gismick
13.08.2002, 12:35
Wer Schäden durch Blitzschlag zu beklagen hat, kann diese beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Wie der „Stern“ berichtet, hat das das Düsseldorfer Finanzgerichtshof entschieden (Az.: 8 K 4686/00 E).
Damit gaben die Richter einer Klägerin Recht, die Schäden durch Blitzschlag in Höhe von 30 000 Mark in ihrer Steuererklärung geltend gemacht, weil sie keine Hausratversicherung hatte
Damit gaben die Richter einer Klägerin Recht, die Schäden durch Blitzschlag in Höhe von 30 000 Mark in ihrer Steuererklärung geltend gemacht, weil sie keine Hausratversicherung hatte