Vollständige Version anzeigen : Kündigungsgründe im Arbeitsvertrag unzulässig
Die Vereinbarung von Kündigungsgründen im Arbeitsvertrag ist grundsätzlich unzulässig. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil festgestellt.
HB/dpa FRANKFURT/M. Die Richter gaben damit der Klage eines Niederlassungsleiters gegen ein Computerunternehmen statt und erklärten dessen Kündigung für gegenstandslos (Az: 9 Ca 127/02).
Im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters war unter anderem ein Kündigungsrecht der Firma vorgesehen, falls er die wirtschaftlichen „Zielvorgaben“ des Unternehmens um ein bestimmtes Maß unterschreite. Nachdem der Arbeitnehmer die Vorgaben nach eineinhalb Jahren offenbar tatsächlich nicht erreichte, sprach das Unternehmen mit Hinweis auf den Arbeitsvertrag die Kündigung aus.
Laut Urteil handelt es sich bei der Kündigungsvereinbarung im Vertrag jedoch um eine „Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes“, die rechtlich nicht hinnehmbar sei. Die Frage, unter welchen Bedingungen ein Arbeitsverhältnis beendet werden könne, dürfe nicht schon im Arbeitsvertrag geregelt werden, sondern müsse einer abschließenden arbeitsgerichtlichen Überprüfung vorbehalten bleiben, urteilte die Richterin.
Handelsblatt.com
:hmpf: ...... muß umgehend meine Arbeitsverträge ändern. :D :D
Im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters war unter anderem ein Kündigungsrecht der Firma vorgesehen, falls er die wirtschaftlichen „Zielvorgaben“ des Unternehmens um ein bestimmtes Maß unterschreite
Das wäre ja noch schöner....da keulste Dich für ein Unternehmen ab und dann...die obersten "Wasserköpfe" verprassen das Geld und Du bekommst dafür die Kündigung..tstststs...
ja,das Leben ist hart ;) :)
hola,
wie was wo odo :rolleyes: ich dachte du bist selbständig und du stellst dir solch verträge aus ;) :D :lol
nein,meine Hilfswilligen bekommen die ;)
hola,
keine schlechte idee, werde ich beim nächsten male auch bei meinen leutchen in den vertrag einbauen ;)
ja,das kommt gut,du wirst gehaßt und wenn es Kohle gibt küssen sie dir die Füße. :dunce: :D
so,nun habe ich meine Arbeitsverträge geändert und wasserdicht gemacht :dunce: :
An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)
Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anderes kann genausogut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
Eigener Todesfall:
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
1. Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
2. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
3. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, daß Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operation:
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silber- oder Goldene Hochzeit:
Für derartige Anläße kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag:
Daß Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
Ursprünglich geschrieben von gismick
Das wäre ja noch schöner....da keulste Dich für ein Unternehmen ab und dann...die obersten "Wasserköpfe" verprassen das Geld und Du bekommst dafür die Kündigung..tstststs...
gismick, die klage war von einem Niederlassungsleiter
und ich find das urteil alles andere als richtig !
wer bitte schön soll denn einen niederlassungsleiter kontrollieren - wenn das nicht mehr über seine zielvorgaben gehen soll
umgekehrt heisst das doch, wenn du ne taube nuss auf einen niederlassungsleiterposten gesetzt hast und der bringt nicht die leistung die du erwartest, den wirst du nicht mehr los
bzw. du musst dir was zusammenheucheln um ihm los zu werden