Vollständige Version anzeigen : Eigenheimzulage: Kauf 2004 / Sanierung+Einzug 2005
Hallo NG,
ich habe mich nun seit 2 Tagen quer durch die NGs gelesen und mich mit
der Eigenheimzulage auseinandergesetzt. Folgender Fall liegt vor:
- Kauf eines EFHs etwa Mitte Dezember 2004
- Umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in 2005
geplant
- Einzug Herbst 2005
Um nicht in die Neujahrsfalle zu tappen, stehen mir dann 2 Wege offen:
- Kaufvertrag 2004 und Übergabe vertraglich geregelt im Januar 2005
-> d.h. Förderung 2005 ... 2012
- Kaufvertrag 2004 und 'offizieller Einzug' 2004
-> d.h. Förderung 2004 ... 2011
In beiden Fällen sollten evtl. anstehende Gesetzesänderungen keinen
Einfuß haben, da der Kauf ja immer im Jahr 2004 stattfindet.
Sehe ich das richtig so oder gibt es andere
Möglichkeiten/Stolperstricke?
ThomasG
Kurt Rubin
26.11.2004, 13:45
"ThomasG" <te.ge@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:a7b8803c.0411251203.31309261@posting.google.c om...
> Um nicht in die Neujahrsfalle zu tappen, stehen mir dann 2 Wege offen:
> - Kaufvertrag 2004 und Übergabe vertraglich geregelt im Januar 2005
> -> d.h. Förderung 2005 ... 2012
> - Kaufvertrag 2004 und 'offizieller Einzug' 2004
> -> d.h. Förderung 2004 ... 2011
> In beiden Fällen sollten evtl. anstehende Gesetzesänderungen keinen
> Einfuß haben, da der Kauf ja immer im Jahr 2004 stattfindet.
Sissu richtich.
Andreas Fenner
26.11.2004, 14:15
Am 25.11.2004 21:03 schrieb ThomasG:
....
> Sehe ich das richtig so oder gibt es andere
> Möglichkeiten/Stolperstricke?
k.A. aber - jedes Finanzamt muß dir auf konkrete Fragen auch konkrete
Antworten geben (sie sind aber kein Steuerberater, der von sich aus auch
mal was steuersparendes vorschlägt...). Also im Zweifelsfall dort
einfach mal nachfragen - du hast ja hier einen konkreten Fall. (das kann
auch das FA im Nachbarkreis sein - du must nicht deinem Sachbearbeiter
alles erzählen was du vor hast).
Andreas
Robert Hadasch
26.11.2004, 17:15
Hallo,
> ich habe mich nun seit 2 Tagen quer durch die NGs gelesen und mich mit
> der Eigenheimzulage auseinandergesetzt. Folgender Fall liegt vor:
> - Kauf eines EFHs etwa Mitte Dezember 2004
> - Umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in 2005
> geplant
> - Einzug Herbst 2005
> Um nicht in die Neujahrsfalle zu tappen, stehen mir dann 2 Wege offen:
> - Kaufvertrag 2004 und Übergabe vertraglich geregelt im Januar 2005
> -> d.h. Förderung 2005 ... 2012
> - Kaufvertrag 2004 und 'offizieller Einzug' 2004
> -> d.h. Förderung 2004 ... 2011
> In beiden Fällen sollten evtl. anstehende Gesetzesänderungen keinen
> Einfuß haben, da der Kauf ja immer im Jahr 2004 stattfindet.
Richtig. Vorausgesetzt natürlich, daß auch die weiteren Bedingungen des
EigZulG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/inhalt.html)
erfüllt werden.
> Sehe ich das richtig so oder gibt es andere
> Möglichkeiten/Stolperstricke?
Die Neujahrsfalle wurde ja schon erwähnt. Erfolgt die Wohnungsübergabe
noch im laufenden Jahr 2004, der tatsächliche Einzug aber erst in 2005,
geht das erste Jahr der Förderung verloren ;-(
Um diesen Verlust zu vermeiden, haben nicht wenige Bauherren in der
Vergangenheit ihren Einzug der Papierform nach in das alte Jahr gelegt,
während sie tatsächlich erst im neuen Jahr eingezogen sind. Diese
Handlungsweise ist aber, um es mal vornehm auszudrücken, nicht im Sinne
des Gesetzgebers. Ein Staatsanwalt würde es sicher anders bezeichnen.
Auch den Finanzämtern ist diese vielfach geübte Praxis nicht unbekannt
geblieben. In Verdachtsfällen werden entsprechende Anträge mit
geschärftem Auge geprüft.
Die einzig saubere (und ungefährliche) Lösung zur Vermeidung der
Neujahrsfalle ist also, die Übergabe und den Einzug in das gleiche
Kalenderjahr zu legen. Hier in das Jahr 2005. Es gibt dann die
Eigenheimzulage für volle acht Jahre. Nachteil: Die Auszahlung
verschiebt sich um ein Jahr nach hinten.
Viele Grüße
Robert Hadasch
--
Robert Hadasch - Beratung für Immobilienfinanzierungen
Internet www.hadasch.de / www.ImmoFinanzBeratung.de
eMail info@hadasch.de - Telefon 0421 - 346 99 40
Danke für Eure schnellen Antworten!
Dann wird es wohl die Variante mit Übergabe 01/2005 werden.
> Die einzig saubere (und ungefährliche) Lösung zur Vermeidung der
> Neujahrsfalle ist also, die Übergabe und den Einzug in das gleiche
> Kalenderjahr zu legen. Hier in das Jahr 2005. Es gibt dann die
> Eigenheimzulage für volle acht Jahre. Nachteil: Die Auszahlung
> verschiebt sich um ein Jahr nach hinten.
Das muss nicht unbedingt ein Nachteil sein:
Da wir in Zukunft Kinder haben wollen, kassieren wir so ein Jahr
länger das Kinderbaugeld. Bereits bei einem Kind wären das EUR 800.-
mehr über die Laufzeit. Das deckt den Zinsverlust für ein Jahr Verzug
locker ab.
ThomasG
Eine Frage ist immer noch offen:
Wenn die Variante 2004 Kauf / Lastenübergang in 2005 durchgeführt
werden soll:
Wann muss der Antrag auf Eigenheimzulage gestellt werden? 2004 oder
2005?
Wann müssen die positiven Einkünfte unter Grenzwert liegen? 2003+2004
oder 2004+2005?
ThomasG
Frank Kozuschnik
27.11.2004, 21:45
ThomasG schrieb:
> - Kauf eines EFHs etwa Mitte Dezember 2004
> - Umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in 2005
> geplant
> - Einzug Herbst 2005
>
> Um nicht in die Neujahrsfalle zu tappen, stehen mir dann 2 Wege offen:
> - Kaufvertrag 2004 und Übergabe vertraglich geregelt im Januar 2005
> -> d.h. Förderung 2005 ... 2012
> - Kaufvertrag 2004 und 'offizieller Einzug' 2004
> -> d.h. Förderung 2004 ... 2011
> In beiden Fällen sollten evtl. anstehende Gesetzesänderungen keinen
> Einfuß haben, da der Kauf ja immer im Jahr 2004 stattfindet.
>
> Sehe ich das richtig so oder gibt es andere
> Möglichkeiten/Stolperstricke?
Im Prinzip siehst das schon richtig so.
Allerdings würde ich die Variante mit dem "offiziellen Einzug" 2004
nicht empfehlen. Mit falschen Angaben beim Finanzamt kannst du dich
strafbar machen.
Frank Kozuschnik
28.11.2004, 01:15
ThomasG schrieb:
> Eine Frage ist immer noch offen:
>
> Wenn die Variante 2004 Kauf / Lastenübergang in 2005 durchgeführt
> werden soll:
>
> Wann muss der Antrag auf Eigenheimzulage gestellt werden? 2004 oder
> 2005?
Den Antrag stellst du am besten, sobald du alle benötigten Daten
beisammen hast. Eine Frist brauchst du nicht zu beachten.
> Wann müssen die positiven Einkünfte unter Grenzwert liegen? 2003+2004
> oder 2004+2005?
2004 und 2005, denn 2005 ist das "Erstjahr" der Förderung, 2004 das
"Vorjahr" (EigZulG § 5).