PDA

Vollständige Version anzeigen : Re: MwSt bei WWW-Kauf in den USA?


Stephan Baucke
25.11.2004, 00:15
Markus Pfefferle wrote:

> Jein. Dass der Händler es schon bei der Rechnung aufschlägt gilt nur für
> EU-Länder. Bei Waren aus nicht-EU-Ländern wie die USA zahlst du die deutsche
> Mehrwertsteuer als "Einfuhrumsatzsteuer" beim Zoll nach (den du selber zu
> entrichten hast, nicht der Händler) sofern der Warenwert der Lieferung
> oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 22 EUR liegt (manchmal wird auch
> etwas mehr "durchgelassen" - je nach Arbeitsauslastung beim zuständigen
> Zollamt).

Wenn Thomas das Produkt meint, das ich meine, das er meint :), dann
kommt hier als Sonderbedingung noch dazu, daß die Software nicht
physikalisch nach Deutschland geliefert, sondern nur per Internet
downgeloadet wird. Der Zoll hätte hier also praktisch keine Möglichkeit
zum Zugriff. Spielt das eine Rolle? Gibt es bereits Anpassungen des
Steuerrechts an die zunehmende Verbreitung grenzenloser rein digitaler
Distribution?

Matthias Hanft
25.11.2004, 08:15
Stephan Baucke schrieb:
>
> Wenn Thomas das Produkt meint, das ich meine, das er meint :), dann
> kommt hier als Sonderbedingung noch dazu, daß die Software nicht
> physikalisch nach Deutschland geliefert, sondern nur per Internet
> downgeloadet wird. Der Zoll hätte hier also praktisch keine Möglichkeit
> zum Zugriff. Spielt das eine Rolle? Gibt es bereits Anpassungen des
> Steuerrechts an die zunehmende Verbreitung grenzenloser rein digitaler
> Distribution?

Software ist nach meinem Kenntnisstand ohnehin zollfrei. Bezüglich der
Einfuhrumsatzsteuer gibt es den §13b UStG, daß für sowas der _Empfänger
der_Leistung_ der Steuerschuldner ist. Unternehmer, die so eine Leistung
beziehen, müssen daher die (deutsche) USt abführen, können sie als Vor-
steuer aber wieder abziehen. Den Mechanismus habe ich beschrieben in
http://groups.google.com/groups?q=g:thl1709198099d&dq=&hl=de&lr=&ie=UTF-8&selm=416512D8.5070001%40hanft.de

Da Privatleute keine USt-Erklärung abgeben, kommen sie um die USt in
den meisten Fällen drum'rum - es sei denn, der Leistende wäre in der
EU irgendwo fiskalisch erfaßt und würde die deutsche USt einbehalten
und abführen. Wie das geht, ist erklärt in
http://www.bff-online.de/ust/Sonderregelung_elektronische_Leistungen.html

Bestes Beispiel für sowas ist Ebay/Schweiz: Die kassieren von deutschen
Privatkunden die 16% deutsche USt und führen sie nach D ab (hoffe ich
jedenfalls :-)

Gruß Matthias.

Stephan Baucke
25.11.2004, 19:14
Matthias Hanft wrote:

> Da Privatleute keine USt-Erklärung abgeben, kommen sie um die USt in
> den meisten Fällen drum'rum - es sei denn, der Leistende wäre in der
> EU irgendwo fiskalisch erfaßt und würde die deutsche USt einbehalten
> und abführen. Wie das geht, ist erklärt in
> http://www.bff-online.de/ust/Sonderregelung_elektronische_Leistungen.html

Ah, danke, diese Sonderregelung dürfte in dem hier vorliegenden Fall zur
Anwendung kommen (falls es jemand noch nicht erraten hat: Es ging wohl
um den Erwerb des Spiels "Half-Life 2" über die Ecommerce-Plattform
"Steam").

"Der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann vielmehr
einen Mitgliedstaat auswählen, in dem er sich umsatzsteuerlich anmeldet,
seine Steuererklärung für sämtliche innerhalb der EU an Nichtunternehmer
auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen abgibt und die
Umsatzsteuer zahlt. [...]"

Weiter unten ist auch erklärt, was "auf elektronischem Weg erbrachte
sonstige Leistungen" sind, u.a.:

"2. Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung.
Hierzu gehört z.B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen
von Software [...]"