Az. IX R 62/99)/FP/st/is/av


www.agora-direct.de

BeFrank
18.07.2002, 11:23
Ein spannendes und für viele von uns auch von praktische Bedeutung.

Ich habe mir daher erlaubt, die Threads zum Thema Versteuerung von Spekulationsgewinnen chronologisch zusammenzuführen um hier mehr Übersichtlichkeit zu gewinnen :)

hoellenfuerst
18.07.2002, 14:30
Ich habe mir daher erlaubt, die Threads zum Thema Versteuerung von Spekulationsgewinnen chronologisch zusammenzuführen um hier mehr Übersichtlichkeit zu gewinnen

das sind ja fast schon anarchistische zuege an dir... :D , normalerweise haetten wir drueber reden sollen... :D

BeFrank
18.07.2002, 14:41
:lol

eposter
18.07.2002, 15:29
POLITIK: SPD zu BFH-Beschluss - Gesamte Besteuerung von Kapitalerträgen prüfen
BERLIN (dpa-AFX) - Die Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) über die
"verfassungswidrige" Besteuerung von Spekulationsgewinnen sollte nach einem
SPD-Vorstoß zu einer Überprüfung der gesamten Besteuerung von Kapitalerträgen
führen. Das kündigte der stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, am Donnerstag nach Bekanntwerden des
BFH-Vorlagebeschlusses für das Karlsruher Bundesverfassungsgericht an.

Dabei müsse auch das so genannte Bankgeheimnis auf den Prüfstand gestellt
werden, sagte Poß. Es sieht in Paragraf 30 a der Abgabenordnung nur enge
Voraussetzungen für das Auskunftsersuchen der Finanzbehörden bei den Banken über
Konten und Zinserträge vor.

Sollte es tatsächlich die vom Finanzhof festgestellten Lücken bei der
Feststellung von Gewinnen aus spekulativen Wertpapierverkäufen geben, sei "über
geeignete Kontrollmaßnahmen nachzudenken", sagte Poß. "Es darf nicht sein, dass
die Besteuerung dieser Gewinne davon abhängt, dass der Steuerpflichtige sie in
seiner Einkommensteuererklärung angibt." Das Bundesfinanzministerium hatte zuvor
bestritten, dass die Erfassung durch die Finanzbehörden unzureichend und
verfassungswidrig sei, weil sie angeblich den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der
Besteuerung verletze./wb/mr/DP

www.agora-direct.de

Kaktus
22.07.2002, 10:28
Strafvorschrift der „gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung“ auch nach Überarbeitung weiter in der Kritik – Anwaltschaft befürchtet willkürliche Rechtsanwendung


Experten: Neues Gesetz gegen Steuerbetrug ist verfassungswidrig


JAN KEUCHEL


HANDELSBLATT, 22.7.2002
DÜSSELDORF. Die Debatte um die äußerst umstrittene neue Strafvorschrift der „gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung“ ebbt nicht ab. Konnten Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) und seine Länderkollegen noch kurzzeitig hoffen, mit der Nachbesserung der Norm vor wenigen Tagen im Bundesrat die Wogen geglättet zu haben, sehen sie sich jetzt erneut massiver Kritik von Steuerexperten ausgesetzt. Grund: Professoren und Anwälte halten die neue Fassung, die sich nun auf Taten von „großem Ausmaß“ beschränkt, für offensichtlich verfassungswidrig.

Die Kritik stützt sich dabei vor allem auf das Verfassungsprinzip der notwendigen Bestimmtheit von Gesetzen. „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil zur Vermögensstrafe sehr strenge Anforderungen an die Vorhersehbarkeit und Kalkulierbarkeit einer Norm formuliert“, sagte der Bochumer Steuerrechtler Roman Seer dem Handelsblatt. Bei der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung seien hingegen Voraussetzung und Tragweite der Norm weder für Bürger noch Berater, Finanzbeamte oder Richter nachvollziehbar. „Die Steuerbürger sind aber keine Versuchskaninchen des Steuerstrafrechts, sondern bedürfen eines einsichtigen Regelwerks“, kritisierte Seer.

Das sieht auch die Anwaltschaft so. „Was ein großes Ausmaß ist, weiß niemand“, meint Michael Streck, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Dies könnten in Paderborn 10 000 Euro sein, in Frankfurt 50 000 Euro oder in Mainz 500 000 Euro. „Die Rechtsanwendung wird chaotisch sein“, warnt Streck. Auch sein Kollege, Steuerstrafverteidiger Franz Salditt, gibt dem Gesetz wenig Chancen auf Bestand: „Es gibt in der Tat ernste Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit sprechen.“

Sollten sich die Vorhersagen der Experten bewahrheiten, wird die Geschichte der neuen Strafvorschrift zum Lehrstück für gesetzgeberisches Versagen: So war ursprünglich im Gesetz nur von „gewerbsmäßige Steuerhinterziehung“ die Rede, ein Verbrechen, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis nach sich ziehen sollte. Dies führte jedoch zu massiven Protesten: Denn gewerbsmäßig handelt nach einschlägiger Rechtsprechung bereits, wer die Absicht hat, sich durch mehrfachen Steuerbetrug eine Einnahmequelle zu erschließen. Damit aber wären auch diejenigen Steuersünder in den Kreis der Großkriminellen einbezogen worden, die lediglich öfter in ihrer Steuererklärung schummeln, etwa durch zu hoch angegebene Fahrtkosten oder verschwiegene Zinserträge.

Auf Druck der Öffentlichkeit wurde die Vorschrift deshalb im Bundesrat auf Fälle von „großem Ausmaß“ beschränkt. Nach Meinung von Wissenschaftler Seer wird damit die Verwirrung aber komplett. Denn jetzt gebe es neben dem schon existierenden Straftatbestand der „besonders schweren“ Steuerhinterziehung, die noch als Vergehen gilt, eine „gewerbsmäßige“ Steuerhinterziehung, die als Verbrechen deutlich höher bestraft wird. Beide seien aber nicht voneinander abgrenzbar. „Wenn die Rechtsprechung bereits für die besonders schwere Tat verlangt, dass aus grobem Eigennutz in ,großem Ausmaß’ Steuern hinterzogen werden. Wodurch unterscheidet sich davon dann noch die gewerbsmäßige Steuerhinterziehung?“.

Während die Norm für den einfachen Steuerbürger damit immer undurchsichtiger wird, dürften die echten Großkriminellen frohlocken. „Da die Steuerfahndung die Fälle nicht mehr zügig erledigen kann, wird erheblich mehr Arbeitszeit eines Fahnders für einen Fall notwendig“, prophezeit Streck. „Und der Arbeitsstau bei den Strafgerichten wird dramatisch anwachsen“.



HANDELSBLATT, Montag, 22. Juli 2002, 06:01 Uhr

Kaktus
16.10.2002, 09:50
Neue Steuer schadet Aktienkultur


Die Koalition hat Details zur geplanten unbegrenzten Steuerpflicht für Kursgewinne genannt. Anlegerschützer fürchten Schäden für die Aktienkultur. Der Plan widerspreche dem Ziel der Riester-Rente, das Wertpapiersparen fürs Alter zu fördern. Aktien würden gegenüber Lebensversicherungen und selbst genutzten Immobilien benachteiligt.


HANDELSBLATT, 16.10.2002

nac/uhl/tmo DÜSSELDORF/BERLIN/ FRANKFURT/M. Anlegervertreter und Finanzexperten haben die Pläne für eine unbefristete Spekulationssteuer kritisiert. „Wie kann man zuerst mit der Riester-Rente versuchen, die Leute zur eigenständigen Altersvorsorge über Wertpapiere zu erziehen, und sie dann mit einer solchen Steuer bestrafen?“ fragte Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Pläne seien ein harter Schlag für die ohnehin fragile deutsche Aktienkultur, der zudem zum ungünstigsten Zeitpunkt komme. „Das Vertrauen der Anleger ist auf dem Tiefpunkt.“ Ähnlich äußerten sich der Bundesverband deutscher Banken und das Deutsche Aktieninstitut.

Chefvolkswirt Ulrich Berz von Union Investment, dem drittgrößten deutschen Fondshaus, rechnet mit Ausnahmeregeln für fondsgebundene Riester-Produkte. „Sonst kann man das Riester-Projekt gleich streichen.“ Noch ist unklar, ob für Investmentfonds – wie bislang – Ausnahmen gelten. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte gestern, solche Einzelheiten würden bis zur Kabinettsentscheidung geklärt. Diese erfolgt voraussichtlich am 20. November.

Die generelle Steuerpflicht für Wertpapierverkäufe soll rückwirkend eingeführt werden. Das stellte gestern die parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) klar. Wer zum Beispiel vor 30 Jahren Aktien gekauft habe und diese nach Inkraften der Neuregelung verkaufe, müsse den Veräußerungsgewinn mit seinem individuellen Steuersatz voll versteuern. Hocker hält diese Rückwirkung für verfassungsrechtlich bedenklich. Man müsse abwarten, wie über diese Problematik bei der Steuerpflicht für so genannte „wesentliche Beteiligungen“ entschieden werde. Bislang waren Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zwölf Monate lagen. Laut Hendricks sollen die Banken künftig wie bei Kapitalerträgen über jeden Wertpapierverkauf ihrer Kunden Kontrollmitteilungen ans Finanzamt schicken. Verluste aus Wertpapiergeschäften könnten verrechnet werden – aber nur mit realisierten Kursgewinnen, nicht etwa mit anderen Einkunftsarten wie Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen.
Union-Chefvolkswirt Berz bemängelt die ungleiche Besteuerung von Aktienanlage und anderen Formen der Altersvorsorge. „Gewinne aus Lebensversicherungen und selbst genutzten Immobilien bleiben steuerfrei, Aktien sind dadurch benachteiligt.“ Für nicht selbst genutzte Immobilien will Rot-Grün dagegen wie bei Aktien eine unbefristete Steuerpflicht einführen. Großer Gewinner ist nach bisherigem Stand die Lebensversicherung, deren Erträge weiterhin nach zwölf Jahren steuerfrei sind. Analyst Carsten Zielke (WestLB) bezeichnete die Steuerpläne als „gute Nachricht für Lebensversicherer“, die denn auch zu den Tagesgewinnern an der Börse zählten. Indirekt profitieren auch so genannte Finanzinnovationen. Das sind Anlageprodukte mit Kapitalgarantie, deren Besteuerung künftig mit Aktienprodukten gleichgestellt wird.

Der deutsche Aktienmarkt insgesamt dürfte indes unter den Regierungsplänen leiden, schätzt Deutsche- Bank-Experte Bernd Meyer: „Die höhere Steuerlast könnte zu einer niedrigeren Bewertung führen.“


HANDELSBLATT, Mittwoch, 16. Oktober 2002, 06:02 Uhr

adular
16.10.2002, 16:08
Schlechte Zeiten für Zocker...?

Eigentlich doch nicht, denn die, d.h. die Kurzfrist-Anleger, werden doch damit im Vergleich zu den eigentlich angesprochenen "Investoren" aufgewertet.

Schlechte Zeiten für Investoren.

Aufgrund der bereits negativen Weltkonjunktur und der immensen und wachsenden Staatsverschuldung auch und gerade der wichtigsten Industrieländer dürften die langfristigen Aussichten alles andere als sicher sein.

Vielleicht ganz interessant:
http://www.staatsverschuldung-online.de/

Gruß adular

gismick
22.10.2002, 10:44
ist das eigentlich schon entschieden, dass die Speku-Steuer kommt?
Gibt es nicht irgendwo ein Hintertürchen?

BeFrank
23.10.2002, 08:36
Den Bundesrat.

Odo
24.10.2002, 09:19
Steuerfreie Kursgewinne dürften hier zu Lande bald der Vergangenheit angehören. Verständlich, dass sich Deutschlands Aktionäre um ihre Einkünfte sorgen. Dennoch gibt es nur wenige Länder, in denen das Aktionärsleben angenehmer ist.



Als vor wenigen Tagen Einzelheiten der neuen rot-grünen Steuerpläne bekannt wurden, bekamen Deutschlands Aktionäre einiges zu schlucken. Um die Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist dürfte es geschehen sein. Gewinne aus Aktiengeschäften sollen in Zukunft generell und unabhängig von der Dauer des Engagements steuerpflichtig sein. Maßgebend für die Höhe der Steuer ist der persönliche Einkommensteuersatz.

Im internationalen Vergleich ist die bisherige deutsche Regelung der Steuerfreiheit von Kursgewinnen, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt, recht generös. Nur in wenigen Ländern ist das Aktionärsleben noch angenehmer; etwa in Belgien, wo Kursgewinne grundsätzlich steuerfrei sind, und in den Niederlanden, wo nur solche Investoren betroffen sind, die mindestens fünf Prozent des Kapitals einer AG halten - was für Kleinaktionäre in der Praxis Steuerfreiheit bedeutet.


In den meisten Ländern aber ist schon Realität, was hier zu Lande Gesetz werden soll: Kapitalgewinne sind stets steuerpflichtig. Im Grundsatz lässt sich gegen die geplante Regelung also wenig sagen, aber einige Details sorgen mit Recht für Aufregung.


So würde die Heranziehung des persönlichen Einkommensteuersatzes als Bemessungsgrundlage zu einer deutlich höheren Besteuerung führen als in anderen Ländern. Erstens ist dieser Steuersatz in Deutschland mit maximal 48,5 Prozent im internationalen Vergleich hoch, zweitens werden Kursgewinne im Ausland fast ausnahmslos geringer besteuert als andere Einkünfte.



Steigende Einkommenssteuer


In den USA gab es von 1988 bis 1991 eine einheitliche Besteuerung von Kursgewinnen und anderen Einkünften. Seither folgte in mehreren Schritten eine Anhebung des maximalen Einkommensteuersatzes, während die Gewinnbesteuerung immer aktionärsfreundlicher wurde. Seit 1998 werden nur solche Gewinne voll besteuert, bei denen zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate liegen. Bei längerfristigen Engagements werden 20 Prozent Steuern fällig. Seit 2001 gilt zudem ein Steuersatz von 18 Prozent, wenn die Aktien länger als fünf Jahre gehalten wurden. Die Verrechnung von Kursverlusten mit anderen Einkünften ist bis zu einer Höhe von 3000 $ möglich.


Diese Steuergesetzgebung hatte weitreichende Folgen; nicht nur für die Portemonnaies der Aktionäre, sondern auch für die Ausschüttungspolitik der US-Unternehmen. Da Kursgewinne weit milder besteuert werden als Dividenden, ist in den USA der Anteil der Unternehmensgewinne, der als Dividende ausgeschüttet wird, stetig geringer geworden, während Aktienrückkäufe der Unternehmen stark zugenommen haben.


Es liegt im Interesse der Aktionäre, dass Unternehmensgewinne vermehrt für Rückkäufe und potenziell kurssteigernde Investitionen verwendet werden. Wenn die Zahl der Aktien eines Unternehmens sinkt, steigen tendenziell der Gewinn je Aktie und der Kurswert. Davon hat der Aktionär schon aus steuerlichen Gründen mehr als von einer großzügigen Dividende. Der von vielen beklagte Rückgang der Dividendenrendite bei US-Aktien hat also für die Anteilseigner durchaus auch eine Schokoladenseite.



Unterschiede in Europa


In den europäischen Ländern wird die Besteuerung von Kursgewinnen sehr unterschiedlich gehandhabt. So gilt in Schweden ein pauschaler Steuersatz von 30 Prozent. In Spanien greift der Fiskus mit 18 Prozent zu, erhebt allerdings stolze 48 Prozent, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. In Luxemburg gilt noch immer, was in Deutschland bis 1999 galt: Nach Ablauf einer sechsmonatigen Spekulationsfrist sind Kursgewinne steuerfrei. In Großbritannien werden in der Regel zehn Prozent fällig, in Frankreich 26 Prozent, wobei es allerdings großzügige Freigrenzen und andere Möglichkeiten gibt, die Steuern zu drücken.


Zwar liefen in den vergangenen Tagen Aktionärsvertreter und große Teile der deutschen Finanzwelt gegen die Steuerpläne Sturm, aber bekanntlich wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Änderungen des Einkommensteuerrechts bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. Angesichts der dortigen Mehrheitsverhältnisse ist nicht zu erwarten, dass die vorgesehene Neuregelung in allen Details Gesetz wird. Zudem ist unter Juristen umstritten, wie mit Spekulationsverlusten umzugehen ist. Wenn Kursgewinne in jeder Höhe steuerpflichtig sind, so eine verbreitete Meinung, müssen Kursverluste auch in jeder Höhe steuerlich geltend gemacht und gegen Einkünfte aus anderen steuerrelevanten Bereichen aufgerechnet werden können. Etwa so, wie es heute bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung möglich ist. In schlechten Börsenjahren könnten dem Fiskus dadurch erhebliche Steuereinbußen entstehen.

hoellenfuerst
25.10.2002, 07:45
ftd.de, Fr, 25.10.2002, 2:00


Mit der zwölfmonatigen Spekulationsfrist soll es bald vorbei sein. Das ist zumindest der Wille der rot-grünen Bundesregierung. Durch geschicktes Vorgehen können Investoren sich allerdings eine gute Ausgangsposition verschaffen.

Künftig sollen alle Gewinne, die Investoren mit Aktien erzielen, unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere besteuert werden. Darüber, wie die neuen Regelungen genau ausgestaltet werden, besteht selbst bei den Steuer- und Finanzexperten von Rot-Grün noch keine Klarheit. Erst Ende November dürften die angestrebten Steueränderungen wohl erstmals im Kabinett vorgestellt und beraten werden. Danach müssen die Neuerungen noch den Bundestag und anschließend den Bundesrat passieren. Letzteres wird nicht vor Mitte Februar stattfinden. Die dann beschlossenen Gesetze werden jedoch aller Voraussicht nach rückwirkend ab Anfang 2003 gelten. Daher ist präventives Handeln notwendig. Ein Blick auf die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zeigt, dass sich Investoren durch geschicktes Vorgehen eine gute Ausgangsposition verschaffen können.


Alte Bestände verkaufen


Besonders ärgerlich könnte die neue Regelung für Anleger werden, die ihre Aktien bereits seit zehn oder 15 Jahren im Depot haben. Sie sitzen meist noch auf satten Gewinnen, die sie steuerfrei einstreichen können. Daher dürfte es für diese Investoren lukrativ sein, ihre Anteilscheine noch in diesem Jahr steuerfrei zu veräußern und nach einer angemessenen Frist - um nicht in den Verdacht des Gestaltungsmissbrauchs zu geraten - wieder zurückzukaufen. Gerade an dicke, über Jahre angehäufte Kursgewinne will der Finanzminister ran, denn auf Grund der schwachen Börsenentwicklung befinden sich derzeit die wenigsten der in den vergangenen zwei Jahren angeschafften Papiere im Plus. Doch hier tauchen mehrere Probleme auf: Zum einen gibt es eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, in der es um Spekulationsgewinne mit Immobilien geht. Diese waren bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes steuerfrei und wurden auf Grund der Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre wieder steuerpflichtig. Eine Entscheidung der obersten deutschen Rechtsbehörde in diesem Fall wird auch die jetzige Übergangsregelung tangieren.


Ein weiteres Problem ist, dass bei Papieren, die vor 20 oder 30 Jahren gekauft wurden, meist keine Belege mehr existieren. Denn die Aufbewahrungsfrist beträgt nur zehn Jahre. Daher lässt sich der Gewinn nicht genau ermitteln. Im Gespräch ist allerdings eine Regelung, wonach bei Investoren, deren Bestände bereits steuerfrei waren, nur die Kursgewinne als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, die nach dem 31. Dezember 2002 erzielt werden. Dennoch: Mit einem Verkauf dürften Investoren auf der sicheren Seite sein, da die neuen Regelungen erst ab 2003 gelten sollen.



Verluste ins Jahr 2003 verlagern


Anders sieht die Lage bei Spekulanten aus, die Wertpapiere länger als zwölf Monate im Depot haben, aber noch auf Kursverlusten sitzen. Sie sind gut beraten, ihre Anteilscheine vorerst zu behalten. Einzig eine oben bereits erwähnte Stichtagsbetrachtung zum 31. Dezember 2002 könnte die nachträgliche Freude an den Verlusten schmälern. Wie allgemein mit Verlusten zu verfahren ist, steht ebenfalls zur Diskussion. Zahlreiche Steuerexperten argumentieren, dass diese künftig nicht nur gegen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, sondern auch gegen andere Einkommensarten verrechnet werden müssen. Das wäre ein Segen für viele Anleger. Denn dann würden die bereits verbuchten Spekulationsverluste zu erheblichen Steuerrückflüssen führen. Doch da Finanzminister Hans Eichel durch die Neuregelung mehr Geld einnehmen will, dürfte es nicht so weit kommen. Wahrscheinlicher ist, dass Verluste künftig gegen Gewinne aus Wertpapiergeschäften und gegen Einnahmen aus Kapitalvermögen, also Dividenden und Zinsen, verrechnet werden können. Daher sind Anleger gut beraten, Verlustpositionen - sofern sie nicht in diesem Jahr zum Ausgleich von Gewinnen notwendig sind - auf jeden Fall mit in das kommende Jahr zu nehmen.



Ungewöhnliche Wege nicht scheuen


Sollte sich der Fiskus tatsächlich dazu durchringen, Wertpapiergeschäfte im Privatvermögen zu besteuern und gleichzeitig Kapitalgesellschaften Steuerfreiheit zu gewähren, bleibt für Anleger ein cleverer Ausweg: Sie gründen eine GmbH und vermehren dort ab 2003 ihr Geld steuerfrei. Zur Besteuerung kommt es dort nach derzeitigem Recht erst, wenn die Kapitalgesellschaft aufgelöst oder veräußert wird - oder gar nicht, wenn sich irgendwann das Steuerrecht wieder ändert.



© 2002 Financial Times Deutschland

Steven Broker
25.10.2002, 20:03
Steuernsparen durch niederverzinsliche Rentenpapiere wird damit auch unmöglich!!! :(

hoellenfuerst
26.10.2002, 17:50
Samstag, 26. Oktober 2002


Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hält trotz Kritik an seinen Steuerplänen an der Ausweitung der Spekulationssteuer und der Kürzung der Eigenheimzulage fest. Gegenüber dem ?Spiegel? erklärte Eichel, dass die Steuer auf Aktiengewinne notwendig sei, um Ungleichgewichte bei der Besteuerung von Erträgen aus Kapital und Arbeit zu verhindern.

Das Nachrichtenmagazin ?Focus? hatte zuvor berichtet, dass die Pläne der rot- grünen Regierungskoalition für eine Verschärfung der Steuer auf Aktiengewinne ab 2003 noch einmal überarbeitet wurden. Zumindest im kommenden Jahr solle noch die alte Regelung für Spekulationsgewinne gelten, hieß es.

Nach dieser müssen Gewinne aus Aktienverkäufen nur dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Die Regierungskoalition hatte eine erweiterte Steuerpflicht ab 2003 vorgesehen. Demnach sollten Spekulationsgewinne generell steuerpflichtig sein. Zudem sollte die bisher geltende Geringfügigkeitsgrenze von einem Prozent Aktienbesitz entfallen.

Wie ?Focus? weiter meldet, sei es noch unklar, ob die verschärfte Steuerpflicht für Aktionäre grundsätzlich vom Tisch sei. Nach Informationen der ?Berliner Zeitung? soll das Finanzpaket noch einmal neu geschnürt werden. Die schärfere Besteuerung von Dienstwagen sowie die Anhebung der Steuer auf Gas sollten auf den Prüfstand kommen, hieß es.

Infrastrukturminister Manfred Stolpe äußerte sich kritisch zum Thema Steuerreform. In einem Interview erklärte Stolpe: ?Also alles, was mit den Investitionen, auch gerade mit Maßnahmen zur Förderung von Wirtschaftskraft zu tun hat, kann unter gar keinen Umständen zurückgesteckt werden.? Der Minister deutete an, dass er die geplante Kürzung der Eigenheimzulage nur dann unterstützen kann, wenn im Gegenzug mehr Mittel in die Infrastruktur- Förderung fließe

hoellenfuerst
27.10.2002, 10:57
td.de, So, 27.10.2002, 2:00


Von Horst Fugger Unter Deutschlands Aktionären hat die Ankündigung von Rot-Grün, die so genannte Spekulationsfrist abzuschaffen, für einiges Aufsehen gesorgt. Doch in der heftigen Diskussion über die Abschaffung der Spekulationsfrist ist ein wenig untergegangen, dass es hier nicht nur um Aktien geht, sondern auch um andere Wertpapiere.
So spielte und spielt am Rentenmarkt die Möglichkeit zur Erzielung steuerfreier Kursgewinne zwar eine weitaus
geringere Rolle als bei Dividendenpapieren, aber auch die Liebhaber festverzinslicher Wertpapiere dürften von einer Gesetzesänderung kaum begeistert sein.

Wer Aktien kauft, weiß nie, zu welchem Kurs er sie wieder verkaufen wird. Er kann 100, ja 1000 Prozent Kursgewinn erzielen, denn theoretisch können Aktienkurse unbegrenzt steigen. Und natürlich kann es aber auch zu heftigen Verlusten kommen. Der Anleihenbesitzer weiß dagegen genau, dass er zum Tilgungstermin den Nominalwert seines Papiers vom Schuldner zurückbezahlt bekommt - vorausgesetzt natürlich, der Anleiheschuldner gerät nicht in Zahlungsschwierigkeiten.

Wer eine Anleihe mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr unter dem Nominalwert kauft und bis zur Tilgung hält, erzielt damit quasi automatisch einen steuerfreien Kursgewinn. Während der Laufzeit können Anleihenkurse natürlich auch über den Nominalwert hinaus steigen; zum Teil sogar sehr deutlich. Vor allem ist das in ausgesprochenen Niedrigzinsphasen der Fall - wie zum Beispiel jetzt. Je weiter der Rückzahlungstermin einer Anleihe in der Zukunft liegt, desto sensibler reagiert sie auf Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus.

Aktuell schmerzen geplante Änderungen wenig

In Zeiten extrem hoher Zinsen, wenn die Bondkurse am Boden liegen, können sich Langfristanleger daher nicht nur für lange Zeit eine attraktive Verzinsung, sondern auch einen automatischen und - noch - steuerfreien Kursgewinn sichern. So war zum Beispiel Ende 1994 nach dem schlechtesten Rentenjahr der Börsengeschichte die sechsprozentige Bundesanleihe mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2016 für 80 Prozent des Nominalwerts zu haben. Heute steht sie bei etwa 110 Prozent. Schon ein kurzer Blick auf den Kurszettel zeigt, dass es derzeit zumindest im Bereich der Anleihen von Bund, Ländern und Sonderinstituten nur ganz wenige Titel gibt, die unter dem Nennwert notieren. Die meisten liegen sogar deutlich darüber.

In der aktuellen Situation schmerzt die geplante Gesetzesänderung von Rot-Grün also nicht sonderlich. Wer allerdings bereits vor Jahren Anleihen mit langen Laufzeiten gekauft hat und entsprechend hohe Buchgewinne verzeichnet, sollte über einen Verkauf nachdenken, solange er die Kurszuwächse noch steuerfrei vereinnahmen kann.
? 2002 Financial Times Deutschland

Odo
28.10.2002, 14:50
Die Etappen der Einkommenssteuererhöhungen

Immer wieder findet der Steuergesetzgeber neue Wege für weitere Steuererhöhungen. Das beweist Bundesfinanzminister Hans Eichel gerade mit seinem aktuellen Steuererhöhungskatalog für die Einkommensteuer. Danach sollen nicht nur die letzten noch verbliebenen "Steuervergünstigungen" fallen. Zusätzlich soll der Bürger auch noch Steuern für reine Scheingewinne zahlen.
Die erste Steuererhöhungs-Etappe
Heute ist den meisten Bürgern klar, wie der Staat die Einkommensteuer über Jahrzehnte hinweg heimlich erhöhte: Obgleich die Einkommen durch die permanente Geldentwertung laufend stiegen, blieb bei den Steuertabellen im großen und ganzen alles beim Alten. Das ließ die Steuersätze für Normalverdiener, vor allem für den besser verdienenden Mittelstand dramatisch steigen. Bestes Beispiel: Heute kassiert der Fiskus von jedem Steuerzahler, der gute 50 Prozent mehr verdient als der statistische Durchschnitt, für jeden zusätzlichen Einkommenseuro satte 51 Prozent Einkommensteuer inklusive Solidarzuschlag ab. In Wirtschaftswunderzeiten traf diese enorme Steuerlast nur wirkliche Großverdiener, die mindestens das Zwanzigfache des Durchschnittseinkommens in ihrer Steuererklärung deklarierten.

Die zweite Steuererhöhungs-Etappe
In den letzten Jahren wurde den Steuerpolitikern allerdings klar: Durch die von allen Parteien einvernehmlich betriebene heimliche Steuererhöhung hatte sich der Einkommensteuertarif grundlegend verändert. Statt einer progressiven Einkommensteuer, die mit steigenden Steuersätzen zwischen durchschnittlichen, besseren, guten und superguten Einkünften sehr genau differenzierte, gab es jetzt nur noch einen Einheitssteuersatz von über 50 Prozent mit einer - so die Steuerexperten - "sozialen Anfangskomponente".

Heimliche Steuererhöhungen über die laufende Geldentwertung konnten damit die gewünschten Mehrsteuern für die stets leeren öffentlichen Kassen nicht mehr bringen. Das konnten jetzt nur noch offizielle Steuererhöhungsgesetze. Damit begann die große Zeit der Steuervergünstigungs-Streicher und Steuerschlupfloch-Stopfer. Das heißt: Nun eliminierte der Steuergesetzgeber über immer neue "Steuerreformgesetze" die vielen Steuerermäßigungen, die die enormen Steuererhöhungen der vorhergehenden Jahrzehnte wirksam verschleiert, zugleich aber auch gemildert hatten, nach dem Motto: Das macht das Einkommensteuergesetz nicht nur gerechter, sondern auch einfacher!

Dabei konnten die Politiker sich sogar auf die Steuerwissenschaft berufen, die das schon lange und mit immer größerer Dringlichkeit verlangt hatte. Nur: Ausgleichend für die so verbreiterte Steuerbemessungsgrundlage müssen die Steuersätze sinken. Auch das hatten die Wissenschaftler vehement gefordert. Doch das passierte nur mit einem Mini-Schrittchen: Im Jahre 2001 sank der Einkommensteuerspitzensatz inklusive Solidarzuschlag von 53,8 auf 51 Prozent. Der für 2003 zugesicherte zweite Schritt, also die Ermäßigung der Steuerlast auf 49,6 Prozent wurde wegen der großen Flut zunächst einmal auf das Jahr 2004 verschoben.

Die aktuelle Steuererhöhungs-Etappe
Wer die Einkommensteuer in dieser Situation zur Deckung immer neuer Haushaltslöcher noch einmal kräftig erhöhen will, braucht viel Geschick. Doch das hat Bundesfinanzminister Hans Eichel nach dem jetzt veröffentlichten Steuererhöhungskatalog ganz offensichtlich. Da auf den viel zitierten Giftlisten kaum noch streichfähige, echte "Steuervergünstigungen" stehen, will der nämlich demnächst sogar reine Scheingewinne versteuern.

Das beweisen die geplanten neuen Steuerregeln für die Veräußerung von Wertpapieren und privaten Immobilien am besten. Verkauft ein Steuerzahler zum Beispiel ein vermietetes, unbebautes Grundstück, das er vor dreißig Jahren für umgerechnet 50.000 Euro gekauft hat, für 150.000 Euro, soll der Fiskus demnächst für einen "Veräußerungsgewinn" von 100.000 Euro bis zu rund 50.000 Steuereuro kassieren.

Das heißt: Bundesfinanzminister Hans Eichel will wieder einmal von der ständigen Geldentwertung profitieren, die zwar den für die finanzamtliche Veräußerungsgewinn-Rechnung maßgebenden Preis in die Höhe trieb, den Steuerzahler aber de facto nicht reicher machte. Kauft der nämlich ein gleichwertiges Ersatzgrundstück, muss er dafür selbstverständlich volle 150.000 Euro bezahlen!

Zum Vergleich: Andere Länder wie Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland oder Luxemburg, die entsprechende Steuerregeln kennen, erhöhen die Anschaffungskosten stets um die Geldentwertung, um Steuern für inflationäre Scheingewinne zu vermeiden. Aus den gleichen Gründen arbeitet Amerika mit einem ermäßigten Steuersatz von 20 Prozent, der nach einer Haltedauer von 5 Jahren sogar auf 18 Prozent sinkt.

Scheingewinne versteuern sollen aber auch Unternehmer, die Verluste machen. Denn die dürfen sie - so die Planung von Hans Eichel - in den folgenden Jahren nicht mehr voll, sondern nur noch zur Hälfte mit dann erzielten Gewinnen verrechnen. Für einen Existenzgründer heißt das: Macht er im Anfangsjahr 100.000 Euro Verlust und im nächsten Jahr 100.000 Euro Gewinn, hat er unterm Strich noch keinen einzigen Euro verdient. Trotzdem soll er im zweiten Jahr bis zu 25.000 Euro Einkommensteuer an sein Finanzamt zahlen. Kein Wunder also, dass jetzt sogar konservative Zeitungen schreiben: Mancher Steuerzahler hält die Steuerhinterziehung inzwischen nur noch für reine Notwehr

boersenkater
31.10.2002, 13:36
Beitrag auf Wunsch des Autoren entfernt.
Morgan

gismick
01.11.2002, 14:25
boersenkater, guter Artikel!

Wie schaut es denn mit den angrenzenden Ländern aus?
Kann man nicht dort ein Depot/Konto eröffnen und seine Aktivitäten ins Ausland verlagern?

Odo
02.11.2002, 10:39
Die Bundesregierung will in Zukunft jeden Kursgewinn versteuern und die Banken zur automatischen Auskunftspflicht verdonnern. Doch auch Gewinne aus Lebensversicherungen sind vor dem Fiskus nicht mehr sicher. Sparer und Anleger stehen auf dem Melkstand. Die private Altersvorsorge wird zur Farce.
Hamburg - Es sind nur wenige Passagen im rot-grünen Koalitionsvertrag. Mit den Plänen einer zeitlich unbegrenzten Spekulationssteuer auf Kursgewinne hat sich bislang aber keine Bundesregierung so schnell den Zorn der Finanzwelt und der sparenden Bürger zugezogen. Und zu allem Überfluss soll ab 2003 auch die Spekulationsfrist für den Verkauf von nicht selbst genutzten Immobilien (bislang zehn Jahre) fallen. Verunsicherte Hausbesitzer fragen sich nun, ob sie ihre Immobilie nicht noch in diesem Jahr steuerfrei verkaufen sollten.

Schon fürchten Menschen um ihr sauer Erspartes, dass sie über Jahre in Aktien angelegt und eigentlich zur Aufbesserung der gesetzlichen Rente gedacht haben. Experten sehen hier zwei wichtige Säulen der privaten Altersvorsorge gefährdet.

In ungewohnter Einigkeit sprechen sowohl Aktionärsschützer als auch Fondsgesellschaften von einem Schlag gegen die Aktienkultur in Deutschland. Andere Experten verweisen darauf, dass die Pläne der Bundesregierung die notwendige Aufnahme von Eigenkapital der Unternehmen erschweren.

"Das ist ein Schuss ins Knie"
"Wenn Kapitalbildung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Sicherung der Altersvorsorge erwünscht ist, erweisen sich erdrosselnde Steuern auf Aktienkursgewinne als Schuss ins Knie", sagt der Wirtschaftswissenschaftler Ekkehard Wenger von der Universität Würzburg.

Andere Fachleute beklagen die mögliche Mehrfachbesteuerung von Einkommen. Ihr Argument: Kurssteigerungen stünden grundsätzlich für die erwarteten Gewinne eines Unternehmens. Da aber Unternehmensgewinne bereits der Körperschaftssteuer unterliegen, führe eine Spekulationssteuer zu einer Doppelbelastung, die das deutsche Steuerrecht eigentlich vermeiden wolle, erklärt Rüdiger von Rosen, Chef des Deutschen Aktieninstitutes.

Angesichts einer möglichen Spekulationssteuer befürchten andere Akteure der Finanzwelt nicht nur eine Kapitalflucht, sondern sie drohen auch unverhohlen damit. Sollte es zudem zu einer Besteuerung auf Fondsebene kommen, sieht die Fondsgesellschaft Union Investment zugleich zwei Drittel der Arbeitsplätze in dieser Branche bedroht.

Kommt die allumfassende Steuer auf Veräußerungsgewinne?
Doch so geschlossen wie die Front der Gegner einer Spekulationssteuer sich auf den ersten Blick darstellt, ist sie nicht. Rolf Peffekoven, Professor für Finanzwissenschaft an der Universität Mainz, hält die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus steuersystematischer Sicht für sinnvoll. Wenn der Staat Erträge aus Aktien, also Dividenden, besteuere, müsse dies auch für Veräußerungsgewinne gelten. Denn auch sie seien Einkommen.

Der Experte verweist auch auf die Gefahr einer steuerlichen Ungleichbehandlung zwischen laufenden und einmaligen Einkünften. Zinsen bei festverzinslichen Wertpapieren etwa müssten besteuert werden, die späteren Kursgewinne bei einem Verkauf der Papiere aber nicht. Eine Spekulationssteuer könnte dies korrigieren.

Eine gerechte Steuerpolitik müsse allerdings auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aller Vermögensobjekte abzielen. Ob dies aus wachstumspolitischer Sicht wünschenswert ist, stehe dabei auf einem ganz anderen Blatt.

Eine allumfassende Steuer auf Veräußerungsgewinne würde aus seiner Sicht die Diskussion um eine auch jetzt wieder heiß diskutierte Vermögenssteuer unnötig machen. Wer Wertzuwächse korrekt besteuere, habe kein Argument mehr für eine zusätzliche Vermögenssteuer, sagt der Experte.

Nur fünf Prozent zahlen Steuern auf Kapitalerträge
In die gleiche Richtung zielt die Argumentation der Steuergewerkschaft. Kursgewinne sind nach bisher geltendem Recht steuerpflichtig, wenn die erworbenen Aktien vor Ablauf eines Jahres veräußert werden. Eine existierende Steuer gerecht einzutreiben sei daher besser, als Steuern zu erhöhen oder eine neue Steuer einzuführen, heißt es. Nach Angaben der Steuergewerkschaft würden derzeit ohnehin nur fünf Prozent der eigentlich auf Zinsen und Aktien-Kursgewinne fälligen Steuern gezahlt.

Deshalb galt die Steuer auf Veräußerungsgewinne mitunter auch als "Dummen-Steuer", weil nur der Ehrliche sie zahlte. Banken gaben von sich aus dem Finanzamt keinen Einblick ins Depot ihres Kunden, was sie in Zukunft allerdings müssten. Vor diesem Hintergrund hatte der Bundesfinanzhof bereits Mitte dieses Jahres die Besteuerung von Spekulationsgewinnen als verfassungswidrig eingestuft. Nun soll das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.

Die Stunde der Gerichte naht
Das oberste Gericht muss sich indes auch mit der Frage beschäftigen, ob eine Spekulationsfrist rückwirkend gelten darf. Vorgelagerte Gerichte hatten dies in einem Immobilien-Fall als verfassungsrechtlich bedenklich erklärt. Steuerrechtsexperten sehen dies analog auch für Aktienverkäufe.

Heiß diskutiert wird auch, ob es rechtlich so ohne weiteres möglich ist, den Verlustabzug einzuschränken. Viele Privatanleger sitzen angesichts der Baisse der vergangenen zweieinhalb Jahre in der Tat auf großen Verlusten. In welchem Ausmaß dürfen sie diese mit möglichen Kursgewinnen oder anderen Kapitalerträgen in Zukunft verrechnen? Darüber brüten derzeit noch die Experten in einer Regierungskommission. Am 20. November sollen die Regelungen zu der Spekulationssteuer feststehen.

Was wird aus unserer Altersvorsorge?
Die Grünen-Finanzexpertin und Vorsitzende des Finanzausschusses des Bundestages, Christine Scheel, hat vor diesem Hintergrund unlängst erklärt, dass es einen Vertrauensschutz für Altanleger geben müsse, die ihre Altersvorsorge auf Aktienfonds und Aktien aufgebaut haben. Auch müssten für jene Sparer sinnvolle Lösungen gefunden werden, die ihre Vermögenswirksamen Leistungen in Fonds ansparen.

Hier warnen bereits Experten davor, dass Anteilsverkäufe an direkt gehaltenen Fonds steuerrechtlich anders behandelt werden als zum Beispiel fondsbebundene Lebensversicherungen. Einmalauszahlungen bei Ablauf einer Kapitallebensversicherung etwa sind bislang steuerfrei. Doch auch dies könnte sich in Zukunft ändern.

Dann allerdings dürfte über die Regierung ein Sturm der Entrüstung ziehen und die private Altersvorsorge endgültig den Bach runtergehen. Die Lebensversicherung zählt in Deutschland zu den am meisten verbreiteten Anlageprodukten. Millionen von Menschen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten mit gutem Grund auf das Privileg der Steuerbegünstigung verlassen und Policen für ihre Altersversorgung abgeschlossen. Ihre Beiträge haben sie aus versteuertem Einkommen bezahlt, die dann im hohen Alter erneut mit dem persönlichen Steuersatz beschnitten werden sollen - eine Horrorvision!

Doch derzeit stehen alle Regelungen der Altersvorsorgebesteuerung auf dem Prüfstand. Eine Regierungskommission will Anfang kommenden Jahres ihre Ergebnisse präsentieren.

hoellenfuerst
02.11.2002, 17:19
02/11/2002 17:10

FOKUS 1-Magazin - Aktiensteuer möglicherweise nicht rückwirkend~


Berlin, 02. Nov (Reuters) - Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) erwägt nach einem Bericht des Magazins "Focus", auf Gewinne aus bestehendem Aktien- und Immobilienbesitz doch keine Steuern zu erheben.




Fachleute des Ministers rechneten damit, dass sich eine rückwirkende Besteuerung nicht durchsetzen lasse, berichtete "Focus" am Samstag. Nach dem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf zur Ökosteuer haben sich SPD und Grüne darauf verständigt, auch die Abgaben auf schweres Heizöl und Nachtspeicheröfen zu erhöhen. In den Beratungen über die Ausgestaltungen der Eigenheimzulage hat sich die Koalition nach einem Bericht des "Spiegel" auf einen Sockelbetrag in Höhe von rund 500 Euro für Familien verständigt, hinzu kämen 1000 Euro pro Kind. Eine Sprecherin Eichels wollte die Berichte unter Verweis auf die laufende Ausarbeitung der Gesetzesvorhaben nicht kommentieren. Die Union sprach von einem Wahlbetrug Bundeskanzler Gerhard Schröders (SPD). Der designierte nordrhein-westfälische Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) forderte eine Wiedereinführung der Vermögensteuer.




Nach dem "Focus"-Bericht hält Eichel in einem ersten Gesetzentwurf zur Spekulationssteuer noch an der rückwirkenden Besteuerung von Aktien- und Immobilienbesitz fest. Klar sei, dass alle Gewinne aus Verkäufen von nach 2002 erworbenen Aktien und Immobilien voll der Einkommenssteuer unterworfen werden sollten. In der Koalition hatte es zuvor Überlegungen gegeben, einen verminderten Steuersatz zu erheben. Bislang müssen Anleger Gewinne nur versteuern, wenn sie Aktien innerhalb eines Jahres und Immobilien innerhalb von zehn Jahren verkaufen.






EICHEL WILL ERMÄSSIGUNGEN FÜR NACHTSPEICHERÖFEN ABSCHAFFEN




Aus dem Reuters vorliegenden vorläufigen Gesetzentwurf zur Ökosteuer geht hervor, dass die Regierung ab 2003 den ermäßigten Stromsteuersatz für Nachtspeicherheizungen auf 12,30 Euro von derzeit 10,20 Euro pro Megawattstunde anheben will. Im Jahr 2007 soll die Steuervergünstigung dann vollständig entfallen. Dadurch kann Eichel bereits im kommenden Jahr mit Mehreinnahmen von rund 50 Millionen Euro rechnen. Von 2007 an sollen die Mehreinnahmen jährlich 200 Millionen Euro betragen.




Die Steuer auf Erdgas bei Verwendung als Heizstoff soll nach dem Gesetzesentwurf 2003 auf 5,778 Euro von derzeit 3,476 Euro pro Megawattstunde steigen. Auf 1000 Kilogramm Flüssiggas will der Staat künftig 62,90 Euro Steuern kassieren und damit 24,56 Euro mehr als bislang. Schweres Heizöl muss mit 25 Euro pro Tonne versteuert werden. Derzeit sind es 17,89 Euro. Durch die Steuererhöhungen erwartet der Bund jährliche Mehreinnahmen von insgesamt 1,21 Milliarden Euro.






CLEMENT ERREICHT GERINGERE BELASTUNG FÜR UNTERNEHMEN




Für das produzierende Gewerbe soll nach dem Gesetzeswerk der bislang ermäßigte Ökosteuersatz auf 60 von bislang 20 Prozent ansteigen. Abweichend vom Entwurf soll der Spitzenausgleich für energieintensive Betriebe auf Druck von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) großzügiger ausgestaltet werden. Im Text heißt es, die Unternehmen sollten nur noch 90 Prozent der Stromsteuer-Belastung erstattet bekommen, die über die Einsparungen bei den Rentenbeiträgen durch die Ökosteuer hinausgehen. Clement sagte Reuters hingegen: "Es sind 95 Prozent."




Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Michael Meister (CDU), sagte, die Pläne der Regierung bedeuteten nichts anderes als eine neue Stufe der Ökosteuer: "Die Menschen fühlen sich Tag für Tag aufs Neue von dieser Regierung hinters Licht geführt." Bei der Einführung der Ökosteuer 1998 hätten SPD und Grüne die Ausnahmen für die Nachtspeicheröfen noch als Frage der sozialen Gerechtigkeit begründet, da sie überdurchschnittlich oft von unteren Einkommensschichten genutzt würden.






STEINBRÜCK: VERMÖGENSTEUER FÜR BILDUNGSAUSGABEN




Steinbrück sagte in Essen auf dem Parteitag der nordrhein-westfälischen SPD, er halte es "für richtig und gut begründbar, eine Vermögensteuer im Interesse der Bildungschancen junger Menschen wieder einzuführen". Es sei deshalb auch um den Preis heftiger politischer Auseinandersetzungen im Bundesrat wert, fünf bis zehn Prozent der vermögendsten Haushalte in Deutschland politisch zweckorientiert zur Finanzierung der Zukunftsausgabe schlechthin heranzuziehen.




gwb/kps



? Reuters 2002. Alle Rechte vorbehalten.

hoellenfuerst
04.11.2002, 12:27
Montag, 04.11.2002, 11:30


In einem offenen Brief an den Bundesfinanzminister weist die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) auf die potentiell verheerenden Folgen der geplanten Spekulationssteuer auf Aktiengewinne hin.

Die SdK berichtet in ihrem Schreiben, dass sich viele Anleger wegen der Steuerpläne in heller Aufregung an sie gewandt hätten. Auf Grund dieser Anfragen fürchtet die SdK, dass mit einer Flucht aus der Aktie zu rechnen ist, wenn die bislang bekannten Pläne eins zu eins umgesetzt werden.

Besonders belastet ist die Stimmung unter den Anlegern wegen der Gefahr einer rückwirkenden Besteuerung auf bereits seit längerem gehaltene Aktien. Aktionäre hätten vielfach angekündigt, solche Aktien notfalls noch vor Jahresende zu veräußern, um mögliche Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen zu können. Die SdK fordert den Finanzminister daher auf zu erklären, dass es keine Rückwirkung geben wird. Dies sei allein schon aus verfassungsrechtlichen Bedenken geboten. Zudem würde ein massenhafter Aktienverkauf von Privatanlegern gravierende Folgen für den Aktienmarkt haben. Viele Aktionäre seien Aktiensparer und wehrten sich dagegen, durch die geplante Spekulationssteuer nun zu Spekulanten herabgewürdigt zu werden. Sie sehen sich um erhebliche Teile ihrer langfristig geplanten Altersvorsorge betrogen.

Für die Zukunft werde die Attraktivität der Aktienanlage deutlich abnehmen, weil dem höheren Risiko dieser Anlageform nur noch geringere Erträge gegenüberstehen. Gegebenenfalls erscheine sogar das Spielkasino, wo Gewinne nicht besteuert werden, attraktiver als die Börse. Damit aber würde es gerade auch für junge Unternehmen noch schwieriger werden, dringend benötigtes Eigenkapital zu bekommen. Es könne zudem kaum gewollt sein, dass die Aktienanlage künftig nur noch eine Angelegenheit für Kapitalsammelstellen und institutionelle Investoren werde.

info@finance-online.de

hoellenfuerst
05.11.2002, 11:05
Dienstag, 05.11.2002, 10:17


DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Gewinne aus Wertpapiergeschäften sollen einem Bericht des Handelsblatts (Dienstagausgabe) zufolge nicht besteuert werden, wenn sie vor dem 21. Februar 2003 getätigt werden. Die Zeitung beruft sich dabei auf einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Beim Ministerium war am Dienstag vorerst niemand für eine Stellungsnahme zu erreichen.

Entsprechendes soll auch für Veräußerungsgewinne aus Termingeschäften und Fondsanteilen gelten, sowie für Gewinne aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien, schreibt die Zeitung.

In der Begründung zum "Steuervergünstigungsabbaugesetz" heiße es, dass Anteilsscheininhaber und Direktanleger gleich behandelt werden müssten. Die nach dem 21. Februar realisierten Veräußerungsgewinne würden dann zeitlich unbegrenzt und damit auch ohne Einschränkung rückwirkend besteuert.

Bislang sind Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapiergeschäften dann einkommensteuerpflichtig, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr vergangen ist und die Freigrenze von 512 Euro überschritten wird. Seit 2002 werden Gewinne aus Aktiengeschäften nur noch zur Hälfte bewertet, so dass sich die Freigrenze faktisch verdoppelt hat. Dies gilt jedoch nicht für Optionsscheine und Investmentfonds./st/zb

info@dpa-AFX.de

hoellenfuerst
05.11.2002, 14:10
Dienstag, 05.11.2002, 13:59

BERLIN (dpa-AFX) - Wirtschafts- und Bankenverbände sowie Aktionärsschützer haben in einer konzertierten Aktion eindringlich vor den Folgen einer erweiterten Besteuerung von Aktienkursgewinnen privater Anleger gewarnt. Die negativen Auswirkungen auf den Finanzplatz Deutschland, für Kleinaktionäre und Unternehmen sowie den Haushalt wären weit größer als die von der Bundesregierung erhofften Einnahmen, erklärten die Verbände am Dienstag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin.

"Hier handelt es sich um ein Wachstumsverhinderungsprogramm", sagte Reinhard Kudiß vom Bundesverband der deutschen Industrie. Betroffen seien nicht nur die Interessen Einzelner sondern nahezu alle Bürger, begründete Thomas Weisgerber vom Bundesverband deutscher Banken die bisher einmalige Aktion der acht Organisationen.

KAPITALFLUCHT ERWARTET

Die Folge seien eine Mehrfachbesteuerung sowie Kapitalflucht und weitere Abkehr von Aktien. Betroffen wären nicht nur langjährige Aktien- und Fondssparer, sondern auch Belegschaftsaktionäre, die Wertpapiere zur Altersvorsorge nutzten. Unternehmen würden zusätzlich belastet, da die Börse als Finanzierungsquelle zunehmend ausfalle und der Druck auf Gewinnausschüttungen und damit weniger Investitionen steige. Zudem seien Privatisierungen und weitere Aktienplatzierungen von Bundesbeteiligungen nur mit großen Preisabschlägen und daher entsprechenden Mindereinnahmen des Staates verbunden. Die bisher auch vorgesehene rückwirkende Besteuerung auf bereits seit langem gehaltene Aktien und auf Immobilienbesitz sei nicht nur praktisch schwer umsetzbar sondern auch verfassungswidrig.

Bisher müssen Anleger Spekulationsgewinne nur versteuern, wenn sie Aktien innerhalb eines Jahres und Immobilien innerhalb von zehn Jahren verkaufen. Veräußerungsgewinne sollen nach dem Willen der Bundesregierung nun aber generell versteuert werden. Sie erhofft sich davon den Verbandsangaben zufolge 2003 etwa 300 Millionen Euro und 600 Millionen Euro für 2004. Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut bezweifelte diese Zahlen, die sehr schwankungsanfällig seien: "Das hat mit soliden Einnahmequellen nichts zu tun."

Nach den Worten von Ulrich Hocker von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz werden mit der "Strafsteuer" die Falschen getroffen. Bestraft würden nicht Spekulanten, sondern viele Langfristsparer. Dazu gehörten auch knapp 1,5 Millionen Belegschaftsaktionäre und "diejenigen, die sich über vermögenswirksame Leistungen am Aktienmarkt beteiligt haben". 15 Millionen Investmentsparer werden nach Meinung von Christa Franke von Bundesverband Investment demotiviert, wenn neben Renditen auch noch Wertzuwächse eines Fonds versteuert würden. Zu befürchten sei die Abwanderung ins EU-Ausland.

'NICHT AKZEPTABEL'

Die geballte Besteuerung der über mehrere Jahre angesammelten Wertzuwächse in einem Kalenderjahr wird nach Darstellung von Heinz- Jürgen Tischbein vom Verband der Volks- und Raiffeisenbanken zu "nicht akzeptablen Ergebnissen" führen. Anleger dürften künftig verstärkt Druck auf Unternehmen ausüben, Gewinne auszuschütten.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken und der Verband der Hypothekenbanken befürchten, dass bis Ende dieses Jahres viele fremdgenutzte Immobilien hektisch veräußert werden, um die Steuer zu vermeiden. Dies werde den Immobilienmarkt weiter schwächen und auch zu Mietsteigerungen bei weniger Instandhaltung führen./sl/DP/rw

info@dpa-AFX.de

Odo
06.11.2002, 17:20
Die Bundesregierung will Spekulationsgewinne möglicherweise doch nicht grundsätzlich besteuern. Nach einem Zeitungsbericht wird stattdessen die Ausweitung der bisher auf ein Jahr begrenzten Spekulationsfrist diskutiert.


"Eine längere Spekulationsfrist kann eine Variante sein", berichtete die "Berliner Zeitung" am Mittwoch unter Berufung auf Koalitionskreise. Weitere Details nannte die Zeitung allerdings nicht. Das Bundesfinanzministerium ließ am Mittwoch zunächst offen, ob möglicherweise die Spekulationsfrist für Verkaufsgewinne bei Aktien entgegen bisherigen Plänen nur verlängert und damit nicht ganz abgeschafft werden könnte. "Ich kann das weder bestätigen noch dementieren", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums der Agentur Reuters.

Bislang sehen die Regierungspläne einem Referentenentwurf zufolge vor, Gewinne aus Aktienverkäufen künftig vollständig dem Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Auch Gewinne aus dem Verkauf bereits angeschaffter Aktien sollen versteuert werden, wenn sie erzielt wurden, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist. Dafür hat das Finanzministerium den 1. Januar 2003 als Termin genannt. Bislang sind Gewinne aus Aktiengeschäften nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.



Auch Einführung einer Galgenfrist ist möglich


Am Dienstag war bereits eine weitere Variante öffentlich geworden: Nach der heftigen Kritik der Wirtschaft an den Plänen zur Einführung der Spekulationssteuer hieß es aus dem Finanzministerium, Minister Hans Eichel wolle den Investoren offenbar eine Galgenfrist gewähren. Demnach sollten nur jene Gewinne aus Wertpapierverkäufen belastet werden, die nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am 21. Februar 2003 getätigt werden.



Heftige Kritik von Banken und Verbänden


Die großen Aktien-, Aktionärs-, Banken- und Wirtschaftsverbände hatten sich sehr kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert. Sie rechnen bei Einführung einer Spekulationssteuer mit sinkenden Aktienkursen, einer schwierigeren Renten-Vorsorge und steigender Arbeitslosigkeit.


"Betroffen sind Kleinanleger, Investmentsparer, Altersvorsorgesparer, Belegschaftsaktionäre und mit Rücksicht auf die geplante zeitlich unbegrenzte Besteuerung von Immobilienbesitz die Wohnungseigentümer, Hausbesitzer und mittelbar auch Mieter", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Banken, Thomas Weisgerber. Der Bundesverband der Deutschen Industrie sieht negative Folgen für die Finanzierung von Unternehmen und ihr Investitionsverhalten: "Die Koalitionsvorschläge stellen ein gigantisches Arbeitsplatzvernichtungsprogramm dar."

Odo
09.11.2002, 15:21
Unter den Deutschen, die mit einer Lebensversicherung fürs Alter vorsorgen, wächst die Sorge. Nach Angaben der Steuergewerkschaft will Finanzminister Eichel wichtige Privilegien abschaffen. Alles Panikmache, dementiert die Regierung.


Konjunkturoptimisten Eichel, Müntefering: Der Aufschwung verspätet sich, dafür kommen die Steuererhöhungen umso zügiger


Berlin - Die Verunsicherung ist groß, trotz aller beruhigenden Worte aus Berlin. Die Sorge vieler Versicherter: Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) könnte Zinsen und Überschussanteile künftig voll zu besteuern - und die bisher zwölfjährige Spekulationsfrist bei Lebensversicherungen ganz streichen. Nachdem Eichel bereits Fondsparer verschreckt hat, weil er eine generelle Spekulationssteuer plant, geriete damit auch die Lebensversicherung, lange der Deutschen liebste Vorsorge, ins Visier der Finanzbeamten.
Dieter Ondracek, der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, hat die Angst mit einem Interview in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" erneut genährt. Im neuen Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen sei bereits vorgesehen, die genannten Privilegien für Policen-Sparer zu streichen. Das sei ein gravierender Eingriff in die private Altersvorsorge - wie auch die geplanten Streichung der heute zehnjährigen Spekulationsfrist für den steuerfreien Immobilienverkauf.

Ein Eichel-Sprecher nannte Ondraceks Äußerungen am Samstag "plumpe Unterstellung". Eine verschärfte Besteuerung von Zinsen und Überschussanteilen sei nicht geplant. "An keiner Stelle im vorliegenden Gesetzentwurf ist die Rede davon." Die geplante Streichung der Spekulationsfrist beziehe sich nur auf Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren und Immobilien.

Ondracek hatte Eichel aufgefordert, mit der Entscheidung über die Spekulationsfrist, innerhalb derer Verkaufsgewinne besteuert werden, bis zum anstehenden Verfassungsurteil zu warten. Mindestens müsse man inflationsbedingte Wertsteigerungen steuermindernd anerkennen. Beim Verkauf eines Hauses nach 30 Jahren dürfte sich der Wert schon wegen der Geldentwertung verdoppelt haben.

Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte dagegen: "Die Bundesregierung hat einen wachstumsverträglichen, konjunkturgerechten und sozial ausgewogenen Maßnahmen-Mix aus Ausgabenkürzungen sowie dem Abbau von Steuervergünstigungen auf den Weg gebracht." Das Kabinett werde darüber am 20. November beraten, der Bundestag nach jetzigem Zeitplan in erster Lesung am 6. Dezember.

Dass einige steuerliche Privilegien fallen - damit müssen Lebensversicherte aber gleichwohl rechnen. Mitte Oktober hatte Eichel angekündigr, die Steuervergünstigungen für Lebensversicherungen unter die Lupe zu nehmen. Grundsätzlich sollte die Vorsorge per Police zwar weiter gefördert werden. "Aber wenn man alles als Altersvorsorge gelten ließe, gäbe es keine Steuereinnahmen mehr", sagte Eichel in einem Interview.

Odo
12.11.2002, 11:00
Die Finanzpolitiker der rot-grünen Koalition haben nach Angaben der Grünen-Expertin Christine Scheel vereinbart, die Spekulationsfrist für Wertpapierverkäufe nicht vollständig abzuschaffen sondern lediglich zu verlängern.
Verlängerung auf fünf Jahre im Gespräch
"Darüber waren wir uns einig", sagte Scheel der Nachrichtenagentur Reuters nach einem Gespräch der Finanzexperten von SPD und Grünen in Berlin. Nun gehe es um eine Verlängerung der bislang einjährigen Spekulationsfrist für die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapierverkäufen. In der Diskussion sei der Vorschlag einer Fristverlängerung auf fünf Jahre sowie die Belassung der Spekulationsfrist für nicht selbst genutzte Immobilien bei unverändert zehn Jahren. Einig seien sich beide Seiten auch, dass die neue Besteuerungsregel nicht rückwirkend gelten werde. Stichtag solle das Kaufdatum von Wertpapieren oder Immobilien sein, erklärte Scheel.

Kontraproduktiv
Die Grünen hatten sich stets strikt gegen eine Abschaffung der Spekulationsfrist für die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgesprochen. "Wir würden das für völlig kontraproduktiv halten", bekräftigte Scheel. Die endgültige Festlegung zu Details der Spekulationssteuer muss nun vom Finanzministerium in einer Gesetzesvorlage getroffen werden.

Bisherige Frist: ein Jahr
Nach den ursprünglichen Plänen des Ministeriums sollten Wertzuwächse bei Aktien oder Fondsanteilen generell besteuert werden. Bislang müssen Anleger Gewinne nur versteuern, wenn sie Aktien innerhalb eines Jahres und Immobilien innerhalb von zehn Jahren verkaufen. Rot-Grün hatte zudem vereinbart, auch Transaktionen von nicht selbst genutzten Grundstücken künftig generell zu besteuern.

hoellenfuerst
16.11.2002, 12:46
16/11/2002 11:41



Berlin, 16. Nov (Reuters) - Das Bundesfinanzministerium plant, Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien künftig generell zu besteuern.




Die Pläne von Finanzminister Hans Eichel (SPD) würden vorsehen, eine pauschale Steuer von 15 Prozent auf Gewinne aus solchen Verkäufen festzuschreiben, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Samstag aus Regierungskreisen. Sollte das Kaufdatum vor Inkrafttreten der Regelung liegen, solle im Falle eines Verkaufs der Erlös mit 1,5 Prozent besteuert werden. Eine Sprecherin des Finanzministeriums bestätigte die Angaben indirekt: "Das geht in der Tat in die Richtung, die gedacht wird im Haus. Aber es ist ein Vorschlag, der morgen erst beraten wird und insofern noch kein Ergebnis bedeutet."




Den Kreisen zufolge soll der Gewinn in der Lohnsteuererklärung angegeben werden, und nicht etwa bei Banken direkt erhoben werden.




Derzeit müssen Gewinne nur versteuert werden, wenn bei Aktien zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr und bei Immobilien weniger als zehn Jahre liegen. Zuletzt war darüber diskutiert worden, die Frist bei Aktien auf fünf Jahre auszuweiten.




Medienberichten zufolge soll die neue Regelung zum 21. Februar 2003 in Kraft treten.




rbo

boersenkater
16.11.2002, 13:03
hört sich ja besser an als zum persönlichen steuersatz...

also das wird die regelung für fonds, immos und aktien...
wie siehts mit indexaktien, options, os, zertis, futures aus?
die werden wohl voll besteuert werden...oder?

hoellenfuerst
16.11.2002, 14:43
du bist ein hoffnungsloser optimist, oder? :D

ich würd mal sagen das ist der mindeststeuersatz :D

boersenkater
16.11.2002, 15:40
ich klammer mich an jeden strohhalm... :D ...irgendwie gefällt
es mir in deutschland ganz gut...nur wenn das so weitergeht
hab ich keinen bock mehr...wenn ich sehe was ich zahle und
was ich dafür bekomme muss ich sagen stimmt das verhältnis
nicht mehr...und es rechnet sich immer mehr seinen hauptwohn-
sitz zu verlegen...holland ist da ja steuerlich gesehen scheinbar
auch eine alternative...dann bin ich unter der woche in holland
und am weekend "daheim"...die mehrkosten sind ein bruchteil
dessen was ich auf der anderen seite "spare"
ich hoffe das sich auch viele unternehmen auf diese situation
einstellen und damit dieser tollen politik entgültig den stecker ziehen...
sind ja sowieso schon auf dem besten weg...

die steuer muss runter...die sozialabgaben müssen runter...
die soziale absicherung muss abgebaut werden und zwar in eine
grundversorgung...bei gleichzeitiger senkung der beiträge...
dann stimmt auch wieder das preis-leistungsverhältnis für einen
arbeiter/arbeitnehmer und es enstehen wieder mehr arbeitsplätze...

irgenwie schon pervers...aufgrund der globalisierung wird der
wettbewerb immer härter...um konkurrenzfähig zu bleiben oder
zu werden muss die kostenseite gesenkt werden...gleichzeitig
verlangt unser lieber staat immer höhere sozialabgaben...um
die konkurrenzfähigkeit von der kostenseite her zu stärken werden
dann arbeitsplätze wegrationalisiert...womit die erhöhung der
sozialabgaben als schuss nach hinten bezeichnet werden kann...
früher war der staat in wirtschaftlichen schwächephasen derjenige
der die wirtschaft durch staatsinvestitionen in schwung gehalten
hat...dazu zählten auch konsumierende staatsdiener...heute
baut der staat selber arbeitsplätze ab um die kostenseite zu
senken...politiker erhöhen sich gleichzeitig ihre diäten...


wohin soll das führen? das irgendwann tausend vw golf am tag
von 20 leuten produziert werden? toll...super...und wer soll die
autos kaufen? bzw. wenn man keine arbeit hat - wozu braucht
es dann ein neues auto?

wir befinden uns in einem strudel der uns immer tiefer zieht...
und bis jetzt gibt es von der politischen seite wie auch in der
schulmedizin zu sehen nur die bekämpfung der symptome - nicht
der ursachen...

es ist doch offensichtlich was hier falsch läuft und wir in eine
sackgasse steuern...ist das vielleicht absicht?
ich kenne leute die behaupten es gehört alles zum grossen plan -
"weltverschwörungstheorien"...naja...

sorry...hat sicher nicht unbedingt hierher gehört...bin heut halt
wieder mal ein labersack... :D

hoellenfuerst
16.11.2002, 16:42
du bist ja richtig unsozial :D


das find ich gut :D

Gordon Shamway
16.11.2002, 18:09
Sollte das Kaufdatum vor Inkrafttreten der Regelung liegen, solle im Falle eines Verkaufs der Erlös mit 1,5 Prozent besteuert werden.

Entweder ist das mal wieder der übliche Pfusch, oder die wollen tatsächlich auf den Verkaufspreis 1,5% Steuern erheben. :eek:
Will heißen: Wer Anfang 2002 eine Aktie der Münchener Rückversicherung für 300 Euro gekauft hat und sie am 22.02.2003 für 100 Euro verkaufen muss, der hat ausser 200 Euro Kursverlust zu verkraften auch noch 1,50 Euro Steuer auf den Verkaufswert zu zahlen. :angry:

hoellenfuerst
16.11.2002, 18:10
ich sehe du kannst richtig lesen :D

Gordon Shamway
16.11.2002, 18:23
Danke für die Blumen. :)
Die Sache mit der Pauschalbesteuerung wird auch noch Heerscharen von Juristen beschäftigen. :o

hoellenfuerst
16.11.2002, 18:32
Die Sache mit der Pauschalbesteuerung wird auch noch Heerscharen von Juristen beschäftigen.

und dann sagen die leute immer die sozies schaffen keine arbeit.... :D

hoellenfuerst
16.11.2002, 18:42
Bundesfinanzminister Hans Eichel will Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen oder Immobilien künftig pauschal mit 15 Prozent besteuern. Mittelfristig sollten sie auch mit Sozialabgaben belegt werden , berichtete das Magazin ?Focus?unter Berufung auf Regierungskreise.

Der Steuersatz solle für nach dem Stichtag 21. Februar 2003 gekaufte Aktien, Fondsanteile und Immobilien gelten, berichtete das Magazin. Die bisherigen Spekulationsfristen von einem Jahr für Aktien und zehn Jahren für Immobilien sollten wegfallen; vor dem Stichtag erworbene Wertpapiere und Häuser sollten mit 1,5 Prozent des Verkaufspreises besteuert werden, heißt es in dem Bericht. Auf eine Doppelbesteuerung von Fonds wolle Rot-Grün verzichten. Der Plan solle am Wochenende von den Finanzexperten der Koalition beraten werden.

Ein früherer Referentenentwurf des Finanzministeriums hatte Vorgesehen, die Gewinne aus Aktien- und Immobilienverkäufen vollständig dem Einkommenssteuersatz zu unterwerfen. Die Regelung hätte auch für vor dem Inkrafttreten erworbene Aktien oder Immobilien gelten sollen. Die Finanzpolitiker von SPD und Grünen verständigten sich nach Protesten der Wirtschaft darauf, auf eine rückwirkende Steuer zu verzichten. Auch war im Gespräch, die Spekulationsfrist nicht vollständig abzuschaffen, sondern sie lediglich zu verlängern.


und so sieht ein durch wahl legetimierter trickbetrüger aus :D

Gordon Shamway
16.11.2002, 18:50
Mittelfristig sollten sie auch mit Sozialabgaben belegt werden

OK, dann werden wir in Zukunft nur noch auf Opis Namen und dessen Depot spekulieren, weil der mit 65 Jahren nicht mehr Sozialabgabenpflichtig ist. :dunce:


Stichtag 21. Februar 2003

Wer kommt bloß auf solche krummen Stichtage? :confused:
Ist da vielleicht Karneval und der Höhepunkt der närrischen Zeit? :dunce:

Steven Broker
16.11.2002, 23:21
Naja...besser 15 % noch ohne Sozialabgaben, als eine individuelle Versteuerung!!! :rolleyes:

boersenkater
17.11.2002, 00:32
moment mal...wie ist das dann als daytrader :confused:

sagen wir mal ich kaufe und verkaufe mehrmals täglich/wöchentlich
2000 aktien...zwischen 10$ und 30$...das wären dann zwischen
20.000 und 60.000$ je order...bei 10 orders sind das ja dann
z.b. 200 - 600k$ verkaufspreis...
1,5% vom verkauf heißt ja dann - 3000$ - 9000$ steuer?!?!?!?

soll ich die bombe gleich werfen oder mir noch etwas zeit lassen :confused:

Steven Broker
17.11.2002, 00:35
Nein....es sind 15 % vom GEWINN als Pauschalsteuer vorgesehen!!!

boersenkater
17.11.2002, 01:04
ja schon...aber....

vor dem Stichtag erworbene Wertpapiere und Häuser sollten mit
1,5 Prozent des Verkaufspreises besteuert werden


:confused:

Steven Broker
17.11.2002, 01:11
Ja...aber das ist doch für Daytrader nur an dem Stichtag interessant...und nur einmalig, oder?
Und wenn sie am Stichtag glattstellen, dann ist es auch ok! Ohne Steuern! Und das weren sie tun! ;)

boersenkater
17.11.2002, 01:19
moment jetzt hab ich verstanden...stand auf der leitung... :dunce:

die wertpapiere die vor dem stichtag gekauft wurden und
irgendwann danach verkauft werden - die werden dann nur
mit 1,5% besteuert anstatt mit 15%...trifft also in erster linie
die die ihre wertpapiere schon ziemlich lange mit grosser
wertsteigerung über den stichtag hinaus halten...

das heisst bis zu diesem stichtag läuft es wie bisher...
aktien - fonds - unternehmensbeteiligungen werden nach dem
halbeinkünfteverfahren besteuert bzw. wenn länger als ein
jahr gehalten ists ja über die spek-frist drüber und der gewinn
bleibt steuerfrei...

futures, indexaktien, etc. zum persönlichen steuersatz...

hmm...könnte noch mächtig druck auf den dax auslösen...oder
seh ich das falsch?

Steven Broker
17.11.2002, 01:38
Für langfristige Anleger lohnt es sich, vor dem Stichtag zu verkaufen, und am Stichtag wieder zu kaufen, denn dann wird der Gewinn ab dem Stichtag nur mit 1,5 % versteuert! Der Gewinn beim Verkauf vor dem Stichtag bleibt dann steuerfrei!
Kann man auf ein solches Szenario spekulieren!?!

Kapital
17.11.2002, 01:39
aber ich persönlich meine daß es jetzt hoch geht bis 26.11., dann runter bis Anfang Dezember, wieder hoch bis Mitte/Ende Dezember und dann endgültig runter.
Dafür spricht m.E. daß wohl zunächst die Steuerpläne von Herrn Eichel zunächst mehr Leute animieren, sich "alte" Aktien ins Depot zu legen, die dann - bei Gewinn - nur mit 1,5 % Steuern zu versteuern sind. Wenn ich richtig gerechnet habe muß Sadam bis 12.12. offengelegt haben, was er alles Schönes oder Unschönes hat. Dann wirds noch ein paar Tage dauern, bis gemerkt wird, daß er geschummelt hat - und da wieder Unsicherheit entsteht. Wenn die Börse vorher hoch war und dann wieder fällt ist es höchste Zeit für die Fonds, einzusteigen, weil sie sich Ende Dezember positioniert haben müssen. Nur werden - denke ich - die Leute, die Fonds und Aktien bisher nicht versteuert haben - dann noch IN DIESEM JAHR - möglicherweise am 30.12. - ihre Fonds und Aktien verkaufen., was dem Dax nicht gut bekommen dürfte.
2003 Januar/Februar kommen dann ein Großteil der Ami-Jahreszahlen - und die fallen m.E. nicht sooo toll aus, weil sie ja jetzt Mitarbeiteroptionen usw. mit berechnen müssen und wenn die Börse dann wieder fällt, halt ich s für möglich, daß die Leute, die "günstig" alte Aktien gekauft haben noch schnell vor dem 21.2. die Aktien wieder verkaufen, um die Verluste wenigstens steuerlich absetzen zu können, was zu einem weniger netten Crash führen dürfte.

boersenkater
17.11.2002, 03:06
Für langfristige Anleger lohnt es sich, vor dem Stichtag zu
verkaufen, und am Stichtag wieder zu kaufen, denn dann wird
der Gewinn ab dem Stichtag nur mit 1,5 % versteuert!

letzteres hört sich sehr interessant an...hab grad einen thread
dazu eröffnet - auswahl von rentenaktien :D

zu ersterem - ich hab mal mit meiner FA-Sachbearbeiterin gequatscht...
da ging es damals bei der umstellung von 6 auf 12 monate spek-frist
auch darum das die leute die am selben tag z.b. nach 8monaten
haltedauer verkaufen und danach die gleichen aktien wieder
kaufen dem FA gegenüber in erklärungsnöte kommen könnten...
weiss aber nicht mehr ob das dann tatsächlich der fall war...

naja ob die leute die langfristig aktien gehalten haben über jahre
oder jahrzehnte die gleichen wieder kaufen?

vielleicht überlegen sich jetzt auch einige ihre geld auf die kinder
und enkel zu übertragen...damit diese ihr geld langfristig mit
1,5% steuer für die altersvorsorge anlegen können...wäre doch
ein interessantes thema für die bildzeitung...dann haben wir
wieder mehr käufer im markt... ;)

Odo
18.11.2002, 11:40
SPD und Grüne haben sich nach Angaben von SPD-Generalsekretär Olaf Scholz auf eine Besteuerung von Gewinnen aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und nicht selbst genutzten Immobilien von 15 Prozent geeinigt.
"Moderate Lösung"
"Wir haben im internationalen Vergleich jetzt eine sehr moderate Lösung gefunden. Die 15 Prozent, die dabei jetzt heraus kommen, sind weniger als in vielen anderen Ländern", sagte Scholz am Montag in der ARD, ohne weitere Details zu nennen. Die Spitzenvertreter von SPD und Grünen hatten sich am Sonntagabend auf das weitere Vorgehen in der Steuer- und Haushaltspolitik geeinigt, aber keine Einzelheiten genannt. Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundesfinanzminister Hans Eichel (beide SPD) wollten sich dazu am Montag äußern.

Verrechnen von Verlusten möglich
Reuters hatte am Wochenende aus Kreisen erfahren, dass Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien künftig generell und pauschal mit 15 Prozent besteuert werden sollen. Zudem solle für Besitz, der vor In-Kraft-Treten der neuen Regelung erworben wurde, eine Steuer von 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös erhoben werden. Könne nachgewiesen werden, dass kein Gewinn erzielt worden sei, werde auch keine Steuer fällig. Bei Gewinnen und Verlusten solle, wie bisher, eine Verrechnung innerhalb der Einkommensart möglich sein. Die Angaben zum Gewinn sollten weiterhin selbst angegeben werden, und nicht etwa direkt bei den Banken erhoben werden. Zu diesen Punkten äußerte sich Scholz am Montag nicht.

Keine klare Linie
Derzeit müssen Gewinne beim Verkauf von Aktien, Fondsanteilen und nicht selbst genutzten Immobilien zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr und bei nicht selbst genutzten Immobilien weniger als zehn Jahre liegen. Finanzexperten hatten bereits am Wochenende nach Bekanntwerden von Details kritisiert, die Pläne des Bundesfinanzministeriums würden erneut einen Kurswechsel der Politik bedeuten und ließen damit keine klare Linie bei Eichel erkennen.

Bewegung auf dem Immobilienmarkt
In den kommenden Monaten sei vor allem auf dem Immobilienmarkt mit zusätzlichem Angebot und damit sinkenden Preisen zu rechnen, da Anleger ihren Besitz voraussichtlich noch schnell ohne Besteuerung verkaufen wollten. Eichels Pläne würden Aktien und Immobilien weniger attraktiv machen, was vor allem angesichts der immer notwendiger werdenden privaten Altersvorsorge problematisch sei.

Steuer auf Dienstwagen
Zudem sollen nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters Besitzer von privat genutzten Dienstwagen vom 1. Januar 2003 an pauschal 1,5 Prozent statt bisher 1,0 Prozent der Anschaffungskosten ihres Fahrzeugs als "geldwerten Vorteil" versteuern müssen. Der Automobilhersteller BMW hatte zuletzt erklärt, als Folge der geplanten Anhebung sei in der deutschen Autobranche mit einen Umsatzrückgang von drei bis fünf Milliarden Euro zu rechnen

hoellenfuerst
18.11.2002, 18:42
Hintergrund: Anderswo werden Veräußerungsgewinne längst besteuert

Hamburg (dpa) - Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und vermieteten Immobilien sollen in Deutschland künftig pauschal mit 15 Prozent besteuert werden. Mit diesem Vorschlag haben Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundesfinanzminister Hans Eichel am Montag bisherige Pläne der rot-grünen Koalition wesentlich entschärft. Was hier zu Lande auf heftige Kritik aus der Wirtschaft stößt, gibt es in anderen Ländern schon längst:

- In den USA beträgt der Steuersatz auf Gewinne beim Verkauf von Wertpapieren, die länger als ein Jahr gehalten werden, 20 Prozent. Niedrigverdiener zahlen zehn Prozent; wenn sie die Wertpapiere länger als fünf Jahre halten, nur acht Prozent. Beim Verkauf von Wertpapieren, die ein Steuerzahler weniger als ein Jahr gehalten hat, wird der Gewinn mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert. Verluste beim Wertpapierverkauf können in jedem Steuerjahr gegen entsprechende Gewinne aufgerechnet werden. Der Verkauf von Immobilien, die mindestens zwei Jahre selbst bewohnt wurden, ist steuerfrei. Veräußerungsgewinne aus abschreibbaren Miet- Immobilienbesitz werden mit bis zu 25 Prozent besteuert.

In GROSSBRITANNIEN müssen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien ebenfalls versteuert werden. Die Höhe der Besteuerung hängt nach Angaben einer Sprecherin des zentralen Steueramtes von allerlei Bedingungen ab und kann stark variieren.

In FRANKREICH werden die Gewinne aus Aktienverkäufen mit 26 Prozent besteuert. Davon entfallen 10 Prozent auf die Einkommensteuer und 16 Prozent dienen als Solidarbeitrag zur Abdeckung der Defizite in der Sozialversicherung. Wer einen Aktiensparplan über fünf Jahre abschließt, reduziert den Prozentsatz. Für die Einlagebeträge gilt eine maximale Obergrenze von 120 000 Euro. Äußerst kompliziert wird es bei der Besteuerung der Gewinne aus Immobilienkäufen. Bei selbst genutzten Immobilien bleiben die Erträge steuerfrei. Bei vermieteten Objekten bewegten sich die Steuersätze zwischen 5 und 20 Prozent, je nach Geschick des Steuerpflichtigen, sagen französische Steuerexperten.

In ÖSTERREICH wird der Gewinn aus Wertpapierspekulationen nach dem Normalsteuertarif veranlagt, wenn das betreffende Papier innerhalb von zwölf Monaten wieder verkauft wird. Entsprechend werden Aktienverluste in gewissen Ausmaß als steuermindernd anerkannt. Ist die Aktie länger als ein Jahr im Besitz, fällt auf den Kursgewinn - wie bislang in Deutschland - bei ihrem Verkauf keine zusätzliche Steuer an. Ähnlich ist die Regelung in der SCHWEIZ, wo Kapitalgewinne aus der Anlage in Wertpapieren für Privatanleger immer dann steuerfrei sind, wenn die Papiere länger als ein Jahr gehalten wurden.

In GRIECHENLAND werden Gewinne aus Wertpapierverkäufen überhaupt nicht besteuert. Bei Veräußerungen von Immobilien entfallen 12,5 Prozent auf die Gewinne.





erschienen am 18.11.2002 um 18:18 Uhr

? WELT.de


wie war das vor der wahl mit den steuern? :D

Donizetti
18.11.2002, 18:45
so war das:

http://www.spd.de/servlet/PB/show/1012424/1_halb.jpg

Quelle: http://www.spd.de/servlet/PB/show/1012424/1_halb.jpg

Steven Broker
18.11.2002, 23:05
Das ist ja der hammer!!! :rolleyes:

hoellenfuerst
20.11.2002, 06:49
Aus der FTD vom 20.11.2002

Von Jens Tartler, Berlin

Finanzminister Hans Eichel schafft mit seinem Steuergesetz ein neues Schlupfloch für Besitzer großer Aktienpakete. In dem Gesetz, das Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, ist eine folgenschwere Änderung vorgesehen.

Der Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent soll nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, sondern mit der neuen Pauschalsteuer auf Verkaufsgewinne. Gelten würde nicht mehr Paragraf 17, sondern Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. "Das würde die Regierung Milliarden kosten", sagte Jürgen Lüdicke, Partner bei PricewaterhouseCoopers (PwC) und Professor an der Uni Hamburg, der FTD. Bisher werden Gewinne aus dem Verkauf solcher wesentlichen Beteiligungen nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert: Der Gewinn wird nur zur Hälfte herangezogen, doch gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Bei Spitzenverdienern sind das insgesamt über 50 Prozent. Unter dem Strich ergibt sich eine Belastung von gut 25 Prozent.

Mit Eichels neuer Steuer würden nur noch 15 Prozent auf einen angenommenen Veräußerungsgewinn von zehn Prozent fällig. Die pauschalierte Einkommensteuer ergibt nach dem Regierungsmodell 1,5 Prozent des Verkaufserlöses. Wer nachweist, dass sein Gewinn niedriger ist als zehn Prozent, zahlt entsprechend weniger. "Das ist für Großaktionäre ein Riesenvorteil", sagte Hartwig Welbers von PwC in Düsseldorf. Wenn die Regierung Paragraf 17 abschaffe, gebe es im Gesetz keine Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinaktionären mehr.


Nach geltendem Recht können Kleinaktionäre Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei kassieren, wenn sie zwischen Kauf und Verkauf die Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten haben. Wer dagegen eine Beteiligung von mindestens einem Prozent an einem Unternehmen hält und verkauft, muss Kursgewinne jetzt mit seinem Steuersatz versteuern.



Interessant für Immobilienspekulanten


Im neuen Gesetz soll die Spekulationsfrist abgeschafft werden - und mit ihr die besondere Behandlung beim Verkauf größerer Aktienpakete. Die neue Regelung würde nicht nur Großaktionären Vorteile bringen, sondern auch Familien, die GmbH-Anteile verkaufen wollen. Auch die Private-Equity-Branche profitierte.


Berater Lüdicke weist darauf hin, dass Eichels Plan auch für Immobilienspekulanten interessant sei. Bei Immobilien soll die Spekulationsfrist von zehn Jahren fallen und durch eine Pauschalsteuer von 15 Prozent auf den Gewinn ersetzt werden. Wer einen Acker kaufe und dafür sorge, dass er Bauland werde, der könne in kürzester Zeit einen enormen Spekulationsgewinn zu einem niedrigen Steuersatz einstreichen, sagte Lüdicke.


Das Finanzministerium bestätigte die geplante Änderung. Zu den möglichen Folgen konnte das Ministerium noch keine Stellung nehmen. Das Eichel-Ressort war am Dienstag vor allem damit beschäftigt, die Pläne für die Besteuerung von Investmentfonds klarzustellen. Dabei unterscheidet man zwischen Verkaufsgewinnen aus dem laufenden Geschäft der Fonds und dem Verkauf von Fondsanteilen durch den Anleger.



Zwei Fälle


Im ersten Fall gilt: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind steuerpflichtig, unabhängig davon, ob die Gewinne ausgeschüttet oder einbehalten werden und ob der Fondsanteil beim Anleger zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Bisher wurden die Gewinne nur besteuert, wenn sie vom Fonds an Anteilseigner ausgeschüttet wurden, die ihre Anteile im Betriebsvermögen hielten. Verkaufsgewinne sollen dem persönlichen Steuersatz unterliegen, Gewinne aus Aktienverkäufen dem Halbeinkünfteverfahren.


Verkaufen Anleger nun ihre Fondsanteile (Fall zwei), werden die einbehaltenen Erträge bei der steuerlichen Gewinnermittlung abgezogen, weil darauf schon Steuern berechnet wurden. Bei Fonds, die vor Gesetzesbeschluss gekauft wurden, gelten zehn Prozent des so gekürzten Gewinns. Bei Neufällen wird der Gewinn anhand der Anschaffungskosten ermittelt. Als Steuersatz gilt in jedem Fall die neue Pauschalsteuer von 15 Prozent.



© 2002 Financial Times Deutschland


alles beim alten :D

Steven Broker
20.11.2002, 20:00
Also, Pauschalsteuer von 15 % und dann noch das Halbeinkünfteverfahren...das geht ja noch, oder?

hoellenfuerst
21.11.2002, 16:34
BERLIN (dpa-AFX) - Die von der Bundesregierung geplante neue Besteuerung von Wertpapier- und Immobilienverkäufen ist nach Einschätzung des Bremer Ökonomen Rudolf Hickel verfassungswidrig. Eine Pauschalsteuer von 15 Prozent - bei Aktien effektiv sogar nur 7,5 Prozent - schaffe "neue Ungerechtigkeiten" gegenüber der individuellen, teils höheren Einkommensbesteuerung von Löhnen und Zinsen, sagte Hickel am Donnerstag in einem dpa- Gespräch. Für richtig und wirksam zum Abbau von Steuerhinterziehung hält er dagegen die geplante Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.

Die geplante Neufassung der Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren und Immobilien werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, sagte Hickel. "Letztlich ist dieser Vorschlag ein schlechter Kompromiss nach dem inszenierten Trommelfeuer der Interessengruppen - insbesondere der Banken.

Die Streichung des Bankgeheimnisses durch eine Bagatellsteuer zu erkaufen, stellt einen untauglichen Kompromiss dar." Aus Sicht der Bezieher von Löhnen, Gehältern und Zinseinnahmen sei die "mit heißer Nadel gestrickte steuerliche Änderung bei der Besteuerung der Spekulationsgewinne nicht zu rechtfertigen."

SPEKULATIONSFRISTEN SOLLEN ENTFALLEN

Zinseinnahmen werden oberhalb der Sparerfreibeträge mit zunächst 30 Prozent Zinsabschlag versteuert und anschließend im Rahmen der allgemeinen Einkommensteu ererklärung verrechnet. Bei hohem individuellen Steuersatz im Rahmen der Progression kann dies zu einer Höherbelastung führen. Auch die bisherige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erfolgt im Rahmen der allgemeinen Einkommens-Besteuerung. Verkäufe innerhalb der Spekulationsfristen von einem Jahr bei Aktien und 10 Jahren bei Immobilien unterliegen letztlich dem vollen individuellen Steuersatz.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Spekulationsfristen entfallen. Dafür soll nur eine 15prozentige Pauschalsteuer eingeführt werden, mit der die Steuerschuld endgültig abgegolten ist. Bei Aktien sind es wegen des Halbeinkünfteverfahrens - bei dem zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Gewinn halbiert und darauf der volle Steuersatz angewendet wird - effektiv sogar nur 7,5 Prozent.

'ES GEHT UM GERECHTIGKEIT'

Dieses - für ausgeschüttete Dividenden eingeführte - Halbeinkünfteverfahren sollte nun laut Hickel nicht auf Veräußerungsgewinne angewendet werden. Das wäre willkürlich. Mit Doppelbesteuerung habe das nichts zu tun. Richtig sei dagegen, mit der Abschaffung des Bankgeheimnisses den Kreditinstituten generell Kontrollmitteilungen über ihre Zinserträge und Veräußerungsgewinne abzuverlangen. Wer behaupte, damit gehe es den Vermögenden an den Kragen, rede eher illegaler Steuerpraxis das Wort. Hickel: "Hier geht es um die Gleichbehandlung - etwa gegenüber der Besteuerung der Löhne und Gehälter, die konsequent an der Quelle vorgenommen werden."/wb/DP/mw

info@dpa-AFX.de

hoellenfuerst
22.11.2002, 07:48
Von Thomas Hillenbrand

Die Regierung hat eine neues bürokratisches Monstrum geschaffen: Finanzminister Hans Eichel (SPD) :D will Investmentfonds demnächst nach einem komplizierten Verfahren besteuern. Das neue Modell ist nicht nur unübersichtlich - es wird Fondssparer gegenüber anderen Anlegern außerdem stark benachteiligen.

Hamburg - Die grüne Finanzexpertin Christine Scheel zog - wieder einmal - die Notbremse. Am Mittwochmittag bemühte sie sich, den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von Investmentfonds als alleiniges Werk Hans Eichels darzustellen. Die Grünen trügen das Konzept nicht mit. "Wir müssen zu einer anderen Lösung kommen", sagte die Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses. "Das ist ein hoch kompliziertes Verfahren und führt zu erheblich mehr Verwaltungsaufwand", so Scheel.

Anfang der Woche hatten Eichel und Bundeskanzler Gerhard Schröder ihre Pläne zur Besteuerung von Wertpapieren vorgestellt. Und die sehen folgendermaßen aus: Wer ab dem 21. Februar 2003 Wertpapiere erwirbt, muss bei einem späteren Verkauf auf den realisierten Gewinn eine pauschale Steuer von 15 Prozent zahlen. Bei Aktien und anderen Dividendenpapieren gilt dabei das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass die Steuer lediglich auf die Hälfte des erwirtschafteten Gewinns fällig wird - der tatsächliche Steuersatz liegt dann bei 7,5 Prozent.

Nur auf den ersten Blick simpel

Das klingt einfach, gälte aber nur für Aktien oder andere Wertpapiere, die Anleger direkt halten. Bei Aktienfonds soll eine wesentlich kompliziertere Regelung greifen, die aus zwei Teilen besteht. Erstens: Anleger müssen beim Verkauf ihrer Fondsanteile die oben beschriebene pauschale Steuer auf den Gewinn entrichten. Für reine Aktienfonds soll die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren mit dem Pauschalsatz von 15 Prozent - also effektiv 7,5 Prozent - erfolgen, für Rentenfonds soll die Besteuerung bei 15 Prozent liegen.

Aber auch, wer seinen Fonds über einen langen Zeitraum hält, um Vermögen anzusparen, muss zahlen. Nach Eichels Modell sollen auch Gewinne aus internen Umschichtungen, die der Fondsmanager vornimmt, versteuert werden. Nach wie vor steuerpflichtig sollen Zinsen oder Dividenden sein, die der Fonds ausschüttet, aber auch wieder im Fonds angelegte Gewinne (so genannte Thesaurierung). Hierauf muss der Anleger seinen persönlichen Einkommensteuersatz entrichten. Dabei wird wiederum zwischen Fonds auf Aktienbasis und anderen Anlageformen unterschieden. Für deutsche Aktienfonds gilt das Halbeinkünfteverfahren, für die meisten anderen Fonds nicht.

Hinzu kommt bei dem Verfahren noch eine gesonderte Regelung für Fondsanteile, die schon vor dem 21. Februar 2003 gekauft wurden, aber erst nach diesem Datum veräußert werden. Für sie wird ein pauschaler Gewinn von zehn Prozent unterstellt, der zu 15 Prozent besteuert wird.

Doppelt gemoppelt

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sollen diese beiden Vorgänge - die Besteuerung des Fonds-Verkaufsgewinns sowie die Besteuerung auf Fondsebene - miteinander steuerlich verrechnet werden. Wie genau dies geschehen soll, ist noch unklar. Der bürokratische Mehraufwand dürfte auf jeden Fall erheblich sein. Ebenfalls unklar ist, wie sich die Regelung für Fonds auf Sparpläne für private Altersvorsorge (Riester-Rente) auswirkt. Das Bundesfinanzministerium beantwortete eine telefonische Bitte um Stellungnahme nicht.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) erwartet, dass es für die 15 Millionen Fondssparer in Deutschland zu Doppelbesteuerungen kommen wird - trotz geplanten Verfahrens, mit dem die beiden Besteuerungsverfahren gegeneinander verrechnet werden sollen. "Wir sind sehr enttäuscht", so Hauptgeschäftsführer Stefan Seip.

Siebenfache Steuerbelastung

Zudem benachteilige das neue Verfahren Fondssparer eklatant gegenüber Anlegern, die direkt in Einzelwerte investierten, so Seip. Zu diesem Ergebnis kommt auch die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Das Blatt hat errechnet, dass ein Fondsanleger im ungünstigsten Fall mehr als siebenmal so hoch besteuert wird wie ein Investor, der direkt in eine Aktie investiert hat.

hoellenfuerst
22.11.2002, 08:01
Anbieter geschlossener Immobilienfonds müssen Anleger über neue Steuerrisiken aufklären


Von Reiner Reichel


Eigentlich brummt das Geschäft der Immobilienfondsverkäufer vor Weihnachten – wenn nicht Steuerpläne Anleger ins Grübeln bringen. Genau dies geschieht in diesem Jahr. Investoren müssen überlegen, ob eine Fondsbeteiligung noch lohnt, wenn Veräußerungsgewinne aus Immobilienverkäufen besteuert werden.

HB DÜSSELDORF. „Steuergesetze haben in Deutschland die Haltbarkeit von Frischmilchprodukten.“ Zwar übertreibt Matthias Hünlein, Managing-Director der Deutsche-Bank-Immobilientochter DB Real Estate, mit dieser Einschätzung ein wenig. Doch Anbieter geschlossener Immobilienfonds werden ihm kaum widersprechen. Sie stellen nämlich gerade fest, dass ihre teils druckfrischen Prospekte von der Wirklichkeit überholt werden. Denn Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien sollen künftig auch nach zehn Jahren nicht mehr steuerfrei sein.

Die Pläne der Bundesregierung führen dazu, dass ein Fondsanleger kaum noch eine Chance auf einen Gewinn nach Steuern aus dem Verkauf einer Fondsimmobilie hat. Das hat vor allem zwei Gründe: Die Nebenkosten des Fonds erhöhen den Einkaufspreis der Immobilie für den Anleger. Die Wertsteigerung der Immobilie muss diesen Nachteil überkompensieren. Die Steuer auf den Veräußerungsgewinn wird aber nicht auf den Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufspreis der Immobilien, sondern auf die viel größere Differenz zwischen Buchwert (Kaufpreis minus Abschreibungen) und Verkaufserlös erhoben. Je höher der Steuersatz des Anlegers ist, desto wahrscheinlicher sind NachsteuerVerluste. „Das hat mit Gewinnbesteuerung nichts zu tun. Besteuert werden Wertverzehr der Immobilie und Inflation“, sagt der Berliner Steuerberater Hans Georg Oelmann.

Fondsanbieter können zwar hoffen, dass der Gesetzentwurf in einem Gesetz mit einer großzügigen Übergangsregelung mündet. Doch den Fondskommanditisten müssen sie vor der Unterschrift auf die neuen Steuerrisiken aufmerksam machen – etwa durch einen Prospektnachtrag.

Fondsanbieter berechnen auch bereits die Folgen der geplanten Steueränderung für die Rendite. Der Immobilienfondsanbieter LHI beziffert für seinen Fonds die Rendite nach Steuern für einen Spitzenverdiener auf 5,65 nach 7,52 Prozent. Real I.S. kalkuliert mit etwa 4,4 statt 5,4 Prozent.

Diese Renditeberechnungen basieren auf der Internen-Zinsfuß-Methode. Die Rendite bezieht sich auf das durchschnittlich gebundene Kapital des Anlegers, das niedriger als seine Einlage ist. Berücksichtigt werden alle Geldzuflüsse und -abflüsse während der Beteiligungsdauer. Die Rendite ist nicht mit der aus einer Anleihe vergleichbar.

Manchmal profitieren Fonds aber auch von der kurzen Haltbarkeitsdauer deutscher Steuergesetze. So dürften die in der Tabelle „Aktuelle Büroimmobilienfonds“ genannten und in diesem Jahr aufgelegten Fonds etwas höhere Anfangsverluste als prospektiert erreichen. Der Grund: Der Zeitpunkt, ab dem Fondsanleger die „weichen Kosten“ nicht mehr als Werbungskosten geltend machen können, sondern diese Nebenkosten wie die Immobilie abschreiben müssen, soll nun erst für Fonds gelten, die nach dem 1. September 2002 in den Vertrieb gingen. Dies sieht ein noch nicht veröffentlichter Erlass vor. Die Fondsanbieter gingen noch davon aus, dass der Vertrieb des Fonds im vergangenen Jahr hätte beginnen müssen.

Und ein Gesetz, dass die zeitlich unbegrenzte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen festschreibt, könnte auch noch zum „Frischmilchprodukt“ werden. „Gegen das Gesetz wird es Klagen hageln“, sagt LHI-Vertriebsmann Sven-Michael Sautter. Die Kläger werden verlangen, dass die Steuergesetze angewendet werden, die zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs galten. Gegen eine aus ihrer Sicht verbotene Rückwirkung wehren sich bereits Immobilieninvestoren, die von der Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre überrascht wurden. Bis das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden hat, sind Steuerbescheide in diesem Punkt nur vorläufig.

Quelle: Handelsblatt


HANDELSBLATT, Freitag, 08. November 2002, 15:20 Uhr

hoellenfuerst
24.11.2002, 19:56
Spekulationsfrist und Bankgeheimnis werdenabgeschafft. Die Finanzbehörden bekommen Einblick in alle Geldgeschäfte der Anleger. Experten erwarten eine neue Kapitalflucht ins Ausland. Die Wege sind bereits geebnet.

von Thorsten Schüller / Euro am Sonntag

Als Infineon im März 2000 an die Börse ging, nahmen Tausende von Anlegern Zeichnungsgewinne von 100 Prozent mit. Wer damals, auf dem Höhepunkt des Booms, Aktien von Intershop, Morphosys oder Mobilcom, den einstigen Stars des Neuen Marktes, verkaufte, fuhr mehrere hundert, teilweise mehrere tausend Prozent Gewinn ein. Dem Finanzamt erzählten viele Anleger davon nichts.

Das könnte sich rächen. "Steuervergünstigungsabbaugesetz" heißt der Knüppel, mit dem Bundesfinanzminister Hans Eichel Steuersünder kleinkriegen will. Nach vielem Hin und Her hat Eichel jetzt den endgültigen Entwurf zu diesem Gesetz vom Kabinett absegnen lassen. Das Werk fällt zwar weit weniger harsch aus als ursprünglich befürchtet; doch vor allem ein Punkt hat es in sich: Der Finanzminister will das Bankgeheimnis abschaffen. Einmal jährlich sollen die Banken künftig dem Bonner Bundesamt für Finanzen Kontrollmitteilungen ihrer Depotkunden zuschicken, das diese an die Finanzämter weiterleitet. Das heißt für Anleger: Der örtliche Finanzbeamte kann aus diesen Mitteilungen erkennen, welche Zins- und Kapitaleinkünfte der Steuerpflichtige im vergangenen Jahr hatte und ob er Gewinne mit Wertpapieren gemacht hat. Axel Diebold, Leiter des Finanzamtes Augsburg-Land: "In Zukunft ist es nicht mehr Zufall, wenn wir verschwiegenen Veräußerungsgewinnen auf die Spur kommen, sondern Systematik." Der gläserne Bürger wird Wirklichkeit.Viele Anleger bringt nun die Erinnerung an längst vergangene Trades um den Schlaf. Denn wer bislang keine Gewinne oder Verluste aus Wertpapiergeschäften deklariert hat, könnte jetzt den Argwohn der Finanzbeamten wecken. "Wer bisher nie etwas angegeben hat, nun aber mit einem Mal mit 20000 Euro Verlust oder Gewinn in der Steuererklärung auftaucht, muss damit rechnen, dass der Finanzbeamte in der Vergangenheit dieses Anlegers forscht", sagt Medard Fuchsgruber vom Bund der Kapitalanleger. Denn in diesem Fall könnte der Finanzbeamte vermuten, dass der Bürger bereits seit längerem über einen erheblichen Grundstock an Wertpapieren verfügt. Im Übrigen ist dem Beamten sehr wohl bekannt, dass in den Jahren 1999 und 2000 schnell hohe Kursgewinne zu machen waren. Auch der Augsburger Finanzamts-Chef Diebold weiß, wann er tiefer in den Finanzen der Bürger bohren muss: "Wenn jemand deutlich über dem Sparerfreibetrag liegt oder ein Grundstück verkauft hat, schauen wir genauer hin."

Ausflüchte wie "Ich habe die Belege nicht mehr" lassen die Finanzbeamten dabei kalt. Entweder schätzen sie in diesem Fall die verschwiegenen Gewinne der Vergangenheit oder sie wenden sich an die Banken, die die Belege ihrer Kunden zehn Jahre lang aufheben müssen. Allerdings schränkt Diebold ein, dass es auf Grund von Personalmangel nicht möglich sei, alle Bürger genau zu kontrollieren. "Wir müssen uns auf die markanten Fälle konzentrieren."Nicht nur die Finanzbeamten werden künftig tiefer wühlen. Es ist auch im Gespräch, die Kontrollmitteilungen an die Sozialversicherungsträger weiterzuleiten. Rentenversicherer, Sozial- und Arbeitsämter sowie Krankenkassen kämen damit einfacher als bisher dem Vermögen der Versicherten auf die Spur, was beispielsweise bei der Unterhaltspflicht von Kindern für ihre sozialhilfepflichtigen Eltern von Bedeutung ist. Beobachter fürchten ferner, dass die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge künftig auch von den Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen abhängig gemacht werden könnte. Erträglich ist aus Sicht vieler Kapitalmarktexperten hingegen Eichels Plan, Gewinne aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften künftig unabhängig von der Haltedauer pauschal mit 15 Prozent zu besteuern. Bei Verkäufen von Aktien soll dabei das Halbeinkünfteverfahren gelten, sprich: Nur die Hälfte des Gewinns wird versteuert. Unterm Strich entspricht dies einer Besteuerung von 7,5 Prozent.

Komplizierter ist die Besteuerung von Fonds. Zinsen und Dividenden sollen nach dem augenblicklichen Diskussionsstand auf den Anleger umgelegt werden. Er muss diese Erträge mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das gilt auch für Veräußerungsgewinne, die der Fondsmanager erzielt. Wenn der Anleger seine Fondsanteile verkauft, werden bereits versteuerte Erträge abgezogen. Bei reinen Aktienfonds gilt das Halbeinkünfteverfahren, sonstige Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen, beispielsweise Anteile an Rentenfonds, sollen pauschal mit 15 Prozent besteuert werden.

Sowohl für Veräußerungen von Wertpapieren und Fonds als auch für Verkäufe von Immobilien wird eine Stichtagsregelung eingeführt: Bei Wertpapieren und Immobilien, die vor dem 21.2.2003 - wenn der Entwurf den Bundestag passieren wird - erworben wurden, soll beim Verkauf der gesamte Erlös mit 0,75 Prozent besteuert werden. Beispiel: Wer im Herbst 1999 Porsche-Aktien zu 150 Euro gekauft hat und sie nun zu 470 Euro abstößt, zahlt 0,75 Prozent Steuern auf die gesamten 470 Euro, also 3,5 Euro. Hat der Anleger nachweislich Verlust gemacht, zahlt er keine Steuern.

Zwar kündigte die Opposition bereits an, das Gesetz Mitte März im Bundesrat zu kippen. Über Verhandlungen im Vermittlungsausschuss könnte es aber - in abgeänderter Version - doch noch Wirklichkeit werden. Die Finanzmarktexperten kalkulieren jedenfalls mit der jetzigen Version - und finden zumindest für die Pauschalsteuer durchaus lobende Worte: "Damit liegen wir im internationalen Vergleich am unteren Ende der Skala", sagt Gertrud Traud, Chefstrategin der Bankgesellschaft Berlin. Ähnlich Franz-Josef Leven, Direktor des Deutschen Aktieninstitutes (DAI): "Gegenüber den bisherigen Plänen bedeutet das eine deutliche Verbesserung." Kritik entzündet sich an der rückwirkenden Besteuerung: "Das ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Im Übrigen greifen die Regeln in die langfristig geplante Altersvorsorge vieler Bürger ein", wendet der Bundesverband deutscher Banken ein. Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), fordert steuerliche Ausnahmeregelungen für Altersvorsorge und Vermögenswirksame Leistungen.

Bleibt es auf Dauer bei der moderaten Pauschalsteuer? Fachleute wie Rüdiger Parsche vom Münchner Ifo-Institut (siehe Interview Seite 13) haben Zweifel. Auch Steuerexperte Fuchsgruber vom Bund der Kapitalanleger befürchtet: "Das ist ein Türöffner. Die Regierung kann diesen Satz künftig leicht heraufsetzen, je nach Höhe des Haushaltsdefizits." Allerdings sehen Steuerexperten im Bundesfinanzministerium den Spielraum für Erhöhungen begrenzt: "Will man die internationale Vergleichbarkeit beibehalten, sind einer Anhebung des Steuersatzes enge Grenzen gesetzt", heißt es dort. In jedem Fall dürfte Eichels Zugriff auf die privaten Depots und Kapitalerträge die Anleger sehr unterschiedlich treffen. Während Angestellte mit Hilfe der Kontrollmitteilungen künftig leicht erfasst werden können, dürften Selbstständige laut Fuchsgruber weiterhin "die Spielwiese abgrasen", um Schutz vor dem Steuerhunger Eichels zu finden. Fuchsgruber: "Die Kleinen wird man hängen, die Großen werden sich ihre Schlupflöcher suchen." Er befürchtet, dass gerade viele Normalbürger im Versuch, einen Teil ihres Vermögens vor dem Fiskus zu retten, in dubiose Steuer sparende Graumarktprodukte flüchten. Vermögende und Selbstständige könnten Gewinne leichter mit Verlusten aufrechnen. Oder ihr Kapital ins Ausland verfrachten. In der Tat nehmen zahlreiche Finanzmarktexperten an, dass, ähnlich wie nach Einführung der Zinsabschlagsteuer 1993 nun erneut eine Steuerfluchtwelle entstehen dürfte. Damals flossen innerhalb weniger Monate rund 50 Milliarden Mark allein nach Luxemburg. "Zusätzliche Kontrollen führen nicht zu mehr Steuerehrlichkeit, sondern provozieren eher Ausweichreaktionen", so Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer des Vorstands des Bundesverbandes deutscher Banken.

Die Alternativen sind verlockend: Die Geldinstitute in Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und Luxemburg locken mit strikter Verschwiegenheit, niedrigen Steuern sowie lukrativen Zinsen. Dort stellt man sich bereits auf zunehmenden Besuch deutscher Kundschaft ein. Ein Banker der Zürcher Kantonalbank: "Seit der Bundestagswahl haben schon viele Deutsche angefragt, wie sie ihr Vermögen am besten außer Landes bringen können." Arthur Klauser, Leiter des Privatkundengeschäfts der Hypo-Bank Kleinwalsertal, drückt sich vorsichtiger aus. Er rechnet mit "neuen Impulsen".

Jenseits der Grenzen wird der Kunde herzlich empfangen. Klauser serviert zwischen Skiabfahrt und Kontoeröffnung Essen und Getränke. Bei der Raiffeisenbank Kleinwalsertal wird der Anleger auf eine Massageliege gebettet. Tipps gibt es gratis dazu. Die Banker empfehlen, das Geld in Tranchen von maximal 15000 Euro über die Grenze zu bringen. Erwischen die Mobilen Einsatzgruppen des deutschen Zolls den Reisenden mit mehr Geld im Gepäck, ergeht automatisch eine Meldung ans Finanzamt. Doch die Gefahr, auf dem Weg zur Bank in einem der Alpenstaaten aufgehalten und durchsucht zu werden, ist gering. Die Einsatzgruppen sind personell hoffnungslos unterbesetzt. "Wir bräuchten Legionen von Beamten, wenn wir nur fünf Prozent aller Reisenden kontrollieren wollten", sagt Jürgen Spelten, Sprecher der Zollabteilung Freiburg. Im Übrigen seien viele kleine Grenzübergänge in die Schweiz nur sporadisch besetzt.

Wer statt der Flucht über die Grenzen die Flucht nach vorn antreten will, kann seine Steuersünden aus der Vergangenheit selbst anzeigen. Straffrei bleibt man nach Angaben der Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, jedoch nur, "wenn die Tat noch nicht entdeckt und kein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist." (Das Interview mit Barbara Hendricks unter www.eurams.de). Leichtfertige Steuerhinte