Vollständige Version anzeigen : Wechsel PKV - GKV
Benedikt Schubert
28.11.2004, 17:15
Hallo,
habe eine nicht ganz so gewöhnliche Frage bezüglich des Wechsels von der
PKV in die GKV.
Derzeitige Situation:
Als Student versichert über Vater bei der Beihilfe (70%) + PKV (30%) -
Vielleicht sind die Prozentsätze auch 80%/20%, das dürfte aber vermutlich
keine Rolle spielen. Dadurch nicht Mitglied in der GKV.
Was geschieht nun bei Eintritt in das Berufsleben, wenn das Gehalt unter
der BBG liegt? So, wie ich es verstanden habe, kann man in die GKV
wechseln. MUSS man dies aber auch?
Gruß
Benedikt
Matthias Frank
28.11.2004, 21:45
Benedikt Schubert schrieb:
> Wo ist da der entscheidende Unterschied zu dem Übergang
> Student - Arbeitnehmer?
Mit dem Trick könnte man sich ja ultra einfach der
Versicherungspflicht entziehen. Als Studie kann man sich
ja immer privat versichern und dann bleibt man halt dort.
Mfg
Matthias
Hans Peter Stroebel
28.11.2004, 21:45
Am Sonntag, 28. November 2004 21:05 schrieb Benedikt Schubert :
Hallo,
> Liegt es an dem genannten Absatz 2? Dort ist nämlich von Personen die
> Rede, die Anspruch auf Beihilfe haben, was ja in diesem Fall zutrifft.
Hast Du ja nicht mehr, wenn Du arbeitest, weil Du dann kein Kind in
Ausbildung mehr bist.
Hans
--
Hans Peter Stroebel
hpstr@operamail.com
Yes, I do. But not Yahoo.
Benedikt Schubert
29.11.2004, 11:14
Matthias Frank <frank@mach.fh-kl.de> wrote:
> Mit dem Trick könnte man sich ja ultra einfach der
> Versicherungspflicht entziehen. Als Studie kann man sich
> ja immer privat versichern und dann bleibt man halt dort.
Da magst du Recht haben. Allerdings scheint es ja auch Nachteile zu geben,
während des Studiums privat versichert zu sein. Man ist ja z.B. nicht
kostenlos bei den Eltern mitversichert.
Gruß
Benedikt
Frank Kozuschnik
29.11.2004, 23:45
Benedikt Schubert schrieb:
> Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> wrote:
>
> > Benedikt Schubert <b.schubert@gmx.net> schrieb:
>
> >>Was geschieht nun bei Eintritt in das Berufsleben, wenn das Gehalt
> >>unter der BBG liegt? So wie ich es verstanden habe, kann man in die
> >>GKV wechseln. MUSS man dies aber auch?
> >
> > Ja.
>
> Danke für deine Antwort. Weisst du, wo ich die gesetzlichen Grundlagen
> hierzu finde?
SGB V § 5 Abs. 1 Ziffer 1:
"Versicherungspflichtig sind [...] Angestellte [...], die gegen
Arbeitsentgelt beschäftigt sind"
==> Grundsätzlich ist Versicherungspflicht gegeben.
SGB V § 6 Abs. 1 Ziffer 1:
"Versicherungsfrei sind [...] Angestellte, deren regelmäßiges
Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen
6 oder 7 übersteigt"
==> Trifft nicht zu, da Gehalt unter der Pflichtversicherungsgrenze.
SGB V § 8 Abs. 1:
"Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer
versicherungspflichtig wird [...Ausnahmetatbestände...]"
==> Keine der Ausnahmen trifft zu.
> Durch googeln habe ich herausgefunden, dass man sich von der GKV-Pflicht
> befreien lassen kann, wenn man privat versichert ist, dann aber wieder
> mit dem Gehalt unter die BBG fällt.
SGB V § 8 Abs. 1 Ziffer 1:
"Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer
versicherungspflichtig wird [...] wegen Änderung der
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7"
==> Das gilt gilt für Fälle, wo das Einkommen zunächst knapp über der
Pflichtversicherungsgrenze lag, dann aber darunter rutscht, weil die
gesetzliche Pflichtversicherungsgrenze angehoben wurde. Nur weil das
Einkommen sinkt, kann man sich noch nicht befreien lassen.
> Man darf also weiter privat versichert bleiben
> (Allerdings darf man dann wohl auch nie wieder in die GKV zurück).
Dass man dann "nie wieder" in die gesetzliche Krankenkasse darf, habe
ich auch schon gehört. Begründet wird das wohl mit
SGB V § 8 Abs. 2 Satz 3:
"Die Befreiung kann nicht widerrufen werden."
Ich denke, dass man in die "Gesetzliche" zumindest dann wieder kommt,
wenn erneut eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht erfüllt
wird - zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit. Aber vielleicht weiß einer
der Mitlesenden dazu Genaueres...
> Wo ist da der entscheidende Unterschied zu dem Übergang
> Student - Arbeitnehmer?
Ganz einfach: Der Gesetzgeber macht für den ersten Fall eine Ausnahme,
für den Übergang vom Studium in ein Angestelltenverhältnis aber nicht.