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Vollständige Version anzeigen : Re: Vermögen im Ausland wegengläserne Bankkonten


Jaakob Kind
30.11.2004, 23:15
Mike Dalhaus schrieb:
>
> Da in Deutschland immer mehr Bankkonten von Behörden wie der Polizei
> oder Finanzämter abgefragt werden können, ist es doch naheliegend, das
> Geld dort anzulegen, wo solche Abfragen nicht möglich sind - im Ausland.
>
> Dies ist vollkommen legal und dort legt sich das Geld viel besser an als
> in Deutschland, zumal es unter Umständen dort nicht einmal eine
> Quellensteuer gibt.

Es ist legal, wenn du die Erträge in Deutschland angibst. Und wenn du
das tust, dann stört dich die Quellensteuer eh nicht. Deshalb ist es
nicht ganz konsequent, was du da formulierst. Man könnte versucht sein
zu glauben, du fragest nach Tipps zur Steuerhinterziehung.
>
> Doch wie bekommt man dieses Geld wieder zurück nach Deutschland?
> Man liest und sieht im Fernsehen allzu skuriler Sachen.
>
> Es scheint wirklich Leute zu geben, die fahren mal eben in die Schweiz,
> holen einen schlappen 6 stelligen Betrag von ihrem Konto dort ab, und
> fahren mit diesem Bargeld hübsch wieder nach Deutschland, wo sie dann
> auf der Autobahn vom deutschen Zoll aufgegriffen werden - Pech.

Wenn sie beim Zoll den sechsstelligen Betrag angeben, dann gibt es
keinen Ärger. Vielleicht später mal Fragen vom FA, wenn das Vermögen so
gar nicht zu den Steuererklärungen passen will.
>
> Das ist ja alles ausgesprochen legal.
> Man darf soviel von seinem Vermögen mit sicher herumtragen, wie man
> will.

Klar. Nur muss man inzwischen dem Zoll ab einer gewissen Menge sagen,
wieviel man mit sich herumträgt. Tut man das nicht und der Zoll findet
was, hat man ein Problem.

> In Wahrheit muss der deutsche Zoll nicht annehmen, dass einem das Geld
> nicht gehört und man muss auch niemanden Rechenschaft darüber ablegen,
> woher das Geld stammt, es ist halt eigenes Vermögen.

Der Zoll glaubt dir doch, dass es dein Geld ist. Sonst würde er ja kaum
dein FA verständigen (wenn der Prozess denn so läuft).
>
> Aber was macht der Zoll dann?
> Der Zoll scheint das zuständige Finanzamt zu verständigen. Na und?
> Das ist halt jahrelang Erspartes, was nicht in Deutschland angelegt war.
>
> Erträge wurden in Deutschland versteuert, das ist halt in der Summe
> drin, die man in der Einkommenssteuererklärung angegeben hat.

Wenn du genug versteuerst, mag das angehen.

> Was kann da das Finanzamt überhaupt tun?

Mehr als du vermutlich glaubst.

> Die können doch nicht einfach behaupten, das sei Schwarzgeld und nicht
> versteuert.

So einfach werden die sich das sicher nicht machen. Aber vielleicht
wollen sie ja die Erträge mal einzeln vorgerechnet bekommen. Mit der
neuen Kontenevidenzzentrale kennen sie schon mal die deutschen Konten.
Und wenn die erklärten Erträge nur so hoch sind, wie die Erträge der
deutschen Konten, wirkt die obige Aussage nicht plausibel.
>
> Kennt jemand solche Fälle und weiß, wohin die geführt haben?

Das ist alles mal so spekuliert. Praktische Erfahrungen habe ich da
nicht.

Viele Grüße
Jaakob

Marc Wendler
30.11.2004, 23:45
Jaakob Kind <jaakob.kind@gmx.de> schrieb:


>Der Zoll glaubt dir doch, dass es dein Geld ist. Sonst würde er ja kaum
>dein FA verständigen (wenn der Prozess denn so läuft).
>>
>> Aber was macht der Zoll dann?
>> Der Zoll scheint das zuständige Finanzamt zu verständigen. Na und?
>> Das ist halt jahrelang Erspartes, was nicht in Deutschland angelegt war.

Er wird das Geld wohl erst einmal beschlagnahmen, wenn Du es
verschwiegen hast und keine Erklärung abliefern kannst. Dass man dann
ggf. nach einem Ermittlungsverfahren wieder was zurückbekommt, dürfte
für den Fall des Steuerdelikts kein Trost sein.

Marc

Jaakob Kind
01.12.2004, 18:44
"Mike Dalhaus" <juillet@arcor.de> wrote in message
news:1go45qe.anqdlw1rc6axoN%juillet@arcor.de...
> Wo steht das?
> Also wenn man aus dem Ausland kommt, darf man nur eine Summe von Euro
> 15.000 bar mit sich herumtragen, ansonsten muss man das dem Zoll
> angeben? Ich will genaue Fakten haben.

Zu faul zum selber googeln? Dann schreib nicht "will"...
Ich hatte sofort einen interessanten Treffer.

Viele Grüße
Jaakob

Stefan Krieg
01.12.2004, 21:15
Hallo Mike,

Mike Dalhaus <juillet@arcor.de> wrote:

>> Klar. Nur muss man inzwischen dem Zoll ab einer gewissen Menge sagen,
>> wieviel man mit sich herumträgt. Tut man das nicht und der Zoll
>> findet was, hat man ein Problem.

> Wo steht das?

Im Gesetz.
(wer lesen / suchen kann, ist klar im Vorteil)

Wäre bei weitem nicht das erste Mal, daß in den Finanzgruppen über
diesen Betrag diskutiert wurde... (das war ein Suchtip)

> Also wenn man aus dem Ausland kommt, darf man nur eine Summe von Euro
> 15.000 bar mit sich herumtragen, ansonsten muss man das dem Zoll
> angeben? Ich will genaue Fakten haben.

Hast Du doch (selbst genannt).

gruß aus berlin
der stef

Hertlein, Harald
02.12.2004, 08:45
Da ich oefter damit zu tun habe:

Ab 12.500 Euro meldet der Zoll an das zustaendige FA weiter.
Versteuertes Kapital kann ueberall in der Welt angelegt werden.
Dieses Kapital kann auch steuerfrei wieder zurueckgefuehrt werden.
Eventuell erwirtschaftete Zinsen im Ausland sind zu versteuern, und zwar
im Inland.

Gruss Harald

Ulrich Neumann
03.12.2004, 19:44
Martin Gerdes wrote:

> "Hertlein, Harald" <info@concom-kg.de> schrieb:
>
>>Da ich oefter damit zu tun habe:
>>Ab 12.500 Euro meldet der Zoll an das zustaendige FA weiter.
>
> Woher stammt die Zahl "12.500 Euro"? Meines Wissens sind 15.000 frei.

Laut
<http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/f0_bargeldverkehr/index.html>
sind es 15.000 Euro.

Gruss,
Ulrich

Ingo Hahn
03.12.2004, 21:14
""Sven Häberle"" <agosto@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1go8e90.1ugx24w1ir6yacN%agosto@arcor.de...
> Ich gewinne 1 Millionen im Lotto, lasse mir einen Scheck geben, fahre
> damit in die Schweiz und lege das Geld auf ein Konto.
> 100.000 davon lasse ich mir in bar geben und kehre damit zurück nach
> Deutschland.

Naja dann Miete halt für 35 Euro nen Zimmer in nem Hotel und fahre dann 7X
mit 14300 Euro über die Grenze :-)))


Liebe Grüße

Ingo

Sebastian Gansemer
03.12.2004, 21:14
Sven Häberle schrieb:

> Darauf erstattet der Zoll meinem zuständigem Finanzamt Rapport und jetzt
> fragt mich das Finanzamt, woher ich denn soviel Geld habe, da ich in den
> letzten 10 Jahren nur am Rand des Existenzminimums versteuert habe.
>
> Darauf berichtete ich, dass ich beim Glückspiel gewonnen habe.
> Das glauben die mir nicht und im Nu habe ich ein Steuerproblem.
>
>


Das kannst du ja relativ leicht nachweisen, woher das Geld kommt.
Allerdings wissen die dann auch von den restlichen 900000.

Stefan Krieg
03.12.2004, 21:14
Hallo Sven,

"Sven Häberle" <agosto@arcor.de> wrote:
> Ich gewinne 1 Millionen im Lotto, lasse mir einen Scheck geben, fahre
> damit in die Schweiz und lege das Geld auf ein Konto.
> 100.000 davon lasse ich mir in bar geben und kehre damit zurück nach
> Deutschland.
[...Zoll erwischt ihn, meldet es dem Finanzamt...]
> Darauf berichtete ich, dass ich beim Glückspiel gewonnen habe.
> Das glauben die mir nicht und im Nu habe ich ein Steuerproblem.

Das "nicht glauben" läßt sich ja einfach durch eine Bescheinigung
des Lottoveranstalters über den Gewinn abwenden.
Pech natürlich, daß der nur die gesamte Gewinnsumme bescheinigt
(da steuerfrei, aber auch egal). Da Du ja sowieso sämtliche Erträge
auch aus der Anlage der 900 TEU in der Schweiz angeben und versteuern
willst, hast Du demnach kein "Steuerproblem".

gruß aus berlin
der stef

Stefan Krieg
03.12.2004, 21:45
Hallo Sven,

"Sven Häberle" <agosto@arcor.de> wrote:
[...Lottogewinn...]
>> Das kannst du ja relativ leicht nachweisen, woher das Geld kommt.
>> Allerdings wissen die dann auch von den restlichen 900000.

> Ganz im Gegenteil:
> Wer immer den Lottoschein vorlegt, kriegt das Geld ausbezahlt.
> Eine Überprüfung der Personalien findet nicht statt.

Offenbar nur bei geringen Gewinnen (hier in B bis ¤ 500, in anderen
Bundesländern z.B. bis ¤ 1.000).

Die "Teilnahmebedingungen für das Zahlenlotto" in BaWü z.B. (waren
die ersten, die ich bei Google gefunden habe) schreiben nach
dem Absatz, daß Gewinnbeträge bis ¤ 1.000 in der Verkaufsstelle
ausgezahlt werden:

"Gewinnbeträge von mehr als ¤ 1.000,- werden von der
Gesellschaft ausgezahlt. Sie sind mit einem in den Verkaufsstellen
erhältlichen Gewinnanforderungsformular in einer Verkaufsstelle
oder durch persönliche Vorsprache bei der
Gesellschaft unter Beifügung der Spielquittung geltend zu machen.
Erforderlichenfalls wird für die Restlaufzeit eine
Ersatzquittung erstellt und dem Überbringer der Quittung ausgehändigt.
Die Auszahlung erfolgt mit befreiender Wirkung durch Überweisung
auf das angegebene Bankkonto ab dem 9. Werktag nach
Abgabe der vollständigen Unterlagen. Es wird das Bankkonto verwendet,
welches derjenige angegeben hat, der die Spielquittung
vorgelegt hat. Sind mehrere Namen angegeben, so ist die
Gesellschaft durch Leistung an einen der Genannten befreit."

Ein Nachweis über den Lottogewinn von ¤ 1 Mio sollte also leicht
erbringbar sein (solche Probleme möcht' ich mal haben...).

> Kennt jemand die Schweiz?

Michael Schumacher?

gruß aus berlin
der stef

Stefan Krieg
04.12.2004, 14:15
Hallo Martin,

Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> wrote:
[...]
> Und doch erinnert mich Deine Sachstandsschilderung an jene fernen
> Zeiten, da einen Leute nach einem Spaziergang mit dem Herzliebchen
> fragten. Plötzlich -- so die Vorgabe -- stürze eine wilde Horde
> baumlanger Kerle hinter den Büschen hervor und lecken sich lüstern
> nach der Schönen die Lippen. Und Du hast ganz zufällig eine MP im
> Hosentäschchen. Was machst Du dann?

Wehrdienst verweigern? ;-)

gruß aus berlin
der stef