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Vollständige Version anzeigen : Spekulationssteuer VERFASSUNGSWIDRIG


McLeod
07.08.2002, 17:47
Na schaut mal was ich für ein Statement gefunden habe:
Spekulationssteuer verfassungswidrig

Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ist nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) verfassungswidrig. Das Gericht gab der Klag eines Steuerrechtlers statt, verwies das Verfahren für
einen endgültigen
Entscheid an das Bundesverfassungsgericht. (Az.: IX R
62/99)

Steuerrechtler sieht Gleichheitsgrundsatz verletzt
Der Kläger sah in der Besteuerung eine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes. Derzeit müssen Gewinne aus Aktienverkäufen versteuert werden, wenn zwischen An- und Weiterverkauf der Wertpapiere weniger als ein Jahr vergangen ist. Allerdings werden nach Ansicht der Richter nur diejenigen kurzfristigen Spekulationsgewinne besteuert, die der Betreffende in seiner Steuererklärung angibt. Die meisten Steuerzahler verschweigen ihre Spekulationsgewinne und eine Überprüfung scheitere "im Allgemeinen an rechtlichen und
tatsächlichen Kontrollhemmnissen".
Aktionärsschützer raten zu Einspruch Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) begrüßte die
Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Nun müsse der Staat eine sinnvollere Lösung finden, forderte SdK-Chef Schneider und
fügte hinzu:"Das beste wäre die vollständige Steuerfreiheit für
Spekulationsgewinne." Schneider empfahl allen, die für 2001
Spekulationsgewinne in ihrer Steuererklärung angegeben
haben, Einspruch gegen den Steuerbescheid des Finanzamts
einzulegen.Möglicherweise könne so eine Besteuerung rückwirkend noch verhindert werden. Finanzministerium hält an Steuer fest Das Bundesfinanzministerium will hingegen an der
Besteuerung von Spekulationsgewinnen festhalten. Eine
Ministeriumssprecherin erklärte,man nehme den Beschluss zur Kenntnis, halte aber an der derzeitigen Rechtsauffassung fest. Zudem habe der staat entgegen der BFH-Meinung durchaus genügend Kontrollmöglichkeiten, um eine verfassungsgemäß gerechte Besteuerung sicherzustellen. Erst 1999 hatte die rot-grüne Regierung die Haltefrist bei Aktien von einem halben auf ein ganzes Jahr erhöht. Dies hatte zu der jetzt verhandelten Klage geführt.

plasir
07.08.2002, 17:49
Der Kläger sah in der Besteuerung eine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes.

Wird nicht durchkommen.
Was rechtlich nicht erlaubt ist, kann nicht angeführt werden, der Gleichheitsgrundsatz wird nicht greifen.
Das BVerfG wird es zurückweisen (tippe ich mal). WIr werden sehen...

Steven Broker
07.08.2002, 23:13
Ja, hab ich auch schon gehört!

Trotzdem hab ich gelesen, das alle bei denen noch nicht die Einspruchsfrist der Einkommenssteurerklärung verstichen ist, mal Einspruch einlegen sollten, in Bezug auf das Urteil!
Schaden kanns nicht, oder?
Bei mir schon zu spät! :(

Odo
08.08.2002, 10:34
Hast recht schaden kann der Einspruch nicht.
Ich denke die Spekulationssteuer wird fallen.

McLeod
08.08.2002, 15:55
na dann schau´n mer mal, wie der Kaiser zu sagen pflegt!

Steven Broker
08.08.2002, 16:04
"Schau mer mal"

plasir
09.08.2002, 15:58
Wird nicht fallen ! :cool:

gismick
26.08.2002, 11:34
gibt es hierzu schon neue Erkenntnisse?

McLeod
26.08.2002, 17:35
leider noch keine News gehört, bzw. gelesen

McLeod