BeFrank
22.08.2002, 20:41
Betreiber privater Homepages müssen virtuelle Gästebücher zumindest wöchentlich auf rechtswidrige Einträge und Beleidigungen prüfen und diese löschen. Ansonsten machen sie sich die Einträge zu Eigen und haften entsprechend hierfür.
(Landgericht Trier, Az. 4 0 106/00)
(Landgericht Trier, Az. 4 0 106/00)