Stephan Baucke
25.11.2004, 00:15
Markus Pfefferle wrote:
> Jein. Dass der Händler es schon bei der Rechnung aufschlägt gilt nur für
> EU-Länder. Bei Waren aus nicht-EU-Ländern wie die USA zahlst du die deutsche
> Mehrwertsteuer als "Einfuhrumsatzsteuer" beim Zoll nach (den du selber zu
> entrichten hast, nicht der Händler) sofern der Warenwert der Lieferung
> oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 22 EUR liegt (manchmal wird auch
> etwas mehr "durchgelassen" - je nach Arbeitsauslastung beim zuständigen
> Zollamt).
Wenn Thomas das Produkt meint, das ich meine, das er meint :), dann
kommt hier als Sonderbedingung noch dazu, daß die Software nicht
physikalisch nach Deutschland geliefert, sondern nur per Internet
downgeloadet wird. Der Zoll hätte hier also praktisch keine Möglichkeit
zum Zugriff. Spielt das eine Rolle? Gibt es bereits Anpassungen des
Steuerrechts an die zunehmende Verbreitung grenzenloser rein digitaler
Distribution?
> Jein. Dass der Händler es schon bei der Rechnung aufschlägt gilt nur für
> EU-Länder. Bei Waren aus nicht-EU-Ländern wie die USA zahlst du die deutsche
> Mehrwertsteuer als "Einfuhrumsatzsteuer" beim Zoll nach (den du selber zu
> entrichten hast, nicht der Händler) sofern der Warenwert der Lieferung
> oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 22 EUR liegt (manchmal wird auch
> etwas mehr "durchgelassen" - je nach Arbeitsauslastung beim zuständigen
> Zollamt).
Wenn Thomas das Produkt meint, das ich meine, das er meint :), dann
kommt hier als Sonderbedingung noch dazu, daß die Software nicht
physikalisch nach Deutschland geliefert, sondern nur per Internet
downgeloadet wird. Der Zoll hätte hier also praktisch keine Möglichkeit
zum Zugriff. Spielt das eine Rolle? Gibt es bereits Anpassungen des
Steuerrechts an die zunehmende Verbreitung grenzenloser rein digitaler
Distribution?