Vollständige Version anzeigen : Wiedereinführung Zwischengewinn
Horst Stolz
18.12.2004, 10:45
Hallo,
nun ist je ja sicher, der Zwischengewinn ist zum Beginn 2005 wieder
da. Trotz mehr Bürokratie begrüße ich die Entscheidung, dann kann man
problemlos wieder Fonds kurz vor der Ausschüttung/Thesaurierung
kaufen.
Ungünstig wird es wohl sein, einen Fonds mit Auschüttung/Thesaurierung
im ersten Halbjahr ins neue Jahr zu übernehmen, wenn dieser Ende 2004
gekauft wurde. Da werde ich (ich zahle keinen Ausgabeaufschlag) wohl
in der letzten Dezemberwoche verkaufen und im Januar neu kaufen.
Oder ist meine Vermutung eventuell falsch, dass am 2.1. der
Zwischengewinn nicht mit null, sondern mit dem angefallenen Wert seit
der letzten AS/Th beginnt?
Gruß, Horst
--
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Wolfgang Garbe
18.12.2004, 12:45
Horst Stolz schrieb am 18.12.2004, 10:42 Uhr:
> nun ist je ja sicher, der Zwischengewinn ist zum Beginn 2005 wieder
> da. Trotz mehr Bürokratie begrüße ich die Entscheidung, dann kann man
> problemlos wieder Fonds kurz vor der Ausschüttung/Thesaurierung
> kaufen.
Vor- oder Nachteile außen vor gelassen, konnte man das auch vorher
schon. ;-)
> Ungünstig wird es wohl sein, einen Fonds mit
> Auschüttung/Thesaurierung im ersten Halbjahr ins neue Jahr zu
> übernehmen, wenn dieser Ende 2004 gekauft wurde.
> Da werde ich (ich zahle keinen Ausgabeaufschlag) wohl
> in der letzten Dezemberwoche verkaufen und im Januar neu kaufen.
Ich bin kein Steuerberater. Deshalb zitiere ich unkommentiert eine
Passage eines Hbl.-Artikels vom 21.10.04:
,---- [ Zwischengewinn wird wieder besteuert ]
| (..) Anleger die ihren Sparerfreibetrag ausschöpfen, sollten die
| Wiedereinführung des Zwischengewinns bei ihrer Steuerplanung
| berücksichtigen. Das betrifft allerdings nur Fonds, bei denen
| nennenswerte Zwischengewinne zu erwarten sind. Dazu zählen Renten- und
| Geldmarktfonds. Dabei sind drei Fallgruppen zu unterscheiden. Kauft der
| Anleger die Fondsanteile noch in diesem Jahr, wird ihm beim Kauf kein
| „gezahlter Zwischengewinn“ bescheinigt, obwohl er die anteiligen
| Zinserträge des laufenden Jahres im Anteilspreis mitbezahlt. Erhält er
| dann jedoch eine Ausschüttung oder verkauft er den Anteil ab 2005 –
| dann mit „erhaltenem Zwischengewinn“ – so versteuert er letztlich einen
| Betrag, den er beim Kauf des Fonds mitbezahlt hat. Anleger, die noch in
| diesem Jahr Fondsanteile kaufen wollen, sollten diesen Schritt noch
| einmal überdenken.
| Ausgenommen von dieser Grundregel sind Käufe thesaurierender Fonds kurz
| nach Beginn des neuen Fondsgeschäftsjahres. Dann wird der
| Zwischengewinn auf null zurückgesetzt.
| Will der Anleger Fondsanteile verkaufen, sollte er den Verkauf bis zum
| 31. Dezember dieses Jahres abschließen – sofern die Spekulationsfrist
| für die Fondsanteile schon abgelaufen ist. Aber auch wenn die
| Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann ein Verkauf sinnvoll
| sein, wenn der Anleger Spekulationsverluste geltend machen kann oder
| die Freigrenze von 512 Euro – 1024 Euro bei gemeinsamer Veranlagung –
| nicht erreicht wird. Sofern der Fonds noch in diesem Jahr ausschüttet
| oder, bei thesaurierenden Fonds, das Geschäftsjahr des Fonds noch in
| 2004 endet, sollten Anleger ebenfalls über einen rechtzeitigen Verkauf
| in diesem Jahr nachdenken.
| Auch Anleger, die weder Fondsanteile kaufen noch verkaufen wollen,
| sollten ihre Depots überprüfen. Falls sie Fondsanteile halten, die
| künftig erhebliche Zwischengewinne erwarten lassen, ist eine
| Umschichtung sinnvoll. Zuvor sollten die Anleger abwägen, ob die Kosten
| der Umschichtung – etwa durch Ausgabeaufschläge – die erwartete
| Steuerersparnis nicht übersteigen.
`----
> Oder ist meine Vermutung eventuell falsch, dass am 2.1. der
> Zwischengewinn nicht mit null, sondern mit dem angefallenen Wert seit
> der letzten AS/Th beginnt?
Deine Vermutung dürfte richtig sein.
Gruß,
Wolfgang
--
Keiner kommt hier lebend raus.
Horst Stolz
18.12.2004, 15:15
Wolfgang Garbe schrieb:
>
>> Oder ist meine Vermutung eventuell falsch, dass am 2.1. der
>> Zwischengewinn nicht mit null, sondern mit dem angefallenen Wert seit
>> der letzten AS/Th beginnt?
>
>Deine Vermutung dürfte richtig sein.
>
Danke, Wolfgang. Ich konnte vorher trotz intensiver Suche nichts
aktuelles finden.
Es war sogar ein Zeitschriftenartikel dabei, der die Zwischengewinne
auf Kursgewinne, statt auf Zinsgewinne bezog.
Und bei der Ersteinführung blickte weder der Steuerberater noch der
zuständige Finanzbeamte durch. Beide gaben falsche Ausküfte.
Ich werde also weitgehend den genannten Weg wählen und einiges vor
Jahresende temporär auflösen.
Gruß, Horst
--
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