gismick
23.08.2002, 22:43
2000 wurde mein Fernstudium als Ausbildung/Weiterbildung anerkannt (1800DM Höchstatz)
2001 wurde mein Fernstudium jedoch als Fortbildung anerkannt und somit konnte ich alles im vollen Umfang absetzen - waren ja nur so 17.000DM :D !
Gegen meinen Steuerbescheid von 2000 habe ich Einspruch erhoben und nach langem hin und her wurde mein Steuerbescheid von 2000 in einen ruhenden Bescheid gewandelt.
Zur Zeit laufen vor dem Bundesgerichtshof Musterverfahren und wenn ein Musterverfahren durch kommt, dann soll mein Bescheid auch positiv gerechnet werden.
Da jetzt aber mein Steuerbescheid von 2001 bereits positiv entschieden wurde heißt das dann auch zeitgleich, dass man den 2000 Steuerbescheid genauso betrachten kann?
Verständlich?
Sollte ich warten oder sollte ich mein Verfahren von 2000 auf Grund des Bescheids von 2001 wieder aktivieren????????? :confused:
2001 wurde mein Fernstudium jedoch als Fortbildung anerkannt und somit konnte ich alles im vollen Umfang absetzen - waren ja nur so 17.000DM :D !
Gegen meinen Steuerbescheid von 2000 habe ich Einspruch erhoben und nach langem hin und her wurde mein Steuerbescheid von 2000 in einen ruhenden Bescheid gewandelt.
Zur Zeit laufen vor dem Bundesgerichtshof Musterverfahren und wenn ein Musterverfahren durch kommt, dann soll mein Bescheid auch positiv gerechnet werden.
Da jetzt aber mein Steuerbescheid von 2001 bereits positiv entschieden wurde heißt das dann auch zeitgleich, dass man den 2000 Steuerbescheid genauso betrachten kann?
Verständlich?
Sollte ich warten oder sollte ich mein Verfahren von 2000 auf Grund des Bescheids von 2001 wieder aktivieren????????? :confused: