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-> römisch actio=Anteilsrecht. Urkunde, die ihrem Besitzer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Aktieninhaber (Aktionär) ist damit Teilhaber, d.h. Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte sind im Aktiengesetz geschützt.
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römisch actio = Anteilsrecht. Urkunde, die ihrem Besitzer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Aktieninhaber (Aktionär) ist damit Teilhaber, d.h. Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte sind im Aktiengesetz geschützt.

Aktuelle Version vom 7. Dezember 2010, 21:40 Uhr

römisch actio = Anteilsrecht. Urkunde, die ihrem Besitzer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Aktieninhaber (Aktionär) ist damit Teilhaber, d.h. Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte sind im Aktiengesetz geschützt.