Jaakob Kind
29.11.2004, 22:15
Hallo,
wie ist der Versicherungskunde einer deutschen fondsgebundenen
Lebensversicherung im Fall der Insolvenz des Versicherungsunternehmens
gesichert?
Solange das Sicherungsvermögen für die Ansprüche aller Kunden des
Unternehmens (also auch die anderer Sparten, z. B. KLV) reicht, ist die
Antwort hoffentlich einfach: die Ansprüche aller Kunden werden
befriedigt.
Aber was passiert (in dem hoffentlich nur theoretischen Fall), dass das
Sicherungsvermögen nicht reicht? Nach § 77a VAG wären alle Forderungen
von Versicherten gleichberechtigt, d.h., alle Kunden würden mit der
gleichen Quote befriedigt.
Oder bilden die Fondsanteile eine selbständige Abteilung des
Sicherungsvermögens im Sinne von § 66 VAG? Dann würden die FLV-Kunden zu
100 % befriedigt (wenn wir mal davon ausgehen, dass die Versicherung die
Fondsanteile gemäß § 54 b VAG tatsächlich gekauft hat), während die
anderen Kunden entsprechend weniger bekämen.
Hat hier jemand eine Idee?
Viele Grüße
Jaakob
wie ist der Versicherungskunde einer deutschen fondsgebundenen
Lebensversicherung im Fall der Insolvenz des Versicherungsunternehmens
gesichert?
Solange das Sicherungsvermögen für die Ansprüche aller Kunden des
Unternehmens (also auch die anderer Sparten, z. B. KLV) reicht, ist die
Antwort hoffentlich einfach: die Ansprüche aller Kunden werden
befriedigt.
Aber was passiert (in dem hoffentlich nur theoretischen Fall), dass das
Sicherungsvermögen nicht reicht? Nach § 77a VAG wären alle Forderungen
von Versicherten gleichberechtigt, d.h., alle Kunden würden mit der
gleichen Quote befriedigt.
Oder bilden die Fondsanteile eine selbständige Abteilung des
Sicherungsvermögens im Sinne von § 66 VAG? Dann würden die FLV-Kunden zu
100 % befriedigt (wenn wir mal davon ausgehen, dass die Versicherung die
Fondsanteile gemäß § 54 b VAG tatsächlich gekauft hat), während die
anderen Kunden entsprechend weniger bekämen.
Hat hier jemand eine Idee?
Viele Grüße
Jaakob