BAWe; Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel

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Die Bundesoberbehörde des Bundesministeriums der Finanzen in Frankfurt/Main, die nach dem Wertpapierhandelsgesetz arbeitet, mit der Aufgabe, Mißstände zu verhindern, die den Wertpapiermarkt schädigen können. Der Präsident/in wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt. Das BAWe wird vom Wertpapierrat unterstützt und kann sich andere Personen und Einrichtungen für ihre Arbeit heranziehen. Bei der Verfolgung von Insidervergehen hat das BAWe Auskunftsrecht. Es tauscht mit den Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen und für das Versicherungswesen sowie mit den Börsenaufsichtsbehörden der Länder Daten und kann für Vergehen Zwangsgelder bis 100 000 Mark erheben.