Vollständige Version anzeigen : Belastung/ bzw Verkauf einer vermiet. Immob. unter Eheleuten um Eigenheim zu finanzieren
Wie kann man das geschickt lösen?
Meiner Frau gehört eine Eigentumswohnung die abbezahlt und vermietet
ist.
Wir wollen uns jetzt etwas größeres kaufen, müssten es aber zu 100%
fremd finanzieren. Die ETW wollen wir aber behalten.
Nun wird das Finanzamt es wohl nicht anerkennen, wenn wir einen Kredit
auf die abbezahlte Wohnung meiner Frau aufnehmen, dieses Geld in unser
Eigenheim stecken, gleichzeitig aber die Zinsen mit den Einnahmen der
vermieteten Wohnung gegenrechnen.
Wo liegt denn nun die Lösung?
Meine Idee war es, dass ich meiner Frau ihre Wohnung abkaufe (über
Kredit), meine Frau kauft mit dem Erlös auf ihren Namen unser
Eigenheim und ich kann die letztendlich die Zinsen jetzt mit den
Mieteinnahmen meiner Wohnung gegenrechnen.
Was sagt das Finanzamt dazu?
Kann es überhaupt was sagen, falls wir uns getrennt veranlagen?
Müßte ich Miete an meine Frau zahlen, wenn unserer Eigenheim auf ihren
Namen läuft?
Vielen Dank für Euren Rat!!!
Grüße
Andi
Alfred Neumann
27.11.2004, 18:15
Hallo Andi,
"Andi" <andibuettner@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9c7c489f.0411270705.1d46e6d4@posting.google.c om...
> Wie kann man das geschickt lösen?
> Meiner Frau gehört eine Eigentumswohnung die abbezahlt und vermietet
> ist.
> Wir wollen uns jetzt etwas größeres kaufen, müssten es aber zu 100%
> fremd finanzieren. Die ETW wollen wir aber behalten.
>
> Nun wird das Finanzamt es wohl nicht anerkennen, wenn wir einen Kredit
> auf die abbezahlte Wohnung meiner Frau aufnehmen, dieses Geld in unser
> Eigenheim stecken, gleichzeitig aber die Zinsen mit den Einnahmen der
> vermieteten Wohnung gegenrechnen.
>
Richtig.
> Wo liegt denn nun die Lösung?
>
> Meine Idee war es, dass ich meiner Frau ihre Wohnung abkaufe (über
> Kredit), meine Frau kauft mit dem Erlös auf ihren Namen unser
> Eigenheim und ich kann die letztendlich die Zinsen jetzt mit den
> Mieteinnahmen meiner Wohnung gegenrechnen.
Gute Idee.
> Was sagt das Finanzamt dazu?
> Kann es überhaupt was sagen, falls wir uns getrennt veranlagen?
> Müßte ich Miete an meine Frau zahlen, wenn unserer Eigenheim auf ihren
> Namen läuft?
>
Zitat aus www.intacon.de/mutter/tip/tip.php3?n=270
......
In einem dem Finanzgericht Münster vorliegenden Fall wandelten
die Eheleute die Gestaltung ab, indem der Ehemann seiner Frau
seine Mietwohnungen verkaufte. Für den Kaufpreis musste die Ehefrau
ein Darlehen aufnehmen. Den ausgezahlten Betrag überwies sie an ihren Mann,
der damit ein Familienwohnheim baute. Die Ehefrau setzte die Schuldzinsen
aus ihrem Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung der Mietwohnungen an.
Die Vorteile der Gestaltung liegen auf der Hand: Durch den Verkauf an die
Ehefrau bleiben die Mietwohnungen im Familienbesitz. Zudem fließen dem
Ehepaar weiter*hin die Mieteinnahmen zu. Zwar fallen bei der Ehefrau
Schuldzinsen an. Diese kann sie jedoch Steuer mindernd bei ihren
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigen.
Hätten die Eheleute den Hausbau ohne Verkauf der Mietwohnungen
fremdfinanziert, wären dem Ehemann zwar die Mieteinnahmen erhalten
geblieben. Dafür hätten sich aber die Schuldzinsen nicht steuerlich
ausgewirkt.
Das Finanzamt sah darin einen Gestaltungsmissbrauch nach
§ 42 Abgabenordnung, da durch die Fremdfinanzierung der Mietwohnungen
künstlich Steuer mindernder Aufwand produziert worden sei. Die
Finanzrichter prüften den Fall jedoch so, wie Verträge zwischen
Familienangehörigen nach ständiger Rechtsprechung geprüft werden, und
kamen zu dem Ergebnis, dass alle Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt
waren. Danach waren die Vereinbarungen zwischen den Eheleuten klar
und ernstlich gewollt, zivilrechtlich wirksam und entsprachen dem zwischen
Fremden Üblichen. (FG Münster, Urteil vom 28.5.2001, Az. 4 K 1392/99 E,
Revision beim BFH, Az. IX R 46/01).
Ende Zitat.
Der BFH hat den Eheleuten recht gegeben. Siehe ebd..
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2002.12.11/9R4601.html
Viel Spass beim Verstehen dieses Urteils.
Ich würde vorher vom Finanzamt bestätigen lassen, dass es die Werbungskosten
anerkennen wird.
Es sollte ein wirtschaftlicher Grund für den Verkauf der Wohnung vorliegen,
aus
dem sich die Steuerersparnis ergibt, nicht umgekehrt.
Dies ist keine Beratung, sondern lediglich die Meinungsäusserung eines
juristischen Laien.
Yours harmless Alfred
"Alfred Neumann" <AlfredNeumann@gmx.de> wrote in message news:<30rpseF32bnrpU1@uni-berlin.de>...
> Hallo Andi,
>
>
> "Andi" <andibuettner@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:9c7c489f.0411270705.1d46e6d4@posting.google.c om...
> > Wie kann man das geschickt lösen?
> > Meiner Frau gehört eine Eigentumswohnung die abbezahlt und vermietet
> > ist.
> > Wir wollen uns jetzt etwas größeres kaufen, müssten es aber zu 100%
> > fremd finanzieren. Die ETW wollen wir aber behalten.
> >
> > Nun wird das Finanzamt es wohl nicht anerkennen, wenn wir einen Kredit
> > auf die abbezahlte Wohnung meiner Frau aufnehmen, dieses Geld in unser
> > Eigenheim stecken, gleichzeitig aber die Zinsen mit den Einnahmen der
> > vermieteten Wohnung gegenrechnen.
> >
> Richtig.
>
> > Wo liegt denn nun die Lösung?
> >
> > Meine Idee war es, dass ich meiner Frau ihre Wohnung abkaufe (über
> > Kredit), meine Frau kauft mit dem Erlös auf ihren Namen unser
> > Eigenheim und ich kann die letztendlich die Zinsen jetzt mit den
> > Mieteinnahmen meiner Wohnung gegenrechnen.
>
> Gute Idee.
>
> > Was sagt das Finanzamt dazu?
> > Kann es überhaupt was sagen, falls wir uns getrennt veranlagen?
> > Müßte ich Miete an meine Frau zahlen, wenn unserer Eigenheim auf ihren
> > Namen läuft?
> >
>
> Zitat aus www.intacon.de/mutter/tip/tip.php3?n=270
>
> ......
> In einem dem Finanzgericht Münster vorliegenden Fall wandelten
> die Eheleute die Gestaltung ab, indem der Ehemann seiner Frau
> seine Mietwohnungen verkaufte. Für den Kaufpreis musste die Ehefrau
> ein Darlehen aufnehmen. Den ausgezahlten Betrag überwies sie an ihren Mann,
> der damit ein Familienwohnheim baute. Die Ehefrau setzte die Schuldzinsen
> aus ihrem Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und
> Verpachtung der Mietwohnungen an.
>
> Die Vorteile der Gestaltung liegen auf der Hand: Durch den Verkauf an die
> Ehefrau bleiben die Mietwohnungen im Familienbesitz. Zudem fließen dem
> Ehepaar weiter*hin die Mieteinnahmen zu. Zwar fallen bei der Ehefrau
> Schuldzinsen an. Diese kann sie jedoch Steuer mindernd bei ihren
> Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigen.
> Hätten die Eheleute den Hausbau ohne Verkauf der Mietwohnungen
> fremdfinanziert, wären dem Ehemann zwar die Mieteinnahmen erhalten
> geblieben. Dafür hätten sich aber die Schuldzinsen nicht steuerlich
> ausgewirkt.
>
> Das Finanzamt sah darin einen Gestaltungsmissbrauch nach
> § 42 Abgabenordnung, da durch die Fremdfinanzierung der Mietwohnungen
> künstlich Steuer mindernder Aufwand produziert worden sei. Die
> Finanzrichter prüften den Fall jedoch so, wie Verträge zwischen
> Familienangehörigen nach ständiger Rechtsprechung geprüft werden, und
> kamen zu dem Ergebnis, dass alle Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt
> waren. Danach waren die Vereinbarungen zwischen den Eheleuten klar
> und ernstlich gewollt, zivilrechtlich wirksam und entsprachen dem zwischen
> Fremden Üblichen. (FG Münster, Urteil vom 28.5.2001, Az. 4 K 1392/99 E,
> Revision beim BFH, Az. IX R 46/01).
>
> Ende Zitat.
>
> Der BFH hat den Eheleuten recht gegeben. Siehe ebd..
>
> http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2002.12.11/9R4601.html
>
> Viel Spass beim Verstehen dieses Urteils.
>
> Ich würde vorher vom Finanzamt bestätigen lassen, dass es die Werbungskosten
> anerkennen wird.
> Es sollte ein wirtschaftlicher Grund für den Verkauf der Wohnung vorliegen,
> aus
> dem sich die Steuerersparnis ergibt, nicht umgekehrt.
>
>
> Dies ist keine Beratung, sondern lediglich die Meinungsäusserung eines
> juristischen Laien.
>
> Yours harmless Alfred
Das Urteil klingt ja vielversprechend. Insbesondere, das der Mann der
Frau die Wohnungen verkauft und er dabei Sicherheiten aus seinem
Vermögen zur Finanzierung zu Verfügung stellt ist ja schon sehr
dreist.
Intressant auch, dass sie beide gemeinsam veranlagt sind und trotzdem
als eigenständige Personen gehandelt wurden.
Hast Du noch einen Tip, wie man beim Finanzamt vorgeht?
Ist denn so eine Bestätigung irgendetwas wert, wenn meine
Steuererkärung zum zum Finanzamt kommt und sie sich dann anders
entscheiden?
Auf einen Prozess will ich es, wie im Beispiel, eher weniger ankommen
lassen.
Vielen Dank für Deine Mühe, denke das Urteil bringt uns weiter!
Alfred Neumann
28.11.2004, 09:45
"Andi" <andibuettner@arcor.de> schrieb i
> Hast Du noch einen Tip, wie man beim Finanzamt vorgeht?
Du mußt dem Finanzamt Dein Vorhaben schildern und um Erteilung einer
verbindlichen Auskunft bitten.
> Ist denn so eine Bestätigung irgendetwas wert, wenn meine
> Steuererkärung zum zum Finanzamt kommt und sie sich dann anders
> entscheiden?
Das FA ist an seine Erklärung gebunden.
> Auf einen Prozess will ich es, wie im Beispiel, eher weniger ankommen
> lassen.
Du kannst ja einen Steuerberater oder RA hinzuziehen.
Yours fiscal Alfred