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Vollständige Version anzeigen : Einkommenssteuer....


gismick
23.08.2002, 22:43
2000 wurde mein Fernstudium als Ausbildung/Weiterbildung anerkannt (1800DM Höchstatz)
2001 wurde mein Fernstudium jedoch als Fortbildung anerkannt und somit konnte ich alles im vollen Umfang absetzen - waren ja nur so 17.000DM :D !

Gegen meinen Steuerbescheid von 2000 habe ich Einspruch erhoben und nach langem hin und her wurde mein Steuerbescheid von 2000 in einen ruhenden Bescheid gewandelt.
Zur Zeit laufen vor dem Bundesgerichtshof Musterverfahren und wenn ein Musterverfahren durch kommt, dann soll mein Bescheid auch positiv gerechnet werden.
Da jetzt aber mein Steuerbescheid von 2001 bereits positiv entschieden wurde heißt das dann auch zeitgleich, dass man den 2000 Steuerbescheid genauso betrachten kann?

Verständlich?
Sollte ich warten oder sollte ich mein Verfahren von 2000 auf Grund des Bescheids von 2001 wieder aktivieren????????? :confused:

Steven Broker
24.08.2002, 00:00
Bin kein Rechtsverdreher, aber ich glaub die Bescheide werden getrennt von einander behandelt, oder?

BeFrank
24.08.2002, 19:53
Ein ruhender Bescheid kann selbstverständlich rückwirkend geändert werden. Frage doch einfach mal Deinen Sachbearbeiter wie das Verfahren weiter läuft. :)

hoellenfuerst
24.08.2002, 20:29
die steuer, die steuer
kommt mir auf die dauer zu teuer :clown:

ist ja doch ein ziemlich trockenes thema :D

gismick
25.08.2002, 13:40
Ein ruhender Bescheid kann selbstverständlich rückwirkend geändert werden. Frage doch einfach mal Deinen Sachbearbeiter wie das Verfahren weiter läuft.

....werde ich wohl bald mal machen müssen.....aberkennen können die glaub ich auch nix mehr was mal von denen abgesegnet wurde - ich meine meinen Steuerbescheid für 2001! :rolleyes:

BeFrank
25.08.2002, 14:08
Da bin ich zur Zeit überfragt - kann es aber kurzfristig klären, wenn Du willst ;)

BrokerMaster II
25.08.2002, 14:50
Da jetzt aber mein Steuerbescheid von 2001 bereits positiv entschieden wurde heißt das dann auch zeitgleich, dass man den 2000 Steuerbescheid genauso betrachten kann?

das würde ich mit nein beantworten. wenn das finanzamt bei einem bescheid einen fehler gemacht hat, heißt das nicht, das alle anderen bescheide auch so entschieden werden.
ob es wirklich ein fehler war, wird das urteil zeigen.

wenn du jetzt sagst, das du den 2000-der bescheid geändert haben willst, weil es im jahr 2001 auch so gemacht wurde, merken die ja das die verfahren noch offen sind, und werden dann wahrscheinlich sagen, das noch abzuwarten ist.

gismick
25.08.2002, 22:16
@BMII - schön, dass Du Dich auch noch zu Wort gemeldet hast - mein Steuerbescheid ist zu 100% von beiden Seiten abgesegnet!
Ich hatte nur gegen den 2000er Steuerbescheid Einspruch eingelegt!