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Vollständige Version anzeigen : Abrechnung bei Daytradingcenters ?


nijam
23.06.2001, 14:04
Ich schreibe eine Seminararbeit zum Thema Daytrading.

Und habe dem betreffend ein paar Fragen, die hoffentlich jemand hier beantworten kann.

Hauptsächlich ist die Frage wie läuft die Abrechnung in den Daytradingcenters wenn ich Daytrading mit deutschen Aktien betreibe.

Die Wertstellung erfolgt erst zwei Tage später, aber findet ähnlich wie beim Kauf von Aktien bei einer Direktbank eine simulierte sofortige Abwicklung statt.

Vielen Dank

Gruß nijam

snahas
23.06.2001, 18:11
nijam,
ich würde Dir ja gerne helfen. Ich selbst handle nicht im Center und ich glaube, die anderen hier an Board sind auch home-based.

Morgan
23.06.2001, 19:37
Tja, wie snahas sagt : Home-based.
Habe nur mal gehört, daß es eine ziemliche abzocke sein soll, und schon wegen der Gebühren die wenigsten mit Gewinn raus gehen.
Wende dich doch mal direkt an einen solchen Center und frag nach. Die können dir das am besten erklären.

Gruß Morgan
PS.Welche Uni?

nijam
24.06.2001, 14:10
Das Problem ist, dass die Centers sehr vorsichtig sind, mit dem was Sie einem mitteilen.

Eine wirklich verwertbare Auskunft, war von denen noch nicht zu erhalten.

Trotzdem vielen Dank !

Uni ist übrigends Freiburg, wieso ?

Gruß nijam

snahas
24.06.2001, 14:20
was untersuchst Du denn noch in Deiner Seminararbeit?

Morgan
24.06.2001, 21:46
Du hast dich wohl nicht als potentieller Kunde ausgegeben. :D

Nach der Uni habe ich gefragt, da ich verwundert war, daß für Seminararbeiten auch interessante Themen angeboten werden. Als ich unsere Liste (Uni Ma) durchgesehen habe, kam mir das Grausen und ich habs nochmal ein Semester vertagt. :rolleyes:

Grüsse,
Morgan

nijam
24.06.2001, 22:59
Als ich mich als Kunde ausgegeben habe, wollte man mir immer erklären, dass das Daytrading mit deutschen Aktien wenig Sinn macht.;)

Die Seminararbeit ist eine juristische Arbeit und geht darüber, ob beim Daytrading unter Umständen entweder der Termineinwand der Börsentermingeschäfte § 53 BörsG oder der Differenzeinwand des BGBs eingrift.
Sprich, dass Ansprüche unter Umständen nicht einklagbar sind.

Gruß nijam

Morgan
26.06.2001, 09:04
Wessen Ansprüche wären denn dann gefährdet, die des Daytradingcenters oder die des Daytraders? Soweit ich weiß, muß ein Daytrader in Vorkasse gehen, um zugelassen zu werden sodaß ein Daytradingcenter seine Ansprüche auch garnicht einklagen bräuchte.

Ich kenne einige Leute die im Daytrading mit dt. Aktien sehr erfolgreich waren und sind. Ich frage mich wie solche Center ein Geschäft machen wollen, wenn sie potentiellen Kunden gleich jegliche Illusion rauben...

Gruß Morgan

nijam
26.06.2001, 20:38
Die Ansprüche von beiden!

Aber keine Angst, selbst wenn dass durchgehen würde, würde sich ein Daytradingcenter niemals daruf berufe, dann könnten Sie den Laden danach dicht machen.

Ich weiß nicht genau, ob auch geleistete Sicherheitsleistung rückforderbar wären.

Gruß

nijam

snahas
27.06.2001, 00:37
Morgan,
ich glaube kaum, dass erfolgreiche Daytrader in deutschen Aktien in einem Center traden werden. Da wäre die Gefahr zu gross, dass ihnen jemand etwas abguckt und damit das Trading vielleicht nicht mehr ganz so erfolgreich wird.