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Vollständige Version anzeigen : Re: Muss ich ein GEZ Anschreiben beantworten ?


Dieter Folz
23.11.2004, 15:45
thorsten@uni-bielefeld.de (Thorsten Schoenau) wrote in message news:<cnsbf4$fp2$01$1@news.t-online.com>...
> Neulich erhielt ich ein Anschreiben der GEZ ich solle doch mal bitte antworten, ob ich
> TV oder Radio-Geräte im Haushalt habe.
>
> Hmm, ich habe in meiner WOhnung keine Geräte (da ich die allermeiste Zeit bei meiner Freundin wohne).
> Ich will das aber nicht irgendwelchen Deppen von der GEZ mitteilen.
>
> Bin ich überhaupt gezwungen urgendwelche Statements der GEZ gegenüber abzugeben?
>
> Thorsten

Grundsätzlich nicht, es sei denn es gibt Hinweise, dass Du rein
theoretisch Geräte zum Rundfunkempfang bereithalten *könntest*, dann
bist Du nämlich verpflichtet, den Wisch zu beantworten. Ein solcher
Fall liegt z.B. dann vor, wenn sich auf dem Dach Deines Wohnhauses
eine Hausantenne befindet.

Dieter

Hans-Lothar Werner
23.11.2004, 16:15
Dieter Folz <dieterfolz@gmx.de> wrote:

>
> Grundsätzlich nicht, es sei denn es gibt Hinweise, dass Du rein
> theoretisch Geräte zum Rundfunkempfang bereithalten *könntest*, dann
> bist Du nämlich verpflichtet, den Wisch zu beantworten. Ein solcher
> Fall liegt z.B. dann vor, wenn sich auf dem Dach Deines Wohnhauses
> eine Hausantenne befindet.
>
??? die Antenne kann zB vom Vorbesitzer stammen.

hlw

Lars Mueller
23.11.2004, 16:45
Dieter Folz wrote:
>
> thorsten@uni-bielefeld.de (Thorsten Schoenau) wrote in message news:<cnsbf4$fp2$01$1@news.t-online.com>...

> > Bin ich überhaupt gezwungen urgendwelche Statements der GEZ gegenüber abzugeben?

> Grundsätzlich nicht, es sei denn es gibt Hinweise, dass Du rein
> theoretisch Geräte zum Rundfunkempfang bereithalten *könntest*, dann

Bullshit mit unnötigem xpost ohne f'up2. Die Frage wurde außerdem in
dsrm 100x beantwortet.

F'up2p

Christoph von Nathusius
23.11.2004, 16:45
[F'up2]

Dieter Folz wrote:
> Thorsten Schoenau wrote:
>> Bin ich überhaupt gezwungen urgendwelche Statements der GEZ
>> gegenüber abzugeben?
> Grundsätzlich nicht, es sei denn es gibt Hinweise, dass Du rein
> theoretisch Geräte zum Rundfunkempfang bereithalten *könntest*,

Sorry, aber wo hast du denn _das_ her?

Der Unterschied zwischen deinen

| Hinweise, dass Du rein theoretisch Geräte zum Rundfunkempfang
| bereithalten *könntest*,

und

| tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, daß sie ein Rundfunkempfangsgerät
| zum Empfang bereithalten

ist beträchtlich.

Im übrigen kann ich mich nur Henning anschließen
und _vor_ der Teilnahme an GEZ-Diskussionen die Lektüre
von/in:

http://www.wikipedia.de/GEZ/
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/rgebstv.htm
http://www.gez.de/
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/

empfehlen.

> Fall liegt z.B. dann vor, wenn sich auf dem Dach Deines Wohnhauses
> eine Hausantenne befindet.

Bei deiner Definition ja, da liegt der btw. immer vor. Ein tatsächlicher
Hinweis im o.g. Sinn ist das wohl kaum.

CvN
--
(__(,= Thank you, Miss Sophie. _
| @ @| I'm mache jetzt the running gag, /-'
X| _|_|X with the raeudige Katze //
[##V#] //