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Vollständige Version anzeigen : Bausparguthaben > Bausparsumme


Daniel Neuhaus
25.11.2004, 19:45
Hallo,

ich habe vor einigen Jahren einen Bausparvertrag mit 4% Verzinsung bei der
BHW abgeschlossen. 4% riskikolos ist ja inzwischen eine Seltenheit
geworden, deshalb habe ich auch kräftig in den Vertrag eingezahlt, so dass
ich inzwischen deutlich über der Bausparsumme liege. Nun ist das
eingetroffen, war mir mein BHW-Berater schon vor einigen Monaten
prognostizierte: BHW wird ab 2005 nur noch bis zur Bausparsumme verzinsen
und darüber gar nicht mehr.

Allerdings steht davon nichts in den Bausparbedingungen. Dort steht
wörtlich und ohne weitere Einschränkung in §6 (1): "Das Bausparguthaben
wird nach Wahl des Bausparers mit 2 von Hundert, 3 vom Hundert oder 4 vom
Hundert jährlich auf der Grundlage taggenauer Berücksichtigung aller
Zahlungseingänge verzinst."

Dass das Bausparguthaben die Bausparsumme nicht übersteigen darf, finde
ich, wenn überhaupt nur indirekt in §2 (2): "Innherhalb der
Zielbausparsumme entsteht durch die Einzahlung von Bausparbeträgen eine
Teilbausparsumme. Sie richtet sich nach der Höhe des angesammelten
Bausparguthabens und dem [...] gewählten Guthabenzinssatz. Die
Teilbausparsumme beträgt bei einem Guthabenzinssatz [...] von 4 vom Hundert
[...] das Doppelte des am letzten Bewertungsstichtag [...] vorhandenen
Bausparguthabens und wird auf volle 1000 DM abgerundet."

Wie seht ihr das? Irgendwie ist es ja logisch, dass eine _Teil_bausparsumme
die Zielbausparsumme nicht überschreiten kann/darf/sollte. Warum hat dann
aber BHW die Sonderzahlungen angenommen (was sie vertragsgemäß nicht hätten
machen müssen)? Warum haben sie die letzten Jahre über der Bausparsumme
verzinst und wollen dies nun ohne Vertragsänderung nicht mehr?

Mir hat BHW übrigens gleich ein Angebot über die Höhe des Bausparguthaben
als Festgeld für 7 Jahre zu 4,05% mitgeschickt. Mir wäre ein flexibler
Bauspartarif aber lieber. Denn wer weiß, wo die Zinsen in 7 Jahren stehen.
Eine enge Fristseztung für dieses "exklusive Treue-Angebot" verstärkt
meinen Eindruck, dass BHW die alten Verträge unbedingt loswerden will.

Bin für jeden Tipp dankbar. Irgendwelche Darlehensansprüche sind mir egal,
die brauche ich nicht.

Danke!
Daniel

Conrad Barrois
25.11.2004, 20:15
Daniel Neuhaus wrote:

> Wie seht ihr das?

Leicht. Poste die kompletten Vertragsbedingungen, bzw.
einen link darauf.

> Danke!

Gerne.

Daniel Neuhaus
25.11.2004, 21:45
Am Thu, 25 Nov 2004 20:07:56 +0100 schrieb Conrad Barrois:

> Leicht. Poste die kompletten Vertragsbedingungen, bzw.
> einen link darauf.

Leider habe ich es selbst einscannen müssen:
http://www.daniel-neuhaus.de/pdf/tarif-d.pdf [ca. 1,1 MB]

Gruß
Daniel

Stefan Blobner
26.11.2004, 08:45
Hi Daniel,



> Mir hat BHW übrigens gleich ein Angebot über die Höhe des Bausparguthaben
> als Festgeld für 7 Jahre zu 4,05% mitgeschickt. Mir wäre ein flexibler
> Bauspartarif aber lieber. Denn wer weiß, wo die Zinsen in 7 Jahren
> stehen. Eine enge Fristseztung für dieses "exklusive Treue-Angebot"
> verstärkt meinen Eindruck, dass BHW die alten Verträge unbedingt
> loswerden will.

bei den BHW vertraegen hast du immer die moeglichkeit, geld wieder
auszahlen zu lassen. das nennt sich zwar 'teilkuendigung' (oder so
aehnlich), aendert aber am bestehenden vertrag tatsaechlich nix.

so kannst du zumindest geld bis zur bausparsumme (abzueglich der zu
erwartenden zinsen) dort mit den 4% liegenlassen, jedes jahr die zinsen
wieder abheben - und brauchst dir nur fuer den rest eine zusaetzliche
anlage zu suchen.
damit kannst du dann diesen vertrag 'ewig' so weiterlaufen lassen.



Tschau
Stefan

Daniel Neuhaus
26.11.2004, 16:15
Hi Stefan!

Am Fri, 26 Nov 2004 08:19:17 +0100 schrieb Stefan Blobner:
> bei den BHW vertraegen hast du immer die moeglichkeit, geld wieder
> auszahlen zu lassen. das nennt sich zwar 'teilkuendigung' (oder so
> aehnlich), aendert aber am bestehenden vertrag tatsaechlich nix.

das ist aber bei meinem Vertrag nach Auskunft meines Beraters
gebührenpflichtig (je nach Kündigungszeitpunkt 4% - 0%), wobei ich auch
diesbezüglich nichts in den Bausparbedingungen und auch im Preisverzeichnis
finden konnte. Mir ist klar, dass sowohl Berater als auch BHW Interesse an
einem neuen Vertrag haben.

Vielleicht sollte ich probieren, ob ich noch was einzahlen kann ;-)

Danke auch an Emil für den Tipp mit der Quelle BSK. Wo finde ich das mit
der Begrenzung auf 10.000 Euro?

ciao
Daniel

Conrad Barrois
26.11.2004, 19:15
Daniel Neuhaus wrote:

> Leider habe ich es selbst einscannen müssen:
> http://www.daniel-neuhaus.de/pdf/tarif-d.pdf [ca. 1,1 MB]

In § 11 (3) Zuteilung steht im Zusammenhang mit Zuteilung
"...Bausparguthaben, soweit es die Bausparsumme nicht übersteigt".
Es muss also durchaus möglich sein, Bausparguthaben größer Bausparsumme
anzusparen.
Umgekehrt sehe ich in den Bedingungen keine Einschränkung,
die besagt, dass die Guthabenverzinsung bei einer Übersparung endet.

Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
genehmigt.

Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?

Ich vermute es, denn auch in den aktuellen Bausparbedingungen
von BHW steht in § 4: Auf Guthaben, das die Bausparsumme übersteigt,
wird keine Verzinsung gewährt.

Daniel Neuhaus
26.11.2004, 20:45
Hallo Conrad,

erstmal herzlichen Dank für Deine Recherchearbeit. Du hast einen gut bei
mir!

Am Fri, 26 Nov 2004 18:45:23 +0100 schrieb Conrad Barrois:
> Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
> etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
> Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
> Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
> genehmigt.
> Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?

Das ist mir natürlich nicht bekannt, aber ich werde da mal nachhaken. Aber
ich hätte darüber informiert werden müssen, und das ist nach meinem
Kenntnisstand nicht geschehen.

Danke nochmal!
Daniel

Daniel Neuhaus
30.11.2004, 17:15
Am Fri, 26 Nov 2004 18:45:23 +0100 schrieb Conrad Barrois:

> Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
> etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
> Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
> Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
> genehmigt.
>
> Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?

Zwischenzeitlich habe ich bei BHW telefonisch nachgefragt. Nach Aussage der
Dame hat sich diesbezüglich nichts geändert. Ich hätte ja nur einen Vertrag
über die und die Bausparsumme und alles was darüber hinausginge wäre
"Privatangelegenheit".

Ich werde das jetzt einfach so weiterlaufen lassen und auf meine mir
vertragsgemäß zustehenden Zinsen bestehen.

viele Grüße
Daniel


--
E-Mail: <rot13> hfrarg@arhunhf-vagrearg.qr </rot13>

Conrad Barrois
30.11.2004, 20:45
Daniel Neuhaus wrote:

>>Aber lt. § 32 (2) können die Bestimmungen bzgl. Verzinsung
>>etc. ohne Zustimmung des Bausparers mit Wirkung für bestehende
>>Verträge geändert werden, sofern vom Bundsaufsichtsamt für das
>>Kreditwesen (aktuell: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
>>genehmigt.
>>
>>Liegt evtl. eine solche Genehmigung vor?
>
> Zwischenzeitlich habe ich bei BHW telefonisch nachgefragt. Nach Aussage der
> Dame hat sich diesbezüglich nichts geändert. Ich hätte ja nur einen Vertrag
> über die und die Bausparsumme und alles was darüber hinausginge wäre
> "Privatangelegenheit".
>
> Ich werde das jetzt einfach so weiterlaufen lassen und auf meine mir

Nein! Allein schon weil der Titel so lustig klingt würde
ich auf jeden Fall die "Ombudsfrau" anschreiben
und um Klärung bitten (Antwort bitte hier posten).

bausparkassen.de:

Wer ist die Ombudsfrau der privaten Bausparkassen?
Die Ombudsfrau der privaten Bausparkassen ist Frau Dr. Heidi
Lambert-Lang, ehemalige Richterin am Bundesgerichtshof.

Wer kann sich an die Ombudsfrau wenden?
Jeder Bausparer einer privaten Bausparkasse kann sich an die Ombudsfrau
wenden.

Was kostet das Ombudsverfahren?
Das Ombudsverfahren ist für den Kunden kostenlos; er hat nur seine
eigenen Kosten (z.B. Porto- oder Telefonkosten) zu tragen.

Wann kann die Ombudsfrau angerufen werden?
Wenn der Kunde meint, durch das Verhalten seiner Bausparkasse einen
Nachteil erlitten zu haben, und im Rahmen des Beschwerdemanagements der
jeweiligen Bausparkasse eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten
nicht möglich ist, kann er den streitigen Vorgang der Ombudsfrau vorlegen.

Was muss der Kunde tun?
Der Kunde schreibt an:
Ombudsfrau der privaten Bausparkassen,
Postfach 30 30 79
10730 Berlin

> vertragsgemäß zustehenden Zinsen bestehen.

Wenn ich so nachdenke kann es auch nicht schaden mal eine
(schriftliche) Stellungnahme vom _Vorstand_ des Unternehems
zu erhalten. (Antwort bitte hier posten)

> viele Grüße
> Daniel

Conrad, kein Jurist - aber streitlustig

Daniel Neuhaus
01.12.2004, 18:15
Am Tue, 30 Nov 2004 20:28:37 +0100 schrieb Conrad Barrois:

> Wenn ich so nachdenke kann es auch nicht schaden mal eine
> (schriftliche) Stellungnahme vom _Vorstand_ des Unternehems
> zu erhalten. (Antwort bitte hier posten)

naja, ich habe gestern schonmal ein Fax hingeschickt. Wenn es Dich
interessiert, ich habe es mal online gestellt.
http://www.daniel-neuhaus.de/pdf/bhw-fax.pdf

> Conrad, kein Jurist - aber streitlustig

ebenso. Sollte keine zufriedenstellende Reaktion kommen, werde ich es auf
jeden Fall mal mit dem Ombudsmann/frau probieren.

Daniel


--
E-Mail: <rot13> hfrarg@arhunhf-vagrearg.qr </rot13>

Conrad Barrois
01.12.2004, 20:15
Daniel Neuhaus wrote:

>>Wenn ich so nachdenke kann es auch nicht schaden mal eine
>>(schriftliche) Stellungnahme vom _Vorstand_ des Unternehems
>>zu erhalten. (Antwort bitte hier posten)
>
> naja, ich habe gestern schonmal ein Fax hingeschickt. Wenn es Dich
> interessiert, ich habe es mal online gestellt.

Ich finde den Text gut, hätte es aber explizit an den Vorstand
adressiert. So geht es nur an einen Sachbearbeiter,
der Dich möglicherweise mit Floskeln abzuspeisen versucht.
Bin trotzdem auf die Reaktion gespannt.

>>Conrad, kein Jurist - aber streitlustig
>
> ebenso. Sollte keine zufriedenstellende Reaktion kommen, werde ich es auf
> jeden Fall mal mit dem Ombudsmann/frau probieren.

Insbesondere die offizielle Stellungnahme einer, wenn auch nur
ehemaligen, Richterin am Bundesgerichtshof hätte ich als
interessant empfunden :-)

Und bitte, nimm Deine evtl. persönlichen Daten sofort aus dem Netz!

Daniel Neuhaus
01.12.2004, 22:15
Am Wed, 01 Dec 2004 20:10:17 +0100 schrieb Conrad Barrois:

> Und bitte, nimm Deine evtl. persönlichen Daten sofort aus dem Netz!

welche meinst Du? Meine Adresse ist ohnehin via Whois und Impressum
herauszufinden und alles andere ist durchge-X-t. Und zumindest dieser
Newsgroup sollte inzwischen bekannt sein, dass ich ein Bausparkonto bei BHW
habe. Anonymität herrscht im Internet schon lange nicht mehr und dessen bin
ich mir bewusst.

Die PDFs fliegen zu gegebener Zeit wieder vom Server.

Daniel

Followup-To Poster

tonello47
02.12.2004, 09:06
Moin, moin ich bin den NEUE im Forum!
Auch ich habe große Probleme mit dem BHW.
Nur bei mir geht es um 5 % rückwirkende Verzinsung.

Am 15.12.1998 habe ich einen Bausparvertrag über 10.000 DM (5112,92 Euro) im Tarif Dispo Plus abgeschlossen.
In den Jahren 2002 und 2003 habe ich mir dreimal von verschiedenen kompetenten BHW-Mitarbeitern bestätigen lassen, das auch für Beträge über die Bausparsumme hinaus eine rückwirkende 5%-ige Gutschrift erfolgt. In meinem Beisein hat eine Mitarbeiterin sich dies telefonisch von der Zentrale in Hameln bestätigen lassen. Daraufhin habe ich eine größere Summe eingezahlt.
Im September erfuhr ich, das dies nicht mehr sein solle. Sondern eine Verzinsung von 2 % auf diese Beträge.
Jetzt erfahre ich schriftlich, das ab 01.01.2005 diese Beträge nicht mehr verzinst werden.
Das BHW verfährt hier, aus meiner Sicht, willkürlich und sehr kreativ mit seinen Kunden.
So kann man doch nicht mit seinen Kunden umgehen.
Ich habe soeben die Umbudsfrau angeschrieben um Klärung dieser Angelegenheit zu erhalten.
Ebenso habe ich bei meiner Rechtsschutzversierung grünes Licht für den weiteren Rechtsweg angefordert.

Wenn ich weitere INFOS bekomme melde ich mich wieder!
Wenn noch weitere Betrogenen sich melden schlage ich ein gemeinsames Vorgehen vor.
Viele grüße und eine schöne Weihnachtszeit.
tonello47

Conrad Barrois
02.12.2004, 20:15
Daniel Neuhaus wrote:

>>Und bitte, nimm Deine evtl. persönlichen Daten sofort aus dem Netz!
>
> welche meinst Du? Meine Adresse ist ohnehin via Whois und Impressum
....
> Followup-To Poster

Oh, sorry, nicht nötig.
Es war nur eine meinerseits unüberlegte reflexartige Reaktion,
seit der Sel(ÄHM)He-Who-Must-Not-Be-Named-Situation leide ich unter
Verfolgungswahn.

Daniel Neuhaus
08.12.2004, 22:45
Ich mach jetzt mal die Ingrid...

Am Wed, 1 Dec 2004 18:04:32 +0100 schrieb Daniel Neuhaus:
> naja, ich habe gestern schonmal ein Fax hingeschickt. Wenn es Dich
> interessiert, ich habe es mal online gestellt.
> http://www.daniel-neuhaus.de/pdf/bhw-fax.pdf

Heute ist die Antwort gekommen, die ich hier kommentarlos wiedergebe
(eckige Klammern sind von mir gesetzt).

--- schnipp ---

Sehr geehrter Herr Neuhaus,

vielen Dank für Ihre Sonderzahlung und Ihr Vertrauen. Wir freuen uns, dass
Sie Ihr Geld bei uns anlegen möchten. Eine Geldanlage bei Ihrem
FinanzPartner BHW ist in jedem Fall die richtige Entscheidung.

Ihrem Bausparvertrag können wir diese Sonderzahlung nicht mehr
gutschreiben. Ihr Guthaben ist höher als die Bausparsumme.

Ihnen bieten wir natürlich andere attraktive und sichere
Anlage-Alternativen für Ihre Einzahlung: Gern beraten wir Sie persönlich,
welche Anlageform für Sie die richtige ist.

Ein Gespräch mit Ihrem BHW-Berater lohnt sich für Sie in jedem
Fall.

Gemäß Präambel der Allgemeinen Bausparbedingungen für Bausparverträge (ABB)
schließt ein Bausparer einen Bausparvertrag über eine bestimmte
Bausparsumme ab. Nach Zuteilung werden das angsparte Guthaben und das
Bauspardarlehen, welches sich nach ABB als Differenz Bausparsumme minus
Bausparguthaben errechnet, ausgezahlt. Die in Ihrer Annahmeurkunde
ausgewiesene Bausparsumme von [Betrag gelöscht] EUR bildet somit den Rahmen
des Vertragsverhältnisses.

Beträge, die über die Bausparsumme hinaus gehen, sogenannte
"Überzahlungen", sind keine Bausparguthaben im Sinne des
Bausparkassengesetzes, unterliegen damit nicht den Allgemeinen Bedingungen
für Bausparverträge und können deshalb jederzeit von der Bausparkasse
zurücküberwiesen werden.

Bisher haben wir für Überzahlungen - ohne Vorhandensein einer vertraglichen
Verpflichtung - Zinsen gewährt. Aufgrund der seit langem niedrigen
Marktzinsen waren wir jedoch jetzt doch gezwungen, diese Beträge über die
Bausparsumme hinaus nicht mehr anzunehmen, bzw. zu verzinsen.

Aus den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts folgt schon, dass
Übersparungen nicht zu verzinsen sind. Bausparverträge sind jeweils über
bestimmte Bausparsummen abgeschlossen, die damit den Vertragsgegenstand
beinhalten. Darauf beziehen sich folglich auch die einzelnen Bestimmungen,
die für den Vertrag gelten, also auch die über das Bausparguthaben. Dieses
kann deshalb nicht höher sein als die vereinbarte Vertragssumme. Das wird
bestätigt durch das Bausparkassengesetz und die dazu erlassenen rechtlichen
Vorschriften, wonach Übersparungen von den normalen Sparleistungen zu
unterscheiden und rechtlich grundsätzlich nicht gleichgestellt sind.

Überzahlungen sind nach Vorgabe der Deutschen Bundesbank den täglich
fälligen Verbindlichkeiten zuzuordnen und dementsprechend zu bilanzieren.
Damit ist ihre Verzinsung nicht vertraglich geregelt. Außerdem sind
Überzahlungen nicht prämienbegünstigt. Gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz,
Anhang 19, II gilt:

Wenn die Summe der Gutschriften auf einem Bausparvertrag (Bausparguthaben)
die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat, sind weitere Sparleistungen des
Bausparers nicht mehr prämienbegünstigt
(BFH 5.3.1976 [...])

Überzahlungen fallen nicht unter die Bausparbedingungen, und können daher
jederzeit von der Bausparkasse zurücküberwiesen werden. Vor diesem
Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir auch in Ihrem Fall die
geleistete Einzahlung zurückgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre BHW Bausparkasse AG
[unleserliche Unterschrift]


--- schnapp ---

Daniel



--
E-Mail: <rot13> hfrarg@arhunhf-vagrearg.qr </rot13>

Conrad Barrois
09.12.2004, 20:45
Daniel Neuhaus wrote:

> Ich mach jetzt mal die Ingrid...

Was bedeutet das?

> Heute ist die Antwort gekommen, die ich hier kommentarlos wiedergebe
> (eckige Klammern sind von mir gesetzt).
>
> --- schnipp ---
>
> Sehr geehrter Herr Neuhaus,
>
> vielen Dank für Ihre Sonderzahlung und Ihr Vertrauen. Wir freuen uns, dass
> Sie Ihr Geld bei uns anlegen möchten. Eine Geldanlage bei Ihrem
> FinanzPartner BHW ist in jedem Fall die richtige Entscheidung.
>
> Ihrem Bausparvertrag können wir diese Sonderzahlung nicht mehr
> gutschreiben. Ihr Guthaben ist höher als die Bausparsumme.
>
> Ihnen bieten wir natürlich andere attraktive und sichere
> Anlage-Alternativen für Ihre Einzahlung: Gern beraten wir Sie persönlich,
> welche Anlageform für Sie die richtige ist.
>
> Ein Gespräch mit Ihrem BHW-Berater lohnt sich für Sie in jedem
> Fall.
>
> Gemäß Präambel der Allgemeinen Bausparbedingungen für Bausparverträge (ABB)
> schließt ein Bausparer einen Bausparvertrag über eine bestimmte
> Bausparsumme ab. Nach Zuteilung werden das angsparte Guthaben und das
> Bauspardarlehen, welches sich nach ABB als Differenz Bausparsumme minus
> Bausparguthaben errechnet, ausgezahlt. Die in Ihrer Annahmeurkunde
> ausgewiesene Bausparsumme von [Betrag gelöscht] EUR bildet somit den Rahmen
> des Vertragsverhältnisses.
>
> Beträge, die über die Bausparsumme hinaus gehen, sogenannte
> "Überzahlungen", sind keine Bausparguthaben im Sinne des
> Bausparkassengesetzes, unterliegen damit nicht den Allgemeinen Bedingungen
> für Bausparverträge und können deshalb jederzeit von der Bausparkasse
> zurücküberwiesen werden.
>
> Bisher haben wir für Überzahlungen - ohne Vorhandensein einer vertraglichen
> Verpflichtung - Zinsen gewährt. Aufgrund der seit langem niedrigen
> Marktzinsen waren wir jedoch jetzt doch gezwungen, diese Beträge über die
> Bausparsumme hinaus nicht mehr anzunehmen, bzw. zu verzinsen.
>
> Aus den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts folgt schon, dass
> Übersparungen nicht zu verzinsen sind. Bausparverträge sind jeweils über
> bestimmte Bausparsummen abgeschlossen, die damit den Vertragsgegenstand
> beinhalten. Darauf beziehen sich folglich auch die einzelnen Bestimmungen,
> die für den Vertrag gelten, also auch die über das Bausparguthaben. Dieses
> kann deshalb nicht höher sein als die vereinbarte Vertragssumme. Das wird
> bestätigt durch das Bausparkassengesetz und die dazu erlassenen rechtlichen
> Vorschriften, wonach Übersparungen von den normalen Sparleistungen zu
> unterscheiden und rechtlich grundsätzlich nicht gleichgestellt sind.
>
> Überzahlungen sind nach Vorgabe der Deutschen Bundesbank den täglich
> fälligen Verbindlichkeiten zuzuordnen und dementsprechend zu bilanzieren.
> Damit ist ihre Verzinsung nicht vertraglich geregelt. Außerdem sind
> Überzahlungen nicht prämienbegünstigt. Gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz,
> Anhang 19, II gilt:
>
> Wenn die Summe der Gutschriften auf einem Bausparvertrag (Bausparguthaben)
> die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat, sind weitere Sparleistungen des
> Bausparers nicht mehr prämienbegünstigt
> (BFH 5.3.1976 [...])
>
> Überzahlungen fallen nicht unter die Bausparbedingungen, und können daher
> jederzeit von der Bausparkasse zurücküberwiesen werden. Vor diesem
> Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir auch in Ihrem Fall die
> geleistete Einzahlung zurückgeben.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Ihre BHW Bausparkasse AG
> [unleserliche Unterschrift]
>
>
> --- schnapp ---

Danke, und boah, ich bin beeindruckt, Juristensperrfeuer, das muss erst
mal verdaut werden.
Reflex:
Der Verweis auf die Präambel ist Unsinn, da nur Einleitung zu
den eigentlichen Bedingungen. Überprüfen, inwiefern der nun neu
eingeführte Begriff "Überzahlung" tatsächlich im Bausparkassengesetz
geregelt ist. Warum lassen die Bauspar_bedingungen_ eine Einzahlung >
Bausparsumme überhaupt zu, wenn es doch so offensichtlich dem Gesetz
widerspricht. Welche "erlassenen rechtlichen Vorschriften" sollen das
sein. Huch, auch die Deutsche Bundesbank hat nun plötzlich Einfluss auf
die Vertragsbedingungen. Prämienbegünstigung interessiert uns nicht.
Vor diesem Hintergrund hat das BHW sicher Verständnis für Deine
Mitteilung, dass auch Du Dich an die Ombudsfrau der privaten
Bausparkassen, Frau Dr. Heidi Lambert-Lang, wenden wirst.

> Daniel

Conrad (sonst keiner, der Bausparkassen nicht mag?)

Monika Hohlmeier
10.12.2004, 09:45
Conrad Barrois wrote:

> Conrad (sonst keiner, der Bausparkassen nicht mag?)

Doch, ich! Ich verfolge diesen Thread hoechst interessiert, da ich auch
einen vollen Bausparer habe, den ich gerne als Sparbuch verwenden moechte
:-) Zum Juristischen kann ich allerdings nichts kompetentes beitragen.
Ich bin sehr gespannt, was die Ombudsfrau sagt.

Daniel Neuhaus
18.12.2004, 16:15
Am Thu, 09 Dec 2004 20:41:57 +0100 schrieb Conrad Barrois:

>> Ich mach jetzt mal die Ingrid...
> Was bedeutet das?

Auf einen eigenen Artikel antworten:
http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&threadm=7h3ad3%24r37%241%40unlisys.unlisys.net&rnum=1&prev=/groups%3Fas_umsgid%3D7h3ad3%2524r37%25241%40unlisy s.unlisys.net%26lr%3D%26hl%3Dde

> Danke, und boah, ich bin beeindruckt, Juristensperrfeuer, das muss erst
> mal verdaut werden.

Genau, deshalb habe ich auch noch nicht reagiert. Irgendwie erscheint es
mir, als hätten die sämtliche Textbausteine zusammengewürfelt.

> eingeführte Begriff "Überzahlung" tatsächlich im Bausparkassengesetz
> geregelt ist.

Das Bausparkassengesetz ist zu finden unter
http://www.bafin.de/gesetze/bauspar.htm
Ich konnte beim schnellen Querlesen nichts diesbezügliches entdecken. Das
Wort "Überzahlung" und "Bausparguthaben" ist nicht im Text vorhanden. Zumal
es mir zweifelhaft ist, ob das Bausparkassengesetzt für mich als Kunden
überhaupt relevant ist.

> Mitteilung, dass auch Du Dich an die Ombudsfrau der privaten
> Bausparkassen, Frau Dr. Heidi Lambert-Lang, wenden wirst.

genau, werde ich machen, wenn ich Zeit habe. Auf jeden Fall halte ich die
Newsgroup auf dem Laufenden!

Daniel


--
E-Mail: <rot13> hfrarg@arhunhf-vagrearg.qr </rot13>

AUDIV
18.12.2004, 18:19
Hallo,
habe auch Probleme mit dem BHW.
Habe für meine Tochter 1999 genau so einen Vertrag ( Dispo plus Sparplan )wie tonello47 abgeschlossen,
und habe gerade eine Sonderzahlung auf dieses Konto gemacht.
Die Antwort der BHW ist noch frecher als bei euch.

Antwort der BHW vom 17.12.04
Die Sonderzahlung können wir leider nicht mehr gutschreiben, da mit der Sonderzahlung ihr Guthaben 50 % der Bausparsumme übersteigt !

Anschließend alternative Anlagetips.

Hat jemand eine Idee ?

zwolli
06.01.2005, 13:04
Das Folgende habe ich auf bhw-wandsbek.de gefunden:

"In den Tarifen D3, D4, D+ und Dispo maXX mit Abschlussdaten bis 14.9.2003 sind Sonderzahlungen nicht mehr möglich, wenn das Guthaben durch die Sonderzahlung über 100% der Bausparsumme hinausgeht oder das Guthaben durch die Sonderzahlung mindestens 4000,- Euro beträgt und höher als 50% der Bausparsumme ist.
Einmalzahlungen der Höchstbeträge für die staatliche Förderung (VL und Woprä) bleiben möglich, genauso die Regelsparbeiträge.

Sofern Ihre Sonderzahlungen auf obigen Verträgen nicht mehr untergebracht werden können, sprechen Sie Ihren BHW-Berater an. Wir beraten Sie über günstige Anlagemöglichkeiten.

Eingetragen am 01.10.2004"

Eine Begründung, eine Grundlage für die Änderung o.ä. steht natürlich nicht dabei...

timbrody
26.01.2005, 17:01
Endlich habe ich ein board gefunden, wo die Sache diskutiert wird...

Auch ich habe einen Bausparvertrag bei der BHW (1998 abgeschlossen, Dispo +). Die Bausparsumme habe ich bereits 2003 deutlich überschritten. Jetzt die Ernüchterung. Zunächst der Hinweis, das es für den Betrag, der die Bausparsumme übersteigt nur 2 % statt 5 % gibt, dann der Knaller, dass es ab 2005 überhaupt keine Zinsen mehr geben soll. Ich habe widersprochen und einen ähnlichen Brief wie den oben zitierten bekommen.

Meiner Meinung nach verstoßt die BHW zumindest gegen den Grundsatz von Treu & Glauben, wenn sie Sonderzahlungen kommentarlos annimmt, diese dann aber willkürlich verzinst. Der Kunde muss davon ausgehen, dass die gesamte Bausparsumme zu den im Bausparvertrag genannten Konditionen verzinst wird.

Den Hinweis auf die Ombudsfrau halte ich für sehr nützlich und bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür.
Ich schreibe gleich morgen einen Brief, den ich dann hier zum Besten geben werde. Ebenso die Antwort, die ich hoffentlich erhalten werde.

Bis dann

Tim

Conrad Barrois
27.01.2005, 19:45
Konrad Wilhelm wrote:

>>Meiner Meinung nach verstoßt die BHW zumindest gegen den Grundsatz von
>>Treu & Glauben, wenn sie Sonderzahlungen kommentarlos annimmt, diese
>>dann aber willkürlich verzinst. Der Kunde muss davon ausgehen, dass die
>>gesamte Bausparsumme zu den im Bausparvertrag genannten Konditionen
>>verzinst wird.
>>
> Sehe ich gar nicht so. Der Kunde muss davon ausgehen, dass die
> Vertragsbedingungen eingehalten werden, sobst von gar nichts. Wenn das
> nicht der Fall ist hast du doch gar keine Probleme das durchzusetzen.

Schön dass Du nach Monaten nun klarstellst, wie einfach die Situation
in Wirklichkeit doch ist.

Daniel Neuhaus
28.01.2005, 00:45
Am Thu, 27 Jan 2005 23:04:07 +0100 schrieb Konrad Wilhelm:

> [...]
> sondern nur noch um Rückzugsgefechte und Wahrung des Gesichtes.

wer wahrt hier wessen Gesicht?!? Hast Du den Thread gelesen?

Daniel

--
Die E-Mail-Adresse im FROM ist gültig, wird aber nicht gelesen.

E-Mail: <rot13> hfrarg@arhunhf-vagrearg.qr </rot13>
oder WWW: http://www.daniel-neuhaus.de/kontakt/

tonello47
01.02.2005, 10:46
Ich empfehle dass sich jeder BHW-Geschädigte bei der Ombudsfrau schriftlich meldet und seinen Fall darlegt.
Den so geht es nicht vom BHW - mehrmals die Rechtslage zu seinen gunsten ändern, aber bis dahin mit billigem Geld arbeiten.
Nur so haben wir die Möglichkeit zu unseren versprochenen Zinsen zu kommen.

Ich melde mich in den nächsten Tagen wieder - hoffenlich mit einer positiven Meldung.

Sonst müßte man mal andere Wege gehen - zB. WiSo, Leserbriefe in Wirtschaftszeitungen usw.
Tschüß
tonello 47

tonello47
12.03.2005, 10:21
Leider erhielt ich eine negative Antwort auf meine Beschwerde von der Ombudsfrau.
Fazit: Eine Verzinsung der "Überzahlten" Beträge sei vom BHW nicht zu leisten.
---Obwohl mir dies vier verschiedene BHW-Mitarbeiter vor Jahren mündlich mehrfach bestätigt haben. Dies wurde vom BHW durch angebliche schriftliche Stellungnahmen der Mitarbeiter bestritten.

Das war es wohl!

Ich bin nur froh, dass die Dividende des BHW´s an ihre Aktionäre in diesem Jahr verdoppelt werden kann!!!!!!!
Das Geld muß ja aufgebracht werden - ich habe dazu mit beigetragen.
(aus den, aus meiner Sicht, mir zustehenden Zinsen).

Jeder sollte aus diesem Verhalten das BHW seine Schlüsse ziehen und seine Familie und Freunde beraten.

Tschüß tonello47

Manfred Ginger
12.03.2005, 20:45
tonello47 wrote:

> Leider erhielt ich eine negative Antwort auf meine Beschwerde von der
> Ombudsfrau.
> Fazit: Eine Verzinsung der "Überzahlten" Beträge sei vom BHW nicht zu
> leisten.

Bist Du der Daniel von damals? Wenn nein, wäre ich
an seiner Antwort noch mehr interessiert.
Auf jeden Fall vielen Dank für die Info.

> ---Obwohl mir dies vier verschiedene BHW-Mitarbeiter vor Jahren
> mündlich mehrfach bestätigt haben. Dies wurde vom BHW durch angebliche
> schriftliche Stellungnahmen der Mitarbeiter bestritten.
>
> Das war es wohl!

Daniel Neuhaus
12.03.2005, 21:15
Manfred Ginger schrieb am 12.03.2005:

> tonello47 wrote:
>> Leider erhielt ich eine negative Antwort auf meine Beschwerde von der
>> Ombudsfrau.
>> Fazit: Eine Verzinsung der "Überzahlten" Beträge sei vom BHW nicht zu
>> leisten.

Mit welcher Begründung?

> Bist Du der Daniel von damals? Wenn nein, wäre ich
> an seiner Antwort noch mehr interessiert.
> Auf jeden Fall vielen Dank für die Info.

Er ist auf jeden Fall nicht mit mir identisch. Mich hat inzwischen übrigens
ein Anwalt kontaktiert, der schon zwei Mandanten in der Sache vertritt. Ich
habe allerdings noch keine Schritte unternommen, da fehlt mir im Moment die
Zeit für.

Gruß
Daniel

--
Die E-Mail-Adresse im FROM ist gültig, wird aber nicht gelesen.

E-Mail: <rot13> hfrarg@arhunhf-vagrearg.qr </rot13>
oder WWW: http://www.daniel-neuhaus.de/kontakt/

tonello47
13.03.2005, 10:36
Moin, moin!

Mit welcher Begründung?
[color=blue]

Ich fasse mal den zweiseitigen Schlichtungsspruch wie folgt zusammen:

1. Grund: Eine Baussparkasse ist keine "SPARKASSE" sondern .... Wesen und Zweck für wohnungswirtschaftliche Darlehen mit niedriger Verzinsung ....
--Da gehe ich gedanklich mit!
xxAus diesem Grunde habe ich mir ja von vier verschieden, kompetenten
xxBHW-Mitarbeitern die Verzinszung mehrfach MÜNDLICH bestätigen lassen.
xxSogar in meinem Beisein telefonisch von der BHW-Zentrale bestätigen lassen.

2. Mit der Überzahlung erhöht der Bausparer einseitig den Vertrag und umgeht die Abschlußgebühr von 1%.
---Da gehe ich nicht mit!
xxxxBei Verzicht auf ein Bauspardarlehen bekomme ich die Gebühr ja wieder xxxxzurück.

3. Da der Vertrag überspart ist, kann auch kein Darlehen gewährt werden (auf das man ja verzichten muß).

Der BHW-Zentrale sollen angeblich schriftliche Stellungnahmen der BHW-Mitarbeiter vorliegen soll, die die Zusage über die 5%-Versinsung an mich abstreiten. Dann müßte eine Vernehmung dieser Personen vorgenommen werden. Dies ist in einem Schlichtungsverfahren nicht möglich.
Hier steht Aussage gegen Aussage!

Da ich befürchte, dass die Mitarbeiter große Problemen bekommen würden - verzichte ich z.Zt. auf weitere rechtliche Schritte.

Fragender
17.06.2007, 14:59
Hallo Zusammen,

ich bin über die google Suche hier gelandet...

Hier geht es genau um die Dinge, die auch mich interessieren.
Leider enden die Beiträge in 2005 und nicht alle Fragen sind beantwortet worden.

Zu meinem Fall:

Meine Eltern haben in 1999 einen D+ Bausparvertrag abgeschlossen, später mal geteilt und in 2005 mir übertragen:

Guthaben: 2000 Euro
Gesamtsummer: 12.000 Euro

Seitdem sehen wir das als Sparbuch und sparen jedes Jahr fleißig ein... mom 4.000 Euro. Wir wollen da auch kein Darlehn nehmen, sondern uns den Betrag irgendwann auszahlen lassen, rückverzinst mit 5% Zinsen.

Bis zu welchen Betrag kann ich denn einzahlen? Bis max. 12.000 Euro oder nur bis zu 50% der Gesamtsumme?

Wie sind denn Eure Fälle so ausgegangen? Anscheinend haben ja einige Probleme mit der BHW gehabt. Wie lange läuft denn die Zinsbindungsfrist? 10 Jahre?

Vielen Dank für Tips.

Vobamichel
18.06.2007, 00:14
hallo,
ich erzähl mal aus meinen erfahrungen also soweit ich weiss kann man in den bausparvertrag 50 % einzahlen und dann kommt er in die zuteilung. wenn er dann zugeteilt ist dann hat man die option auf die in deinenfall 6.000 EURO Darlehen relativ zinsgünstig wenn die Guthabenverzinsung attraktiv ist würd ich den auch so stehen lassen. so ne option auf ein zinsgünstiges darlehen kann man immer gebrauchen weil wenn er erstmal zuteilungsreif ist kann man meistens schneller übers darlehen verfügen als bei einer geschäftsbank.


die zinsbindung ist bei der Bausparkasse unbefristet die vertragszinsen die im tarif ausgemacht worden sind sind bindent.

jo so kenn ich des ganze ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

gruss
micha

Ps: rechtschreibfehlker könnt ihr behalten wenn ihr welche findet.

Fragender
19.06.2007, 19:05
Also kann ich den Vertrag quasi stehen lasse, solange die Zinsen (in dem Fall 5%) attraktiv sind??

Aber warum kann ich nicht mehr als 50% Guthaben einzahlen? Hatte gehofft, dass ich quasi bis zur VS einzahlen kann. Ein Darlehn möchte ich nicht in Anspruch nehmen.

Heike Reese
20.06.2007, 14:45
Martin Gerdes schrieb am 19 Jun 2007 um 18:00 Uhr in d.e.f.m:
> Hinnerk Hagenah schrieb:
>> Höhere Guthaben können anders verzinst werden bzw. die Einzahlungen müssen nicht mehr
>> akzeptiert werden.

Das kann passieren.;-)

>> Bei allen Vorbehalten gegen Aktienboard
> In der Artikelübersicht steht über Deinen Beiträgen "Hinnerk Hagenah",
> über meinen "Martin Gerdes" und über dem fraglichen "Fragender".

Man spürt förmlich die deutliche Zurückhaltung hier von Antworten auf
Posts aus dem Aktienboard.

Wenn der 'Fragende' Interesse an qualitizierten Antworten aus dieser
NG hat, kann er sich im Usenet blicken lassen. ;-)
--
-hr-

Michael
20.06.2007, 16:15
Hallo,

> Aber warum kann ich nicht mehr als 50% Guthaben einzahlen? Hatte
> gehofft, dass ich quasi bis zur VS einzahlen kann. Ein Darlehn möchte
> ich nicht in Anspruch nehmen.

dann versuch doch mal folgendes (hat bei mir bei einer anderen
Bausparkasse problemlos geklappt).
Spare an soweit Du moechtest (bis eben zu 50%). Dann spreche die
Bausparkasse an und bitte diese, den Vertrag in zwei Vertraege zu teilen.
Dabei soll das gesamte Guthaben in einen Vertrag fliessen. Der zweite
ist ohne Guthaben. Dann kündigst Du den "vollen" Vertrag und laesst Dir
das Guthaben auszahlen. Den zweiten kannst Du dann (ohne erneute
Abschlussgebuehr) wie gewohnt weiter besparen oder einfach stehen lassen
(vielleicht benoetigst Du ja mal einen kleinen).

MfG

Michael

Georg Schwarz
01.07.2007, 17:45
Fragender <marcus-wenzel@lycos.de> wrote:

> Also kann ich den Vertrag quasi stehen lasse, solange die Zinsen (in dem
> Fall 5%) attraktiv sind??

ja.

>
> Aber warum kann ich nicht mehr als 50% Guthaben einzahlen? Hatte
> gehofft, dass ich quasi bis zur VS einzahlen kann. Ein Darlehn möchte
> ich nicht in Anspruch nehmen.

geht doch.

--
Georg Schwarz http://home.pages.de/~schwarz/
georg.schwarz@freenet.de +49 151 11559652

Georg Schwarz
01.07.2007, 17:45
Michael <mr537@gmx.de> wrote:

> dann versuch doch mal folgendes (hat bei mir bei einer anderen
> Bausparkasse problemlos geklappt).
> Spare an soweit Du moechtest (bis eben zu 50%). Dann spreche die
> Bausparkasse an und bitte diese, den Vertrag in zwei Vertraege zu teilen.
> Dabei soll das gesamte Guthaben in einen Vertrag fliessen. Der zweite
> ist ohne Guthaben. Dann kündigst Du den "vollen" Vertrag und laesst Dir
> das Guthaben auszahlen. Den zweiten kannst Du dann (ohne erneute
> Abschlussgebuehr) wie gewohnt weiter besparen oder einfach stehen lassen
> (vielleicht benoetigst Du ja mal einen kleinen).

würde ich nicht machen, da es für den OP keine Vorteile bringt und nur
Abschlußentgelte anfallen sowie die Laufzeit neu startet für einen der
zwei Verträge.

--
Georg Schwarz http://home.pages.de/~schwarz/
georg.schwarz@freenet.de +49 151 11559652

Georg Schwarz
01.07.2007, 17:45
Fragender <marcus-wenzel@lycos.de> wrote:

> Guthaben: 2000 Euro
> Gesamtsummer: 12.000 Euro
>
> Seitdem sehen wir das als Sparbuch und sparen jedes Jahr fleißig ein...
> mom 4.000 Euro. Wir wollen da auch kein Darlehn nehmen, sondern uns den
> Betrag irgendwann auszahlen lassen, rückverzinst mit 5% Zinsen.
>
> Bis zu welchen Betrag kann ich denn einzahlen? Bis max. 12.000 Euro
> oder nur bis zu 50% der Gesamtsumme?

Bis 100% der Bausparsumme.
Allerdings weigert sich BHW neuerdings, höhere Einmalzahlungen auf
lukrativ verzinste Verträge zu akzeptieren, was früher sang- und
klanglos ging.

>
> Wie sind denn Eure Fälle so ausgegangen? Anscheinend haben ja einige
> Probleme mit der BHW gehabt. Wie lange läuft denn die Zinsbindungsfrist?
> 10 Jahre?

unbegrenzt AFAIK.


--
Georg Schwarz http://home.pages.de/~schwarz/
georg.schwarz@freenet.de +49 151 11559652

Daniel Neuhaus
01.07.2007, 19:45
Hinnerk Hagenah schrieb am 18.06.2007:

> Zum Thema Verzinsung von Bausparguthaben u. ä. insbesondere auch mit
> dem BHW (D+ spricht für BHW) gab es hier mal einen Thread.

Genau diesen hier ;-)

> Ich meine
> mich vage zu erinnern, dass die veröffentlichte Verzinsung nur bis zur
> Bausparsumme bindend ist (12.000 in Deinem Fall). Höhere Guthaben
> können anders verzinst werden bzw. die Einzahlungen müssen nicht mehr
> akzeptiert werden.

Der 2. Teil Deiner Aussage ist richtig, der 1. Teil ist etwas fraglich,
weil dieser Fall nicht in den Bausparbedingungen behandelt wird. Da mir BHW
damals eine Alternativanlage zu ähnlichen Konditionen angeboten hat, habe
ich die Angelegenheit beruhen lassen und den überstehenden Betrag
abgezogen. Der Rest in Höhe der Bausparsumme dümpelt immer noch auf dem
Bausparkonto. Die Guthabenzinsen lasse ich mir dann jedes Jahr auszahlen.

Bei mir hat sich noch ein gutes Dutzend BHW-Kunden gemeldet, die ebenfalls
davon betroffen waren. Teilweise ging es sogar um sechsstellige Beträge.
Was daraus geworden ist, weiß ich jedoch leider nicht.

Gruß
Daniel

--
Die E-Mail-Adresse im FROM ist gültig, wird aber nicht gelesen.

E-Mail: <rot13> hfrarg@arhunhf-vagrearg.qr </rot13>
oder WWW: http://www.daniel-neuhaus.de/kontakt/

Georg Schwarz
01.07.2007, 22:45
Daniel Neuhaus <spam@neuhaus-internet.de> wrote:

> abgezogen. Der Rest in Höhe der Bausparsumme dümpelt immer noch auf dem
> Bausparkonto. Die Guthabenzinsen lasse ich mir dann jedes Jahr auszahlen.

geht das, ohne daß man den Vertrag kündigt?

--
Georg Schwarz http://home.pages.de/~schwarz/
georg.schwarz@freenet.de +49 151 11559652

Daniel Neuhaus
01.07.2007, 23:45
Georg Schwarz schrieb am 01.07.2007:

>> abgezogen. Der Rest in Höhe der Bausparsumme dümpelt immer noch auf dem
>> Bausparkonto. Die Guthabenzinsen lasse ich mir dann jedes Jahr auszahlen.
>
> geht das, ohne daß man den Vertrag kündigt?

ja, kein Problem. Zumindest bei meinem Vertrag kann ich problemlos abheben,
ohne dass sich etwas am Vertrag ändert.

IMHO ist das auch nicht nur deshalb so, weil ich den Bausparer "voll" habe
sondern das ist bei den allermeisten BHW-Verträgen so. BHW hat damit in der
Vergangenheit sogar geworben.

Gruß
Daniel

--
Die E-Mail-Adresse im FROM ist gültig, wird aber nicht gelesen.

E-Mail: <rot13> hfrarg@arhunhf-vagrearg.qr </rot13>
oder WWW: http://www.daniel-neuhaus.de/kontakt/

Michael
04.07.2007, 11:15
Hallo Georg,

> würde ich nicht machen, da es für den OP keine Vorteile bringt und nur
> Abschlußentgelte anfallen sowie die Laufzeit neu startet für einen der
> zwei Verträge.

bei mir hat das (allerdings schon ein paar Jahre her) problemlos geklappt.
Keine erneute Abschlussgebühr (Vertrag existierte ja bereits) und ich habe
ohne neue Gebühren noch einen kleinen Bausparvertrag "rumliegen" falls ich
irgendwann einmal einen benötigen sollte. Übrigens sagte der zuständige
Mitarbeiter der Bausparkasse zu mir, dass eine Teilung des Bausparvertrags
nicht geht. Er wollte, dass ich den ganzen Vertrag kündige um an meine
Ersparnisse zu kommen und bei ihm einen neuen Vertrag (mit neuer
Abschlussgebühr) abschliesse. Da ich wusste, dass es geht, rief ich
direkt in der Zentrale an und erledigte alles völlig problemlos über
das Call-Center der Bausparkasse.

Fazit: Ich habe mein angespartes Geld bekommen,
habe noch einen kleinen Bausparvertrag
und alles ohne erneute Abschlussgebühr.

Viele Grüße

Michael

Rainer Zocholl
04.07.2007, 20:45
(Michael) 04.07.07 in /de/etc/finanz/misc:

>bei mir hat das (allerdings schon ein paar Jahre her) problemlos
>geklappt. Keine erneute Abschlussgebühr (Vertrag existierte ja
>bereits) und ich habe ohne neue Gebühren noch einen kleinen
>Bausparvertrag "rumliegen" falls ich irgendwann einmal einen benötigen
>sollte. Übrigens sagte der zuständige Mitarbeiter der Bausparkasse zu
>mir, dass eine Teilung des Bausparvertrags nicht geht. Er wollte, dass
>ich den ganzen Vertrag kündige um an meine Ersparnisse zu kommen und
>bei ihm einen neuen Vertrag (mit neuer Abschlussgebühr) abschliesse.
>Da ich wusste, dass es geht, rief ich direkt in der Zentrale an und
>erledigte alles völlig problemlos über das Call-Center der
>Bausparkasse.

>Fazit: Ich habe mein angespartes Geld bekommen,
> habe noch einen kleinen Bausparvertrag
> und alles ohne erneute Abschlussgebühr.

Super Idee.
Falls das von BSK abhängt:
Welche war denn das?

Ich kann mir irgendwie nur vorstellen, das die das nur gemacht haben,
weil Dein alter Vertrag sooo stein alt war, das die Guthabenzinsen
"richtig" wehtaten. (Es gab mal verträge mit 4..5% Zinsen plus Bonus!)
Welchen Vorteil hat die BSK denn davon?

Rainer

Michael
05.07.2007, 16:15
Hallo Rainer,

> Super Idee.
> Falls das von BSK abhängt:
> Welche war denn das?

In meinem Fall die LBS.

> Ich kann mir irgendwie nur vorstellen, das die das nur gemacht haben,
> weil Dein alter Vertrag sooo stein alt war, das die Guthabenzinsen
> "richtig" wehtaten. (Es gab mal verträge mit 4..5% Zinsen plus Bonus!)
> Welchen Vorteil hat die BSK denn davon?

Zufriedene Kunden?

Den Zinssatz von damals weiss ich nicht mehr,
da schon eine Weile her. Daher kann das mit den
4,5% schon hinkommen.

Viele Grüße

Michael

samael
20.09.2007, 17:32
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem, ich bekam heute ein Schreiben der BHW das mein Vertrag überzahlt ist und mir nächsten Monat ausgezahlt wird, per Überweisung oder Verrechnungsscheck.
Auif meinen Anruf hin das die mir den Vertrag doch nicht einfach auszahlen können, meinten die "Natürlich, seit die Postbank drin ist hat sich einiges geändert!?"
Sozusagen eine Zwangsauszahlung!
Muß man das akzeptieren?und dann noch eines, wie verhält sich das beim Bausparen mit den Bonuszinsen die ja nun mit einem Mal anfallen, da reicht doch keine Freistellungsauftrag mehr oder gibt es fürs Bausparen was ja sogar staatlich gefördert wird eine extra Regelung dazu?
Sonst können die sich die Förderung doch sparen wenn bei Auszahlung wieder alles abgeht?

Michael

petze0815
21.09.2007, 00:17
Hallo,
hab das gleiche Problem! Habe einen netten aber deutlichen Brief bekommen. dass die Bausparsumme lange erreicht ist und jetzt will die BHW mir auf einmal ohne Vorankündigung das Geld auszahlen! Dürfen die das so ohne weiteres? ...Wollte es als Sparkonto stehen lassen, weil es gute Zinsen bringt. Die Kündigen mir sozusagen den Bausparvertrag, oder? Danke für die Infos

tonello47
25.09.2007, 09:54
Moin, moin!

Das BHW hat auch bei mir die ZWANGSKündigung angedroht weil mein Vertrag seit Jahren zu 100 % angespart ist.
Siehe auch meine Beiträge von 2004 (Ombudsverfahren usw)!

Ich lege sofort Widerspruch dagegen ein. Wenn bis zum 15.10.2007 kein positiver Bescheid vom BHW kommt, werde ich wieder ein Ombudsverfahren beantragen.

Dieses mal habe ich viel bessere Aussichten den "Kreativen Auslegung der Bausparbedingungen des BHW" zu begegnen.

Ich berichte weiter wie der Fall ausgeht.

Tschüß
tonello47

Rainer Zocholl
25.09.2007, 18:45
(tonello47) 25.09.07 in /de/etc/finanz/misc:


>Moin, moin!

>Das BHW hat auch bei mir die ZWANGSKündigung angedroht weil mein
>Vertrag seit Jahren zu 100 % angespart ist.

Wirklich zu 100% oder zu 50 resp. 60%?


Rainer

Manfred Ginger
25.09.2007, 21:15
Rainer Zocholl wrote:

>>Das BHW hat auch bei mir die ZWANGSKündigung angedroht weil mein
>>Vertrag seit Jahren zu 100 % angespart ist.
>
> Wirklich zu 100% oder zu 50 resp. 60%?

100% sind 100%, nicht 50%, bzw. 60%.

--
Leute, die Geld ausgeben, verstehen nichts von den wahren
Freuden eines Kapitalisten. [Onkel Dagobert]

tonello47
25.09.2007, 21:52
und dann noch eines, wie verhält sich das beim Bausparen mit den Bonuszinsen die ja nun mit einem Mal anfallen, da reicht doch keine Freistellungsauftrag mehr oder gibt es fürs Bausparen was ja sogar staatlich gefördert wird eine extra Regelung dazu?
Sonst können die sich die Förderung doch sparen wenn bei Auszahlung wieder alles abgeht?

Michael

Ja leider!
Der Freistellungsbetrag muß in dem Jahr der Auszahlung ausreichen - sonst fallen für den Rest Steuern an.

Matthias Hanft
26.09.2007, 09:15
tonello47 schrieb:
>
> Der Freistellungsbetrag muß in dem Jahr der Auszahlung ausreichen -
> sonst fallen für den Rest Steuern an.

Eigentlich sind die Steuern, die man in einem bestimmten Jahr zahlen
muß, mit und ohne Freistellungsauftrag genau die gleichen - lediglich
der Zahlungszeitpunkt ist leicht unterschiedlich (entweder bei der
Auszahlung oder dann eben nach Abgabe der Einkommensteuererklärung).

Ich bin inzwischen dazu übergegangen, bei neuen Konten überhaupt
keine Freistellungsaufträge mehr zu erteilen - dann wird wenigstens
die ESt-Nachzahlung nicht mehr so hoch :-)

Gruß Matthias.

Rainer Zocholl
26.09.2007, 20:45
(Matthias Hanft) 26.09.07 in /de/etc/finanz/misc:

>tonello47 schrieb:
>>
>> Der Freistellungsbetrag muß in dem Jahr der Auszahlung ausreichen -
>> sonst fallen für den Rest Steuern an.

>Eigentlich sind die Steuern, die man in einem bestimmten Jahr zahlen
>muß, mit und ohne Freistellungsauftrag genau die gleichen - lediglich
>der Zahlungszeitpunkt ist leicht unterschiedlich (entweder bei der
>Auszahlung oder dann eben nach Abgabe der Einkommensteuererklärung).

>Ich bin inzwischen dazu übergegangen, bei neuen Konten überhaupt
>keine Freistellungsaufträge mehr zu erteilen - dann wird wenigstens
>die ESt-Nachzahlung nicht mehr so hoch :-)

Du vergibst aber Zineszinsen und im Falle eines Bausparvertrages steigt
das Guthaben weniger weiter. Die Zinsen würden ja auch bei einem
"übersparten" Bausparvertrag diesem weiterhin gutgeschrieben. Wer
aber die zinsen aus dem Bausparvertrag schon etwas früher haben will,
stellt nicht frei, und bekommt bis zu 30% der Zinsen dann halt vom
Finanzamt "ausgezahlt"...
Rainer

Rainer Zocholl
26.09.2007, 20:45
(feigling tonello47) 25.09.07 in /de/etc/finanz/misc:


>feigling samael;1789086 Wrote:
>>
>> und dann noch eines, wie verhält sich das beim Bausparen mit den
>> Bonuszinsen die ja nun mit einem Mal anfallen, da reicht doch keine
>> Freistellungsauftrag mehr oder gibt es fürs Bausparen was ja sogar
>> staatlich gefördert wird eine extra Regelung dazu?
>> Sonst können die sich die Förderung doch sparen wenn bei Auszahlung
>> wieder alles abgeht?
>>
>> Michael

>Ja leider!
>Der Freistellungsbetrag muß in dem Jahr der Auszahlung ausreichen -
>sonst fallen für den Rest Steuern an.

Verwuchselt Duchen oder das OPchen da evtl. "Freibetrag"
mit "Freistellungsbetrag"? (Das OPchen schreibt vom "Freistellungsauftrag")

Es ist für die Höhe der Steuern egal, ob man einen Freistellungsauftrag
eingerichtet hat oder nicht. Ohne bekommt das FA 30% der Zinsen sofort,
egal ob der Freibetrag überschritten wird oder nicht, muss sie aber beim
Einkommsteuerbescheid wieder zurückzahlen, wenn unter dem Freibetrag.
Mit Freistellungsauftrag bekommt das FA seinen "Anteil" an den Zinsen
erst nach austellen des Bescheides.

Die Sache mit den Freistellungsauftrag diente vorallem dazu eine rechtliche
Grundlage zuschaffen um Daten unterschiedlicher Banken zusammenfassen zu
können. Hätte es von anfang eine Zinsabschlagsteuer gegeben, wäre das Bafin
(oder wie der Laden gerade heisst der die Freistellunsgaufträge saldiert
und prüft und rückmeldet) unnötig und arbeistlos gewesen...
All die Beamte die im Bundestag sitzen wissen schon, wie sie ihre Kollegen
mit Arbeit versorgen, sie wollen ja wieder gewählt werden und sichern so auch
ihre eigenen "Arbeits"-plätze...


Rainer

tonello47
28.09.2007, 10:00
Moin, moin!

Ich freue mich immer sehr über Vorschläge, die mich weiterbringen!!!!!!
Deshalb kommentiere ich den vorigen Beitrag nicht.

Ich schlage vor das alle Zwangsgekündigten sofort schriftlich Widerspruch einlegen.
Dann sollten wir uns auf das Ombudsverfahren vorbereiten, denn wie ich das BHW kenne, läuft es darauf hinaus.

Zur Info da mal reinschauen.
http://www.expertenfinder.de/de/versicherung/bausparen/verbraucherinformationen/index.html

Tschüß
tonello47

PS: Ich bin per email nicht zu erreichen (wurde zugeSpamt)

xurtx
28.09.2007, 12:20
Hallo zusammen,

auch ich habe das gleiche Problem. Kenne zudem noch jemanden, der auch davon betroffen ist. Habe bereits mit einer Dame von BHW telefoniert. Sie erschien aber auch eher hilflos bzw inkompetent. Ich war vermutlich nicht die erste, die gemeckert hat. Hatte Ihnen angeboten, dass ich die überzahlte Summe auf meinen anderen Bausparvertrag bei der BHW umbuchen und dann wäre dieser ja nicht mehr überzahlt. Angeblich ginge das nicht mehr. Fadenscheinige Begründungen und keine Lösung in Sicht mit dieser Frau. Auch ich werde nun Einspruch gegen diese Zwangsauszahlung einlegen. Meine Frage an die erfahrenden Experten hier ist nun, wie ich so ein Schreiben möglichst eindrucksstark formulieren könnte?

Rainer Zocholl
28.09.2007, 20:45
(Feigling tonello47) 28.09.07 in /de/etc/finanz/misc:


>Moin, moin!

>Ich freue mich immer sehr über Vorschläge, die mich
>weiterbringen!!!!!!

Deine Tastatur prellt!


>Deshalb kommentiere ich den vorigen Beitrag nicht.

Was Du mit dieser Zeile getan hast. ROTFL ;-)
Naja, ein namenloser unfreundlicher Feigling ohne kein Realname,
was soll man erwarten?

Bitte lese de.newusers.infos ehe Du hier endgültig rausfliegst
oder in noch mehr Fettnäpfe trittst.

Nein, Du hast KEIN RECHT auf Antwort zu Deiner Frage!
Begreife es doch endlich.



>Ich schlage vor das alle Zwangsgekündigten sofort schriftlich
>Widerspruch einlegen.
>Dann sollten wir uns auf das Ombudsverfahren vorbereiten, denn wie ich
>das BHW kenne, läuft es darauf hinaus.

>Zur Info da mal reinschauen.
>http://tinyurl.com/34ajuv

Was bitte solle denn der Dreck mit diesen Kotz-URLs?
Es wäre allen(!) auch noch nächstes Jahr geholfen,
auchnach dem dahinter eine Pronosite geschaltet wurde oder der Ziel
server mal renoviert wurde (was max. 2 Jahre dauuert)
wenn Du geschrieben hättest:


http://www.expertenfinder.de/de/versicherung/bausparen/verbraucherinformationen/index.html

<Schlichter - Ombudsfrau / Ombudsmann
<
<Fühlt sich der Kunde durch das Verhalten der Bausparkasse nachteilig
<behandelt und kommt es zwischen den Beteiligten zu keiner Einigung, kann
<dieser Vorgang der/m Ombudsfrau / Ombudsmann gemeldet werden. Dieses
<Verfahren ist für den Kunden kostenlos. Seine eigenen Kosten für zum Beispiel
<Telefon und Porto trägt er allerdings selber.
<
<...
<
<
<Kontaktadresse private Bausparkassen:
<Ombudsfrau der Privaten Bausparkassen,
<Postfach 30 30 79,
<10730 Berlin
<
<Kontaktadresse öffentlich rechtliche Bausparkassen:
<Schlichtungsstelle der LBS
<Postfach 74 48
<48040 Münster
<

>PS: Ich bin per email nicht zu erreichen (wurde zugeSpamt)

Weisst Du, Anton, von einem <zensored> wie Dir hätte ich wirklich
keine ifunktionierende Email adresse erwartet.
(Meine funktioniert, trotz spam)

Rainer

tonello47
29.09.2007, 12:20
Hallo zusammen,

Meine Frage an die erfahrenden Experten hier ist nun, wie ich so ein Schreiben möglichst eindrucksstark formulieren könnte?


Moin, moin xurtx!

Ich bin kein Rechtsexperte!
Mein Vorschlag wäre:

"Hiermit lege ich Widerspruch gegen die von Ihnen angekündigte Vertragsauflösung meines BS-Vertages Nr. 111111111 ein.
Ich behalte mir weitere Rechtswege vor."

Noch ein Tipp: Dieser Brief könnte ja verloren gehen!!!????
Den Brief mit einer Durchschrift bei der BHW Beratungsstelle einreichen und auf der Durchschrift den Eingang bestätigen lassen. Das spart Kosten und Stress.

Viel Erfolg!
Tschüß
tonello47

PS. könnte es sein, dass das BHW oder ein Mitarbeiter hier mit liest und schreibt?

samael
01.10.2007, 13:57
Hallo, mal eine andere Frage, ist es eigentlich möglich sich das Bausparguthaben teilauszahlen zu lassen, Hälfte dieses Jahr , Hälfte nächstes oder später?
BHW- meint erst einmal kategorisch Nein, und in diesem Fall müsse der Vertrag dieses Jahr eh abgewickelt werden, warum wissen die wohl auch nicht so genau (Ahnungslosigkeit der Callcenter), werde dann immer darauf verwiesen schriftlich nachzuhaken.

Danke Michael

KlausDiet
02.10.2007, 18:16
Moin, moin!

Ich freue mich immer sehr über Vorschläge, die mich weiterbringen!!!!!!
Deshalb kommentiere ich den vorigen Beitrag nicht.

Ich schlage vor das alle Zwangsgekündigten sofort schriftlich Widerspruch einlegen.
Dann sollten wir uns auf das Ombudsverfahren vorbereiten, denn wie ich das BHW kenne, läuft es darauf hinaus.

Zur Info da mal reinschauen.
http://www.expertenfinder.de/de/versicherung/bausparen/verbraucherinformationen/index.html

Tschüß
tonello47



PS: Ich bin per email nicht zu erreichen (wurde zugeSpamt)

Hallo, ich würde Ihnen gerne einen Rat unterbreiten. WElchen Tarif haben Sie gewählt (z.B. Dispo plus .. )
MfG KlausDiet

tonello47
03.10.2007, 09:23
Hallo, ich würde Ihnen gerne einen Rat unterbreiten. WElchen Tarif haben Sie gewählt (z.B. Dispo plus .. )
MfG KlausDiet

Moin, moin KlausDiet!
Ich habe den Dispo plus aus dem Jahr 1998.

Vielen Dank im voraus!
tonello47

sibille
03.10.2007, 12:21
Moin, moin KlausDiet!
Ich habe den Dispo plus aus dem Jahr 1998.

Vielen Dank im voraus!
tonello47

Hi KlausDiet,
bin auch gespannt, habe genau das gleiche Problem:
Dispo plus von 1997 zu 100 % angespart mit 5% Verzinsung nach 7 Jahren. BHW-Kündigungsschreiben ist vom 17.09.. Muss also schnell handeln.
Danke!
Sibille

KlausDiet
03.10.2007, 13:38
Hallo Sibille u. Tonello 47,

die zwangsweise Beendigung der hochverzinslichen Bausparverträge durch BHW, wenn diese voll angespart wurden, ist die konsequente Fortsetzung der Bemühungen von 2006. Hier wurden BHW Finanzberater gegenüber den Sparern hochverzinslicher Verträge (max. 5%) beharrlich tätig, aufgrund einer angeblichen Gesetzesänderung andere Verträge abzuschließen.

Focus berichtete in seiner Ausgabe 27/2006 mit der Überschrift: "Vorsicht, Berater!
Noch profitieren Kunden von hohen Guthabenzinsen aus früheren Bausparverträgen. Das wollen viele Anbieter ändern."
Aus dem Inhalt: "Die Bausparkassen zahlen ihren Kunden häufig noch Guthaben- zinsen von bis zu 5%- weit mehr, als bei anderen sicheren Anlagen zu holen ist. Doch BHW & Co können diesen Satz derzeit kaum mehr erwirtschaften."

Jetzt wird die Präambel der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge für die zwangsweise Auflösung voller Verträge als Begründung genannt. Irgendwie muß BHW die Bilanz sehr ungünstigen Verträge loswerden. Aus der Sicht BHW, ein verständliches Handeln!

Aber mit "BHW Dispo plus" wurde ein neues Bausparen konzipiert.
Aus den Vorbemerkungen: " Sie haben mit Dispo plus das neue Bausparen gewählt. Dispo plus kann sich als Anlage- und Darlehnskonto dank seiner vielen Gestaltungsmöglichkeiten ihrer individuellen Lebenssituation anpassen. Nach der von Ihnen erbrachten Sparleistung erhalten Sie ohne Gebühren ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Wenn Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen möchten, können Sie von der attraktiven Guthabenverzinsung aus der Sparphase profitieren.
Was immer Sie auch wählen: Nicht der Tarif allein, sondern Ihre Wünsche und Pläne sind entscheidend für den Verlauf des Bausparvertrages."

Hiernach ist zweifelsfrei zu erkennen, dass dieses Konto bei BHW auch als Anlagekonto geführt werden durfte, also ohne Verpflichtung ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Die Präambel der Bausparbedingungen wurde damit m.E. vernachlässigt.
Wenn nunmehr der Vertrag voll angespart wurde , so besteht bei Dispo plus die Möglichkeit, dieses Guthaben um 1.500.-EUR p.a. durch Teilauszahlung zu verringern, damit die jährlichen Zinsen dem Vertrag gutgeschrieben werden können. Eine weitere Möglichkeit sehe ich auch, die jährlichen Zinsen durch Umbuchung einem anderen Vertrag zuzuführen. Von daher kann nicht mehr von einer Überzahlung des Bausparvertrages durch BHW argumentiert werden.

Fazit: 1. Widerspruch einlegen
2. Begründung für den Widerspruch sollten Sie (ohne rechtliche Gewähr für einen Erfolg) aus dem obigen Beitrag entnehmen)
3. Hinweis auf Beschwerdemöglichkeit geben und je nach Entscheidung des BHW Beschwerde tatsächlich einlegen an die Ombudsfrau der privaten Bausparkassen
Verfahrenshinweise:
http://www.bausparkassen.de/htdocs/verbraucherinfos/ombud_set.htm

Ich wünsche Ihnen und mir viel Erfolg.
Viele Grüße von KlausDiet

KlausDiet
03.10.2007, 16:35
Hallo!

Nachgang:
Aus dem Artikel Focus 27/2006, der als Anhang 5,5 MB zu groß ist:

Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW: "Mal wird eine angebliche Gesetzesänderung vorgeschoben, mal soll eine höhere Bausparsumme sinnvoll sein." Das Ziel aber ist: "Die Berater wollen den Vertrag ändern, damit der Kunde in einen neuen Tarif hineinrutscht." warnt Bieler. Dadurch werde der Bausparer um zwei bis drei Prozent Guthabenzinsen gebracht.

Die wenigsten Kunden wissen, dass ein Altvertrag weiterläuft, auch wenn sie das Darlehen nicht in Anspruch nehmen.

MfG KlausDiet

tonello47
04.10.2007, 08:52
Hallo Sibille u. Tonello 47,

Hiernach ist zweifelsfrei zu erkennen, dass dieses Konto bei BHW auch als Anlagekonto geführt werden durfte, also ohne Verpflichtung ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Die Präambel der Bausparbedingungen wurde damit m.E. vernachlässigt.
Wenn nunmehr der Vertrag voll angespart wurde , so besteht bei Dispo plus die Möglichkeit, dieses Guthaben um 1.500.-EUR p.a. durch Teilauszahlung zu verringern, damit die jährlichen Zinsen dem Vertrag gutgeschrieben werden können. Eine weitere Möglichkeit sehe ich auch, die jährlichen Zinsen durch Umbuchung einem anderen Vertrag zuzuführen. Von daher kann nicht mehr von einer Überzahlung des Bausparvertrages durch BHW argumentiert werden.

Ich wünsche Ihnen und mir viel Erfolg.
Viele Grüße von KlausDiet


Moin, moin Klaus-Diet!

Erst einmal vielen Dank für diese guten Beiträge. Ich sehe es genauso.

Bei "Überzahlung des BS-Vertrages durch die Guthabenszinsen" sehe ich noch eine Möglichkeit:
Einfach ein Brief am 01.01 jeden Jahres an das BHW und um Überweisung des Betrages bitten.

Ebenso habe ich keinen Hinweis in den BS-Bedingungen gefunden in dem steht, dass man ein BS-Darlehen nehmen muss. Im Gegenteil - wer auf sein BS-Darlehen verzichtet bekommt als Belohnung die Abschlussgebühr zurück.

Ich sehe dem Ombudsverfahren gelassen entgegen - wir haben da die besten Aussichten auf Erfolg.

tonello47

sibille
04.10.2007, 16:07
Hi,
von mir auch Danke, KlausDiet!

Allerdings steht in dem Schreiben der Bausparkasse gar nichts von "Kündigung" oder "Darlehensverzicht", sondern nur, dass man das Guthaben auf das bekannte Konto überweisen wird. Dabei wird darauf verwiesen, dass das Bausparziel bzw. der "Vertragszweck" nicht erfüllt wird, nämlich das günstige und keinen Zinsschwankungen ausgesetzte Darlehen anzunehmen.

Der Auszahlung habe ich nun mal widersprochen. Mal sehen, was passiert.

Übrigens hat der hiesige Berater mir auf Nachfrage gesagt, ich soll erst mal gar nicht reagieren, vielleicht würde ja nichts passieren, man würde evtl. ja vergessen, das Geld zu überweisen.

Gruß
Sibille

tonello47
04.10.2007, 18:48
Hi,

Übrigens hat der hiesige Berater mir auf Nachfrage gesagt, ich soll erst mal gar nicht reagieren, vielleicht würde ja nichts passieren, man würde evtl. ja vergessen, das Geld zu überweisen.

Gruß
Sibille

Moin, moin Sibille!

1. Die Auskunft von dem "Berater" ist zum Lachen! Ja, ist den schon Karneval?
Ein Widerspruch ist schon aus rechtlichen Gründen wichtig.

2. Heute bekam ich vom BHW eine Antwort auf meinen Widerspruch. Darauf wurde gar nicht eingegangen bzw. es wurde ignoriert. Weiterhin kündigt das BHW die Rückzahlung auf das bekannte Konto an.
OK! Dann werde ich erst einmal dem BHW mitteilen, dass ich alle daraus entstandenen Kosten in Rechnung stellen werde. (Portokosten, Zinsverluste und evtl. Steuern auf die Nachverzinsung - da ich meine Anlage nicht darauf vorbereiten konnte)
Ebenso wird das Ombudsverfahren beantragt

Tschüß
tonello47

sunsplash
04.10.2007, 19:48
Guten Tag alle zusammen.
Bin ganz neu hier, habe aber wohl alles richtig gemacht bei der Anmeldung
Ich habe gerade mit Googles Hilfe dieses Forum gefunden.
Ich bin ebenso in der Weise betroffen, dass das BHW mir und meinem Sohn, jeweils mit Schreiben vom 17.09., die Auszahlung der Verträge, Tarif Dispo Plus von 1999, zum 24.10. angekündigt hat.
Ich habe die letzten Beiträge gelesen und bedanke mich bei allen, insbesondere bei Klaus Diet, für die Vorschläge zur Vorgehensweise. Ich werde ebenfalls noch heute einen Widerspruchsbrief schreiben, was wohl, wie der letzte Beitrag von tonello47 zeigt, nichts nützen wird. Ich werde weiter die Beiträge im Forum verfolgen und ebenso berichten, was bei mir passiert. Es wäre schön, wenn wir ab einem Punkt, evtl. Klage, gemeinsam vorgehen könnten. Ich bin mir aber noch nicht klar, ob ich mir den Stress für Bspsummen von 10 bzw 5 Tsd. antun soll. Bin aus Rheinland-Pfalz und fahre morgen mit Ferienbeginn in Urlaub. Meine möglichkeiten zur Teilnahme an der Diskussion sind bis zum 15.10. leider dadurch etwas eingeschränkt.
Gruß Manfred

Stefan Krieg
04.10.2007, 20:45
Hallo einteiliger Name,

sunsplash schrieb:

> Bin ganz neu hier,

Merkt man.
Bitte präzisiere "hier".

> habe aber wohl alles richtig gemacht bei der Anmeldung

Nein, Dir sind diverse Fehler unterlaufen. Unter anderem nachzulesen hier:
http://www.aktienboard.com/vb/announcement.php?f=27 und hier:
http://www.aktienboard.com/vb/misc.php?do=usenet (dort insbesondere
Punkt 10 u. 14).

Macht aber auch nicht wirklich viel, weil aus dem Aktienboard regelmäßig
dieser "Schrott" kommt.

> Rheinland-Pfalz und fahre morgen mit Ferienbeginn in Urlaub. Meine
> möglichkeiten zur Teilnahme an der Diskussion sind bis zum 15.10. leider
> dadurch etwas eingeschränkt.

Schönen Urlaub!
(und nimm Deine Aktienboard- Kollegen doch einfach mit) ;-)

gruß aus berlin
der stef

xurtx
09.10.2007, 10:59
Hallo,

danke zusammen für die Tipps. Werde dann auch mal einen Brief verfassen und sehen wie es weitergeht!

netsailor
10.10.2007, 21:01
Moin moin!

Auch ich -wie auch eine Reihe Bekannter- haben Mitte September das als "Aktions-Nr. 123878" bezeichnete Schreiben mit dem "Angebot" eines Postbank Zertifikats verbunden mit der Drohung erhalten, das bei Nichtannahme des Angebots das Guthaben am 24.10.2007 ausgezahlt werde.
Begründet wird dies mit dem angeblich nicht mehr erreichbaren Vertragszweck.

Ich habe diesem Ansinnen mit diversen, u.a. hier und in anderen treads genannten Gründen, u.a. dem Hinweis auf die explizit auf die besondere Rendite des dispo plus Tarifs bezogene Beratung des BHW-Vertriebs, widersprochen und freundlich um Vertragsfortführung gebeten, so wie es seit Jahren gemacht wurde.

Mit Schreiben vom 4.10. wurde unter erneutem Hinweis auf den angeblichen primären Zweck des Bausparens zur Darlehnserlangung und die gem. der ABB Präambel festzustellenden Zweckverfehlung hingewiesen und der Widerspruch gegen die Zwangsauszahlung abschlägig beschieden.

Nachdem ich - zur Vermeidung weiteren Schreibkrams - daraufhin einen Vergleich anbot (Fortführung bis zu Auszahlung Anfang 2009, also zu dann besseren steuerlichen Bedingungen). Alternativ habe ich die Beschreitung des Rechtsweges in Aussicht gestellt.

Heute habe ich dann erneut ein Schreiben erhalten.

UND??? GENAU DER GLEICHE TEXT WIE IN DER LETZTEN ANTWORT!!!!
Erneut inkl. der m.E. dreisten Aufforderung zu Mitteilung, ob man das Angebot (Postbank Zertifikat) annehme.

Da fühlt man sich wirklich ernstgenommen. :-(

Hat schon jemand aktuell ein Verfahren beim Ombudsmann laufen?
Gibt es ggf. schon "Stillhaltevereinbarungen"?
Ich habe da nichts von einstweiligen Rechtschutz gelesen, so dass ich fürchte, es gibt dort eine klare Ansage zu Exekution der Verträge.

MfG,
Netsailor

tonello47
11.10.2007, 10:41
Moin, moin!

[QUOTE=netsailor;1800103]
>Hat schon jemand aktuell ein Verfahren beim Ombudsmann laufen?

Ja!

Ich habe am 08.10.2007 ein Ombudsmannverfahren wie folgt beantragt:

Hiermit beantrage ich ein Ombudsmannverfahren zur Klärung der Rechmäßigkeit dieser Maßnahme
Begründungen:
1. Bei Vertragsabschluß hat das BHW und ihre Berater massiv mit dem Argument „Anlagekonto und Zinsen bis 5%“ geworben und als Verkaufsargumente genutzt. Siehe Anlage- Deckblatt der Bausparbedingungen
2. Der Verzicht auf das BS-Darlehen wird vom BHW sogar mit der Rückzahlung der Abschlussgebühr belohnt.
3. auf telefonischer Anfrage (Name xxxx) wurde mir folgendes bestätigte:
Mein BS-Vertrag läuft unbegrenzt, und wird am Ende auf 5% nachverzinst. Zeuge meine Ehefrau
4. Diese Auskunft habe ich mir wenige Tage später telefonisch von der BHW-Zentrale bestätigen lassen. Name xxxxxx
5. Weitere persönliche Gründe..........

Das BHW verfährt hier, aus meiner Sicht, wieder willkürlich und sehr kreativ zum Nachteil für ihre Kunden.

Tipp: Gleich eine Kopie des letzten Kontoauszuges mitschicken.

Ich berichte weiter!

Tschüß
tonello47

PS. Ich bin über eine persönliche Nachricht zu erreichen.

Hammerhai
11.10.2007, 20:45
Hallo Liebe BHW-Geschädigte!
Zunächst mal- ich bin neu im Forum, aber ich habe das gleiche Problem: Das BHW hat mir angekündigt, den voll angesparten Bausparvertrag im Tarif Dispo Plus meines Sohnes Ende Oktober2007 zu beenden und das Guthaben inkl. Zinsbonus auszuzahlen. Das will ich aber gar nicht, denn dieser Vertrag war als Vorsorge gedacht und ergibt bei 2% Basiszins + 3% Zinsbonus mit Zinseszins (nach BHW Angaben) eine Gesamtverzinsung von 5,83 %!

Nach Übernahme des BHW durch die Postbank haben die "üblichen" Unternehmensberater wohl entdeckt, daß die Rendite der Firma durch Altlasten (Dispo Plus) geschmälert wird. Also Beschluß: Der Vertrieb soll die D Plus Verträge Schritt für Schritt - um keinen "Volksaufstand" zu provozieren - erledigen. Wo es geht, mit sanfter Überredung, ansonsten mit der Brechstange. Auf die hanebüchene rechtliche Qualität der Kündigungsschreiben des BHW kommt es dabei gar nicht an. Dahinter steht das Kalkül, daß jeder "einzelne" Kunde letztlich das Klagerisiko scheut. Wichtig ist dem BHW offensichtlich, durch die angekündigte Überweisung des Bausparguthabens Fakten zu schaffen und dem Empfänger fällt es schwer, einen konkreten Schaden für eine Zivilklage zu ermitteln! Denn dafür müßte er mit hypothetischen Daten operieren, also z.B. wie lange man den Vertrag beim BHW hätte fortführen wollen und welcher schlechtere Zins z.Zt. nur noch am Markt zu erhalten ist. Schwierige Beweisführung, schlechte Erfolgsaussichten.

Was also tun? Zunächst einmal gilt es zu verhindern, daß das BHW Fakten schaffen kann durch die Überweisung des Bausparguthabens! Ich habe meine Kontoverbindung zum BHW durch Auflösung der bish. Bankverbindung gelöscht! Soweit noch Zahlungen aus anderen BausparvVerträgen/ Darlehnsverträgen an das BHW zu leisten sind, laufen die über das Girokonto eines vertrauten Freundes. Die Überweisung des Bausparguthabens ist damit unmöglich! Soweit das BHW einen Verrechnungsscheck per Post übersendet, werde ich den zurücksenden und die Fortsetzung des Vertrages einfordern - ein Zahlvorgang wird aus dem Verrechnungscheck ja erst dann, wenn man ihn bei seiner Hausbank zur Gutschrift einreicht!

Was ist damit gewonnen? Zweierlei! Das BHW bleibt im Besitz des Geldes und kann den Vertrag nicht durch Auszahlung beenden. Vor allem aber Zeit! Aufsichtsbehörde für das BHW ist die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, in Bonn (s. Web). Dort kann man Beschwerde einlegen und um Überprüfung bitten. Oder die Ombudsleute einschalten, ggfs. auch Zivilklage auf Vertragsfortsetzung einreichen. Im - hoch wahrscheinlichen - Falle, daß die Aufsichtsorgane/Gerichte etc Recht geben, kann der Vertrag "nahtlos" fortgesetzt werden. Ist der Vertrag faktisch (durch Auszahlung) beendet, hat man die Probleme Schadenersatz beweiskräftig zu dokumentieren (s.o) und es ist fraglich, ob das BHW zur "Neuaufnahme" des Vertrages nach dem Tarif Dispo Plus gezwungen werden kann.

Wichtig ist letztlich auch, Öffentlichkeit herzustellen! Beziehungen zu Journalisten etc zu nutzen , um das Thema publik zu machen! Je mehr öffentl. Druck entsteht, um so eher wird das BHW zur kulanter Verfahrensweise bereit sein.

Waidmannsheil!

netsailor
11.10.2007, 22:55
Danke für die Tipps, auch wenn es m.E. etwas unpraktisch bis unverhältnismäßig sein könnte, wegen dieser Angelegenheit zu versuchen, mit allen Konten aus dem Sichtfeld des Postbank-BHW Konzerns zu verschwinden. Ich habe da mehr laufen, als ein Sparbuch...

Die Bezifferung des Schadens ist aber m.E. nicht so kritisch, wenn man nicht auf Jahre im Voraus alle "Schäfchen" ins Trockene bringen will. Häufig sollte als erster Ansatz die Bezifferung der Differenz zwischen der jetzt anfallenden Steuerlast und der ab Anfang 2009 meist niedrigeren Abgeltungssteuer den wesentlichen Schadensposten darstellen. Dazu kann man dann z.B. einfach die Zinsdifferenz zu den aktuell nun aber nicht mehr so niedrigen Marktzinsen für z.B. 2 Jahre ansetzen.

Werde Vorgang mal an den Ombudsmann schicken, auch wenn ich das Gefühl habe, dass der zeitliche Ablauf so angelegt ist, dass man mit dem lt. Verfahrensordnung nicht gerade blitzschnellen Verfahren (Bausparkasse hat mind. 1 Monat Zeit für Stellungnahme) nicht unbedingt bis zum 24.10. soweit ist, dass die Bausparkasse inhaltlich dann schon einen Hinweis des Omdusmanns hat.

w-t-h-
12.10.2007, 17:04
Moin,
auch mich will die BHW zwangsauszahlen. Nachdem ich auf das erste Schreiben mitgeteilt habe, daß ich mit der Auszahlung nicht einverstanden bin, erhielt ich als Antwort das gleiche Blabla (Präambel etc.). Dann schrieb ich an den Konzernchef Herrn Klein und drohte bei Zwangsauszahlung mit der Kündigung meines Postbank-Girokontos. Als Antwort erhielt ich ein Schreiben, daß zunächst auch das Blabla enthält, zum Schluß heißt es aber:
"Wir können Ihnen hierzu mitteilen, dass zu einem identischen Sachverhalt aktuell ein Schlichtungsverfahren vor den Ombudsleuten der Privaten Bausparkassen anhängig ist. Wir sind vor diesem Hintergrund bereit, die Abrechnung Ihres Bausparvertrages bis zum Ergehen einer Entscheidung im Schlichtungsverfahren zurückzustellen und den Bausparvertrag bis dahin weiterzuführen."
Meinerseits zunächst einmal vielen Dank an die, die das Ombudsmann-Verfahren beschritten haben. Persönlich habe ich schlechte Erfahrungen mit dem Ombudsmann gemacht. Wenn das Verfahren aber wie bei mir wieder über ein Jahr dauert, ist schon viel Zeit gewonnen. Hoffentlich nimmt sich die Presse der Angelegenheit an. Falls das Ombudsmann-Verfahren für uns negativ ausgeht, werde ich gerichtlich gegen die Zwangsauszahlung angehen. Von der Bafin-
Aufsicht ist nämlich nicht viel Verbraucher-Freundlichkeit zu erwarten.
Tach
w-t-h-

jcst
12.10.2007, 19:34
Moin,
habe den gleichen Ärger mit der BHW.
2 x Widerspruch eingelegt. Nun ruht das Verfahren, bis Musterverfahren entschieden ist.
Schön zu wissen, dass man nicht allein ist.

jcst

Hammerhai
12.10.2007, 20:02
Glückwunsch! Das wäre ein erster Erfolg - bröckelt die BHW-Front?
Als Betroffene sollten wir uns allerdings keine vorschnellen Hoffnungen machen!

Wir haben es mit "toughen" Profis von Unternehmensberatungen zu tun, die unmittelbar im Vorstandsauftrag handeln!!! Deren Strategie ist klar:" Beenden der Verträge auf Teufel komm raus mit abstrusen Behauptungen. Kurze Fristen setzen. Geld auszahlen. Fakten schaffen! " Natürlich wissen die genau um Ihre schwache juristische Position. Aber in der Wirtschaft zählt:" Quick & dirty" d.h. wenn es gelingt 70 oder 80% eines Problems zu lösen, dann ist das o.k. und ein Erfolg. D.H., man hofft drauf, daß viele angeschriebene Kunden "einknicken", das Bausparguthaben annehemn und einen Zivilprozess scheuen. Wenn dann noch einige "Hartgesottene" bleiben - sei`s drum, wenn das Problem aus BHW-Sicht zu 80% erledigt ist.

Niemand sollte sich deshalb die Illusion machen, das BHW werde dann doch wohl nicht - z.B. am 24.10.- wagen, die Guthaben auszuzahlen. In der Unternehmensberaterszene gilt die Praxis, es ruhig auf einen Prozess ankommen zu lassen. Erst wenn im Prozessverlauf erkennbar wird, dass die Sache verloren geht, dann knickt die Gegenseite ein. Denn nichts fürchtet man so sehr, wie ein Präzedenzfallurteil! Daran könnten sich alle anderen offenen Fälle anhängen und die Vertragsbeendigungskampagne wäre hin! In dem Moment, wo das BHW erkennt, ein Prozess geht verloren, wird man dem Prozeßgegner ein super kulantes Vergleichsangebot (Vertragsfortführung, Spesenerstattung etc) machen, um einen Präzedenzfall um jeden Preis zu vermeiden.

Deshalb auch die kurze Fristsetzung, um zu vermeiden, daß vor Fristablauf (hier z.B. 24.10) aus reinen Zeitgründen bereits ein Urteil o.ä. vorliegen kann. Wer dann das Guthaben angenommen hat, hat schlechte Karten, weil der Vertrag durch die Annahme faktisch beendet ist. Eine Wiedereinsetzung in das alte Dispo Plus Vertragsverhältnis dürfte schwierig sein. Stattdessen wird das BHW "gleichwertige" Anlagemöglichkeiten anbieten (s. Anschreiben/Beratungsangebot für Postbankprodukte).

Konkret gibt es also kurzfristig nur 2 Handlungsoptionen! Mindestens widersprechen und die Annahme des Geldes verweigern/ zurücküberweisen oder die brutale Variante: Die Kontoverbindung lösen, daß erst gar nicht überwiesen werden kann.

Losgelöst vom Einzelfall fürchten Vorstand & Unternehmensberater natürlich auch sehr eine breite Öffentlichkeit! Den Knatsch mit einzelnen Kunden nimmt man im Interesse der Dividende/Tantieme ja noch in Kauf, aber an die Knochen geht es, wenn in den Medien großflächig berichtet wird. Dann kommt das Unternehmen ganz schön ins schwitzen und knickt flott ein.

So, liebe Leute, ran an die Arbeit! Nicht hoffen und bangen - handeln!!!

Waidmannsharry

Rainer Zocholl
12.10.2007, 22:45
(w-t-h-) 12.10.07 in /de/etc/finanz/misc:


>Moin,
>auch mich will die BHW zwangsauszahlen. Nachdem ich auf das erste
>Schreiben mitgeteilt habe, daß ich mit der Auszahlung nicht
>einverstanden bin, erhielt ich als Antwort das gleiche Blabla
>(Präambel etc.).

>Dann schrieb ich an den Konzernchef Herrn Klein und
>drohte bei Zwangsauszahlung mit der Kündigung meines
>Postbank-Girokontos.

>Als Antwort erhielt ich ein Schreiben, daß
>zunächst auch das Blabla enthält, zum Schluß heißt es aber:

>"Wir können Ihnen hierzu mitteilen, dass zu einem identischen
>Sachverhalt aktuell ein Schlichtungsverfahren vor den Ombudsleuten
~~~! Nur eines!

>derPrivaten Bausparkassen


>anhängig ist. Wir sind vor diesem Hintergrund
>bereit, die Abrechnung Ihres Bausparvertrages bis zum Ergehen einer
>Entscheidung im Schlichtungsverfahren zurückzustellen und den
>Bausparvertrag bis dahin weiterzuführen."

Bitte wende auch Dich an den Ombudsmann!
Unbedingt!
Mit dem Schreiben wollen sie verhindern, das mehr Leute sich
beschweren. Der eine kann dann als "Querulant" abgetan werden.


Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden!
Wenn die BHW damals für sich vorteilhafte Bedingungen unterschrieben haben
und diese heute für sie nachteilig sind: Deren Pech, sid hätten ja
aufpassen können, was sie unterschreiben!
Ganz besonders, wenn sie selbst diese Bedingungen definiert haben!


Geh' mal zu einer Bank und sach':
"Euer alter Kredit ist mir zu teuer, hier habt ihr das Geld zurück,
hab's mir gerade woanders zum halben Preis geholt."
Die werden sofort von "Schadenersatz" "Vertragstreue" "Schmerzensgeld"
"Trennungsgebühren" etc. sprechen und -selbstverständlich- reichlich
"Vorfälligkeitsentschädigung" fordern...

Hier ist nun mal der seltene Fall eingetreten, das eine Bank eine
in der Postition ist, das Geld lieber zurückgegeben zu wollen, weil sie es
woanders billiger bekäme.
So what?
Man kann nicht immer Gewinnen.

>Persönlich habe ich schlechte
>Erfahrungen mit dem Ombudsmann gemacht.

Dennoch, geh' wiederhin!
Die Postbank wird wohl kaum selbst auf den Ombudsman hinweisen,
wenn sie nicht erreichen will, das die Leute sich bequem zurücklehnen
und sagen: "Ach, dann muss ich ja nix tun".


>Hoffentlich nimmt sich die Presse der Angelegenheit an.

Berichte Deinen Fall doch an finanztest und der Verbraucherzentrale.
Dort gilt auch:
Wenn's nur einer ist: Pech, aber wenn mehre Leute schreiben
ist das wohl was dran und man kann recherchieren.

Rainer

tonello47
13.10.2007, 18:14
[QUOTE=Rainer Zocholl;1801359](w-t-h-) 12.10.07 in /de/etc/finanz/misc:


>Hoffentlich nimmt sich die Presse der Angelegenheit an.


Genau - sehe ich auch so! Wir sollten den Druck weiter aufbauen.

Ich habe heute die Wirtschaftswoche, Börse Online und Capital angeschrieben.

Tschüß
tonello47

tonello47
17.10.2007, 09:15
Moin, moin!
Gestern kam ein neues Schreiben vom BHW:
Letzter Satz:
"Wir können Ihnen mitteilen, dass zu einem identischen Sachverhalt aktuell ein Schlichtungsverfahren vor den Ombudsleuten anhängig ist. Wir sind vor dem Hintergrund bereit, die Abrechnung Ihres Bausparvertrages bis zum Eingehen einer Entscheidung im Schlichtungsverfahren zurückzustellen und den BS-Vertrag bis dahin weiterzuführen."

Na also es tut sich schon mal was!

Jeder sollte ein Ombudsmannverfahren beantragen und die Presse, WiSo usw. einschalten.
Ich berichte weiter!
Tschüß
tronello47

tonello47
18.10.2007, 10:01
Moin, moin!

Die Verbraucherzentralen sind auch schon aktiv geworden. Es sind ca. 7000 Verträge von der Zwangskündigung betroffen.
Weitere Infos und Musterbrief siehe unter:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ119269412807840/link353262A.html

Viel Erfolg!
tonello47

sibille
18.10.2007, 15:52
Hi,
Danke für den Link zum Musterbrief!
Den Zusatz mit dem Schlichtungsverfahren werde ich selber noch dazuschreiben. Diesen hatte die Bausparkasse bei ihrer Antwort an mich weggelassen.
Sibille

w-t-h-
18.10.2007, 16:13
[QUOTE=Rainer Zocholl;1801359](w-t-h-) 12.10.07 in /de/etc/finanz/misc:

[color=blue]
~~~! Nur eines!
[color=blue]
Bitte wende auch Dich an den Ombudsmann!
Unbedingt!

Moin Rainer,
"Gut Zureden hilft", habe meine Beschwerde an den Ombusmann abgeschickt
Tach
w-t-h-

Punkt111
19.10.2007, 15:12
Hallo,
habe vom BHW-Vorhaben heute durch die Presse erfahren. Vor einigen Wochen hat mir das BHW die Änderung meines alten Vertrages in einen Fond vorgeschlagen. Ich stehe kurz vor der Summe, die eine 5%ige Verzinsung bringen würde. Ich habe nicht reagiert. Jetzt frage ich mich - habe ich die Drohung mit der Rückzahlung schlicht übersehen? Muss ich wohl jetzt damit rechnen, dass das Geld in den nächsten Tagen auf meinem Konto landet?

netsailor
19.10.2007, 19:52
Moin moin!

Es kann m.E. schon sein, dass man das Schreiben vom 17.9.07 als Werbung entsorgt hat, da es in der üblichen Bankenwerbemanier daher kam mit Flyer und Rückumschlag.

Ich habe heute die bereits mehrfach erwähnte Erklärung, dass wegen meiner erklärten Drohung ggf. auch mit der gerichtlichen Durchsetzung der Vertragsfortführung der Vertrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens fprtgeführt würde erhalten mit dem wichtigen Satz:

"Wir können Ihnen mitteilen, dass zu einem identischen Sachverhalt aktuell ein Schlichtungsverfahren vor den Ombudsleuten anhängig ist. Wir sind vor dem Hintergrund bereit, die Abrechnung Ihres Bausparvertrages bis zum Eingehen einer Entscheidung im Schlichtungsverfahren zurückzustellen und den BS-Vertrag bis dahin weiterzuführen."

Eine Beschwerde direkt an der Vorstandsvorsitzenden und beim Ombudsrat hat sich mit dem Schreiben überkreuzt, ist aber m.E. trotzdem richtig und wichtig.

WER NACH ÄRGER RUFT SOLL AUCH STRESS HABEN!

Schreibt, faxt, mailt so viel ihr könnte an den Laden, damit die Aktion so teuer wie möglich kommt, da sonst so was immer wieder kommen kann, so lange man ausrechnen kann, dass sich die Sache lohnt!!!

Hammerhai
19.10.2007, 21:46
Heute hat mir FINANZTEST per mail mitgeteilt, daß sie zahlreiche Beschwerden von betroffenen >BHW-Bausparern erhalten haben. Ob daraus ein Artikel wird, weiß ich nicht, aber
es tut sich was!!!

Im Bonner General-Anzeiger sind diese Woche dagegen 2 einspaltige Artikel zu diesem Thema erschienen:
1. Düsseldorf. BHW kündigt 7.000 Bausparern
2. Frankfurt. Postbank: Keine Klagewelle bei BHW

Ob die Zahlen, die das BHW nach außen genannt hat - 7000 betroffene Verträge und nur insgesamt 30 Widersprüche gegen die Zwangsauszahlung - möchte ich mal stark bezweifeln.

Hammerhai
19.10.2007, 21:51
Lieber Netsailor, eine Beschwerde an den Vorstandsvorsitzenden ist aussichtslos! Ich kenne diese Läden: Der Auftrag zum Abwürgen der Dispo Plus Bausparverträge kommt natürlich von ganz oben = Vorstand! Natürlich läßt man die "Drecksarbeit" dann von Subalternen erledigen und tut so, als hätte man damit nichts zu tun. Bzw. falls der öffentliche Protest zu groß wird, kann man als VV immer noch sagen: Davon hätt er nix gewußt und dann einen unschuldigen Rückzieher machen!

Punkt111
20.10.2007, 10:23
Habe ich das inzwischen richtig verstanden, dass es nur um solche Verträge geht, die zu 100% angespart sind? Mein Dispo Plus ist erst zu 60 % angespart, ein Darlehen wäre also noch möglich. Bin ich damit raus aus der Sache? Ich kann mir auch schlecht vorstellen, dass ich die Androhung der Kündigung wirklich überlesen habe, als mich das BHW zu einer Vertragsänderung drängen wollte. Ich habe nochmal genau nachgesehen, vertraglich sind bei mir alle Bedingungen für eine 5%ige Verzinsung bereits erfüllt.

Hammerhai
21.10.2007, 15:14
Hallo, da bist Du wohl tatsächlich erstmal mal raus. Natürlich würde das BHW gerne alle Dispo Plus Verträge loswerden, aber hier fällt den Rechtsverdrehern beim BHW z Zt wohl nichts ein! So wie es aussieht, sind nur voll (=100%) angesparte Verträge oder überzahlte Verträge betroffen.

netsailor
21.10.2007, 16:16
Handelsblatt: http://t600.de/0873

Stern: http://t600.de/23690

t-online-News: http://t600.de/25943

Süddeutsche: http://t600.de/3685

FTD: http://t600.de/40821

Rainer Zocholl
21.10.2007, 20:15
(netsailor) 21.10.07 in /de/etc/finanz/misc:


>Handelsblatt: http://t600.de/0873

>Stern: http://t600.de/23690

>t-online-News: http://t600.de/25943

>Süddeutsche: http://t600.de/3685

Anlegeranwalt Klaus Rotter:
"Die Bausparkasse kann schließlich nicht gezwungen werden, die nächsten
fünfzig Jahre hohe Zinsen an ihre Kunden zu zahlen."


Warum nicht?
Jeder kleine Schulnder muss auch bis zu seinem Grabstein
die Zinsen für geliehens Geld zahlen wenn er keine Tilgung vereinbart.
Will er es nicht, so muss er Vorfälligkeits-Entschädigung zahlen.
Nun trifft es halt mal eine Bank. Warum sollte es da ohne
Vorfälligkeits-Entschädigung gehen?
Sagen wir mal 30 Jahre zu 5%...





>FTD: http://t600.de/40821


Danke für's raussuchen, aber bitte spare Dir das nächste mal
den Aufwand mit den K**tz-Urls!

Wer weiss, wielange es diesen Server gibt?
Wer weiss, wo die Seiten landen, wenn das Ziel max typ. max.
1 Jahr neu organister wird?
Wer weiss ob die Domain nicht irgendwann an ein Pornanbiter fällt,
dersich übe die tausenden Links aus alten Usenatartikeln fret.
Also sowas:
http://www.ftd.de/boersen_maerkte/marktberichte/:BHW%20Kunden%20Zinswette/267570.html
"BHW-Kunden büßen für Zinswette".
Dann kann man das auch später mal per google/yahoo wiederfinden!

Und wenn Dun unbedingt zeigen willst, das Du die Leser für so doof hälst,
so einen lange Link nicht in den Borwser zu bekommen, kannst Du zusätzlich
eine K**z-URL angeben.
Rainer

tonello47
23.10.2007, 15:57
Ob die Zahlen, die das BHW nach außen genannt hat - 7000 betroffene Verträge und nur insgesamt 30 Widersprüche gegen die Zwangsauszahlung - möchte ich mal stark bezweifeln.

Nun ja, das Neue BHW hat es mit den Zahlen nicht so.
Es sind sicher 30 % der Zwangsgekündigten!

googlet mal unter "BHW 7000" da findet ihr viele Pressemeldungen.

Es läuft immer mehr in unsere Richtung - zur Not bleibt uns noch die Sammelklage.
Tschüß
tonello47

sandvik
24.10.2007, 22:24
Die Zahl 7000 stimmt mit Sicherheit nicht. Vor einigen Tagen nannte mir ein Sachbearbeiter in Hameln die Zahl 7500 und merkte dazu an, dass man erwarte, dass die Ombudsfrau den Bausparern Recht gibt und die Sache für das BHW verloren ist. In anderen BHW-Verlautbarungen liest man aber genau das Gegenteil: Ähnliche Fälle seien stets zugunsten des BHW entschieden worden. Und auch die angeblich nur 30 Bausparer, die sich beschwert hätten, ist eine Zahl aus der Märchenkiste. Dann entfielen ja auf mich und meine beiden Töchter, die per Einschreiben an den BHW-Vorstandschef einer Auszahlung widersprochen haben, bereits stolze 10 Prozent. Fazit: Wer einmal lügt, dem....

Mein Grundsatz nach bitteren Erfahrungen: Man kann diesen BHW-Leuten aus Hameln nichts mehr glauben. Man wird von dort behandelt wie in der Zeit des Frühkapitalismus. Ich lasse mir das nicht bieten und werde sicher klagen, wenn diese Vertragsbrecher sich nicht bald eines Besseren besinnen.

netsailor
26.10.2007, 20:28
Moin moin!
Heute wurde mir der Eingang meiner Beschwerde vom 15.10.07 bei der Kundenbeschwerdestelle der Privaten Bausparkassen bestätigt.
Nach dem vergebenen Aktenzeichen dürfte es der knapp unter 500. Vorgang aus 2007 sein.
Wenn hier noch ein paar Mitstreiter ähnliche Infos bekommen haben, können wir vielleicht feststellen, ob wir einen nennenswerte Ballung in den letzten Wochen feststellen können, so dass die "30" schon mal widerlegt werden könnte!
Hat z.B. jemand ein paar Tage vorher ein deutlich niedrigeres Az oder später ein deutlich höheres bekommen?

Auf meine Beschwerde über das Verhalten der BHW-"Kundenberatung" (wiederholte Antwort per identischen Schreiben) an den Vorstandsvorsitzenden hat übrigends die gleiche "Frau Kalipke" wie immer per 2 Zeiler im Auftrag des Vorstandes geantwortet mit dem Kernsatz:
"Von den Mitarbeitern unseres Hauses erwarten wir stets korrekte und umfassende Beratungen".

Es wäre schön, wenn man es mal mit einer inhaltlichen Antwort auf fundierte Anschreiben probieren würde...

Die show geht weiter!

tonello47
27.10.2007, 09:41
Moin, moin!
Ich habe das Ombudsmannverfahren kurz über 440/2007. Es sind aber schon vorher welche beantragt worden.
Das sind dann schon mal über 60 BHW-Zwangskündigungen mit Verfahren.
Tschüß
tonello47

Fragender
28.10.2007, 14:04
Hi Leute... ich habe auch einen Dispo Plus aus 1999.

Allerdings erst zu 80% (von meiner 50% Bausparsumme) angespart und wohl nicht bei der Kündigungswelle dabei.

Gibt es schon neues?

Wurden tatsächlich Verträge zum 24. Oktober gekündigt und das Geld ausgezahlt?

Haltet uns hier bitte auf dem Laufenden... habe die Befürchtung, spätestens im nächsten Jahr auch davon betroffen zu sein.

tonello47
28.10.2007, 17:18
Gibt es schon neues?

Wurden tatsächlich Verträge zum 24. Oktober gekündigt und das Geld ausgezahlt?


Moin, moin!

Die Zwangskündigung ruht z.Zt!
Das BHW wartet die Entscheidung des Ombudsmannverfahrens ab.

Dann spar mal den BS-Vertrag schön weiter an - und kassiere die 5%.

Tschüß
tonello47

netsailor
29.10.2007, 08:01
Zitat BHW:
"Wir sind vor dem Hintergrund bereit, die Abrechnung IHRES Bausparvertrages bis zum Eingehen einer Entscheidung im Schlichtungsverfahren zurückzustellen und den BS-Vertrag bis dahin weiterzuführen."

Sicher dürfte sein, dass es nicht mehr 7000 Verträge der fraglichen Variante geben dürfte, da sicher einige sich in das "Sieger-Zertifikat" haben reinquatschen lassen!

Hammerhai
30.10.2007, 09:18
Am 24. hat das BHW nicht - wie angekündigt - meine Verträge ausgezahlt, sondern per Brief mitgeteilt:" Ihre Verträge werden fortgesetzt!" Ohne jede weitere Einschränkung oder Hinweis auf Überzahlung etc.

Im Unterschied zu anderen betroffenen habe ich NICHT DIE Ombudsfrau eingeschaltet, sondern die BundesaNSTALT für Finanzaufsicht (BaFin).

Die Strategie des BHW ist damit klar! Im Bewußtsein, daß Zivilprozesse nicht zu gewinnen sind in dieser Ang geht man 1. den Weg der Einschüchterung (damit werden wahrscheinlich schon mal 2/3 aller Fälle erreicht), oder hofft 2. das über das Schlichtungsverfahren mit geringen Kosten INDIVIDUELL weitere Verträge "erledigt" werden können. Nur 3. in den wenigen "harten" verbleibenden Fällen zieht man offenkundig eine Fortführung der Verträge vor , bevor die BaFin eine GENERELLE Entscheidung trifft, die allen Dispo+-Vertragskunden zu Gute käme.....

Mika
30.10.2007, 16:20
Danke an alle für die bisherigen Informationen. Habe das gleiche Problem wie ihr, -einen voll angesparten BHW Dispo Plus Bausparvertrag von 1998.
Habe nach zweimaliger Androhung der Zwangsauflösung meines Sparvertrages dem BHW zweimal per Einschreiben mitgeteilt, dass der Vertrag fortgeführt werden soll.
Nachdem der Vertrag am 24.10. nicht aufgelöst wurde, habe ich heute einen Brief vom BHW erhalten, dass der Vertrag zum 9.11.2007 aufgelöst wird. Eine Abrechnung ( Kontoauszug mit Bonuszinszahlung )lag bei.
Was soll ich tun? Nochmals Widerspruch einlegen ?

bhopper
30.10.2007, 17:55
Nachdem der Vertrag am 24.10. nicht aufgelöst wurde, habe ich heute einen Brief vom BHW erhalten, dass der Vertrag zum 9.11.2007 aufgelöst wird. Eine Abrechnung ( Kontoauszug mit Bonuszinszahlung )lag bei.
Was soll ich tun? Nochmals Widerspruch einlegen ?

Das gleiche ist heute bei mir passiert! Vier Verträge meiner Familie werden zwangsaufgelöst und am 9.11. per V-Scheck ausgezahlt!
Was tun?

netsailor
30.10.2007, 20:55
Das gleiche ist heute bei mir passiert! Vier Verträge meiner Familie werden zwangsaufgelöst und am 9.11. per V-Scheck ausgezahlt!
Was tun?

BHW zahlt an 9/11 - wie nett und was für ein passendes Datum........

Sofort an Ombudsstelle schreiben.
Sofort BHW die gerichtliche Verfolgung sämtlicher Schäden für den Fall der Auszahlung, dh. des Vertragsbruchs, in Aussicht stellen.

Bei Auszahlung: Schadensminimierung, vgl. www.vz-nrw.de oder
http://www.vz-nrw.de/mediabig/43332A.pdf

ACHTUNG: (widerspruchslose) Scheckeinlösungen dürften als Erklärung zur Annahme des Vertragsauflösungs"angebots" ausgelegt werden, so wie man es auch mit der Einlösung von Schecks bei der Abrechnung von Mietnebenkosten, o.ä. macht!

Wenn ich den Überblick behalten habe, hat BHW nun Kunden "nur" mit Widerspruch weiter nichts zugestanden, Widersprüchen mit Androhung der gerichtlichen Rechtsverfolgung und/oder Einschaltung der Ombudsstelle aber das Abwarten des Schiedsverfahrens unter Weiterführung der Verträge zugesichert.

bhopper
30.10.2007, 21:00
Wenn ich den Überblick behalten habe, hat BHW nun Kunden "nur" mit Widerspruch weiter nichts zugestanden, Widersprüchen mit Androhung der gerichtlichen Rechtsverfolgung und/oder Einschaltung der Ombudsstelle aber das Abwarten des Schiedsverfahrens unter Weiterführung der Verträge zugesichert.

Nein, stimmt nicht, bei all unseren Verträgen war Widerspuch mit Klageandrohung usw. (Musterbrief) eingelegt worden.

netsailor
30.10.2007, 21:08
Dann ist jetzt wohl der Moment in die Bütt zu steigen und zu zeigen, dass man mehr Widerstand leisten wird als ein Musterbrief abzuschicken....

Viel Erfolg. Wer aufgibt hat schon verloren!

Mika
30.10.2007, 21:11
Wenn ich den Überblick behalten habe, hat BHW nun Kunden "nur" mit Widerspruch weiter nichts zugestanden, Widersprüchen mit Androhung der gerichtlichen Rechtsverfolgung und/oder Einschaltung der Ombudsstelle aber das Abwarten des Schiedsverfahrens unter Weiterführung der Verträge zugesichert.[/QUOTE]

Dies stimmt leider nicht. Wurde ziemlich spät ( 17.09.2007) zwecks Vertragsauflösung angeschrieben und konnte somit eure Erfahrungen nutzen.
Habe den Musterbrief der Verbraucherzentrale per Einschreiben ans BHW geschickt und nun heute die wie mir scheint absolute Vertragsauflösung zum 9.11. zugesendet bekommen!

bhopper
30.10.2007, 21:25
Dann ist jetzt wohl der Moment in die Bütt zu steigen und zu zeigen, dass man mehr Widerstand leisten wird als ein Musterbrief abzuschicken....

Viel Erfolg. Wer aufgibt hat schon verloren!

Aber ganz sicher scheinen sich die Kameraden nicht zu sein, warum zahlen sie erst am 9.11. und nicht gleich heute?
Eigentlich ist die Auszahlung auch gar nicht so tragisch, ähnliche Zinsen sind momentan auch außerhalb des BHW zu bekommen. Wäre da nur nicht die komplette Versteuerung der Bonuszinsen in 2007 (dieses Problem würde bei Fortführung der Verträge in den Folgejahren nur anwachsen). Man müsste das BHW auf Zahlung der Mehrsteuern verklagen können, dann würde daraus noch ein genialer Deal...
Naja, man kann ja mal träumen.
Allen Betroffenen alles Gute.

netsailor
31.10.2007, 09:12
Aber ganz sicher scheinen sich die Kameraden nicht zu sein, warum zahlen sie erst am 9.11. und nicht gleich heute?
Eigentlich ist die Auszahlung auch gar nicht so tragisch, ähnliche Zinsen sind momentan auch außerhalb des BHW zu bekommen. Wäre da nur nicht die komplette Versteuerung der Bonuszinsen in 2007 (dieses Problem würde bei Fortführung der Verträge in den Folgejahren nur anwachsen). Man müsste das BHW auf Zahlung der Mehrsteuern verklagen können, dann würde daraus noch ein genialer Deal...
Naja, man kann ja mal träumen.
Allen Betroffenen alles Gute.

M.E. wächst das Problem -zumindest für viele Steuerpflichtige- gerade nicht an sondern würde sich abschwächen, da ab 2009 ja nur die meist niedrigere Abgeltungssteuer (incl. Soli irgendwo um 27%) anfällt, was häufig unter dem persönlichen Grenzsteuersatz liegt, mit dem man heute i.d.R. dabei sein dürfte.

tonello47
01.11.2007, 14:25
M.E. wächst das Problem -zumindest für viele Steuerpflichtige- gerade nicht an sondern würde sich abschwächen, da ab 2009 ja nur die meist niedrigere Abgeltungssteuer (incl. Soli irgendwo um 27%) anfällt, was häufig unter dem persönlichen Grenzsteuersatz liegt, mit dem man heute i.d.R. dabei sein dürfte.

Moin, moin!
Das ist zum Teil richtig.
Wenn man mehr Zeit hat, und die Zinseinnahmen im Auszahlungsjahr besser aufteilt, zum Beispiel auf das Konto von OMA, oder auf andere Geldanlagen umschichtet wie Aktien usw., kommt man evtl. unter die Grenze von 801/1602 € und vermeidet die Steuern.
Eine rechtzeitige Ankündigung hätte ich auf jeden Fall von einer Bausparkasse erwartet, bei der man schon einige Jahre/Jahrzehnte Kunde ist. Aber nicht so eine Nacht und Nebelaktion.
Das BHW entwickelt sich langsam zum Frech-DAX!

Es wird langsam Zeit eine Sammelklage vorzubereiten!
Leider bin ich zZt. wegen des Ombudsmannverfahren zum Stillhalten verurteil. Erst nach den Schiedsspruch bin ich dabei.
Tschüß
tonello47

Hammerhai
02.11.2007, 14:15
Bei mir hat das BHW einen Rückzieher gemacht, nachdem zunächst zum 24.10. die Beendigung des Dispo+ Vertragesund die Guthabenauszahlung angekündigt war.

Gründe für den Rückzieher und die bedingungslose Weiterführung des Vertrages könnte sein:
1. Meine Beschwerde bei der BaFin (merkwürdigerweise kamen der Rückzieher- Brief vom BHW und die "Bearbeitungsanzeige der BaFin" am gleichen Tag
2. Bei meinem Widerspruch an das BHW habe ich mich besonders auf das Schreiben zur Zuteilung des Vertrages vom Sommer 2004 bezogen. Dort wurde zugesichert, daß ich den Vertrag ohne Einschränkung fortführen kann, wenn ich das Geld z.Zt. nicht brauchen sollte.

So wie es aussieht checkt das BHW in jedem Einzelfall die Chancen ab, den Vertrag ohne großes Risiko beenden zu können. Oder andersherum - wo entschieden widersprochen + argumentiert wird, zieht das BHW zurück.

Viel Erfolg allen anderen!

tonello47
02.11.2007, 17:42
Moin, moin!

Vom Mitglied "sandvik" habe ich erfahren,
dass am kommenden Montag, den 05.11.2007 die BHW-Kündigungen vom NDR in der Sendung "Markt" ( 20.15 Uhr) aufgegriffen wird.
Das sollten wir uns ansehen.
Tschüß
tonello47

netsailor
04.11.2007, 16:31
http://www.inforadio.de/static/dyn2sta_article/662/214662_article.shtml

Auszüge:
Ombudsfrau der Bausparkassen: "Bisher sind dort etwa 60 Beschwerden eingegangen, sagt Sabine Masuch vom Verband der privaten Bausparkassen"
(Stand Erstausstrahlung 30.10.07)

"Masuch erwartet noch vor Ende des Jahres eine Entscheidung in Sachen BHW" ...

--Wegen mir kann es ruhig auch länger dauern ;-)

sandvik
04.11.2007, 23:46
BHW

Falls noch nicht bekannt: Morgen abend ( 5.11.07), 20.15 Uhr beschäftigt sich der NDR in seiner Sendung "Markt" mit der Abzockmasche des BHW. Es soll ein ergiebiger wichtiger Beitrag werden, wie ich gehört habe.

Also, nicht vergessen!

netsailor
05.11.2007, 20:37
Markt
Vertrag gekündigt: Sparer wollen weiter hohe Zinsen

Bausparvertrag

Geld anlegen und einen Haufen Zinsen dafür kassieren - das wollte Gisela Kühn für ihren Sohn, als sie in den 90-er Jahren einen Dispo-Plus-Tarif bei der BHW Bausparkasse abschloss. Bei Verzicht auf das Bauspardarlehen sollte sie nach sieben Jahren Sparzeit rückwirkend ab dem ersten Tag fünf Prozent Zinsen erhalten. Ein verlockendes Angebot und zunächst lief alles wie versprochen: Sie zahlte monatlich Geld an die BHW und bekam am Jahresende ihre Zinsen.

Doch damit soll plötzlich Schluss sein. Gisela Kühn und ihrem Sohn flattert ein Brief der BHW ins Haus. Darin teilt die BHW ihnen mit, dass ihr Bausparvertrag überspart sei und er deshalb ausbezahlt würde! Gisela Kühn ist empört! Sie will das Ersparte jetzt nicht ausbezahlt bekommen. Sie will lieber mit den hohen Zinsen der BHW weiter sparen. Sie legt sofort Widerspruch ein.

Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen hält dies für genau den richtigen Schritt. Die BHW hatte in den 90-er Jahren massiv um Kunden wie Frau Kühn geworben, die kein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen wollten, sondern den Dispo-Plus-Tarif einfach als Geldanlage mit hoher Rendite abgeschlossen hatten. Und jetzt versucht die BHW Bausparkasse genau diese Kunden wieder loszuwerden. Aber warum? Arno Gottschalk vermutet, dass die BHW sich verkalkuliert hat. Das Problem: In den 90-er Jahren waren die Zinsen hoch und für die BHW lohnte es sich deshalb Verträge mit hoher Rendite anzubieten. Die Kapitalmärkte entwickelten sich aber nicht wie vermutet und die Zinsen sanken. Deshalb sind die Dispo-Plus-Tarife für die BHW schlicht zu teuer geworden.Deshalb versucht die BHW derzeit mehr als 7000 von den über 400.000 abgeschlossenen Dispo-Plus-Tarifen aufzulösen und bietet den Kunden Sparverträge mit weniger Rendite an.
Was tun, wenn die Bausparkasse den Vertrag auflösen will?

Widersprechen Sie dem Schreiben der Bausparkasse und machen Sie deutlich, dass Sie mit einer Auszahlung nicht einverstanden sind. Warten Sie den Schiedsspruch der Ombudsfrau des Verbandes der Bausparkassen ab. Sollte sie der BHW Recht geben, bleibt Ihnen noch eine gerichtliche Klage. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann diese für eine Klage gegen die BHW nutzen.
Bausparsumme bereits ausgezahlt

Legen Sie Widerspruch ein und verwahren Sie das Geld auf einem Extrakonto. So können Sie den entstandenen Schaden exakt nachweisen.
Geld neu anlegen

Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Aktuelle Bausparverträge lohnen momentan nicht. Das Zinsniveau ist niedrig und andere Anlageformen sind oft lohnender.
Ansprechpartner:

Verbraucherzentrale Bremen e.V.
Altenweg 4
28195 Bremen
Tel. (0421) 16 07 77
Fax: (0421) 160 77 80
E-Mail: info@verbraucherzentrale-bremen.de

Zur Einleitung des angesprochenen Schlichtungsverfahrens sollten sich betroffene BHW-Kunden an die folgende Adresse wenden:

Verband der privaten Bausparkasse e.V.
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 303079
10740 Berlin

Mediaman
05.11.2007, 21:05
Hallo zusammen,

ich bin heute auch durch die WISO Sendung im ZDF auf dieses Thema aufmerksam geworden. Auch ich habe einen solchen Dispo Plus Vertrag aus dem Jahre 1997, der nun nahezu in Höhe der Bausparsumme voll eingezahlt ist. Ich habe dann heute gleich mal die Vetragsbedinungen gesichtet und hier alle Beiträge gelesen. Noch habe ich kein Schreiben von der BHW wie die anderen erhalten, will aber rechtzeitig mich absichern.

So wie ich es sehe, gibt es wohl unterschiedliche Vertragsbedinungen zu den veträgen. Mich beunruhigen insbesondere folgende Punkte:

§20 Bedingungsänderungen
Danach können auch ohne Einverständnis des Bausparers die Bedingungen aus §§2 bis, 9bis 14 und 19 mit Zustimmung Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen geändert werden.

Dies würde dann auch die Verzinsung des Guthabens bei Kreditverzicht betreffen.

Außerdem steht in meinem Vertrag unter § 4 Absatz b: ....Über die Bausparsumme hinausgehende Guthaben werden nicht berücksichtigt....

Das bedeutet dann wohl definitiv das ein eventuelles Mehrguthaben nicht mit den 5% verzinst wird.

Einige waren ja hier der Meinung das dem nicht so ist??

Ich gehe davon aus, das ich die Bausparsumme am Jahresende erreicht habe. Was würdet ihr dann anschließend tun? Bisher lasse ich eigentlich nur noch die VWL auf den vertrag überweisen. Das bringt danach ja eher nix mehr, da ich über die Bausparsumme komme.

Soll ich den vetrag dann einfach ohnen Einzahlungen stehen lassen und auf die