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Aktie

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-> römisch actio=Anteilsrecht. Urkunde, die ihrem Besitzer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Aktieninhaber (Aktionär) ist damit Teilhaber, d.h. Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte sind im Aktiengesetz geschützt.