Break-Even: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird hingegen beabsichtigt, den Optionsschein an der Börse zu verkaufen, sagt der Break-even nichts über den konkreten Gewinn oder Verlust aus. Es wird dann ein Gewinn erzielt, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis des Optionsscheins zzgl. aller Transaktionskosten übersteigt.
 
Wird hingegen beabsichtigt, den Optionsschein an der Börse zu verkaufen, sagt der Break-even nichts über den konkreten Gewinn oder Verlust aus. Es wird dann ein Gewinn erzielt, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis des Optionsscheins zzgl. aller Transaktionskosten übersteigt.
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''Quelle: Basisinformationen über Vermögensanlage und Wertpapiere''

Version vom 17. Juni 2007, 18:47 Uhr

Der Break-even-Punkt eines Optionsscheins lässt sich an einem bestimmten Kurs des Basiswertes festmachen: Diesen Kurs muss der Basiswert erreichen, um eine Ausübung des Optionsscheins ohne Verlust zu ermöglichen.

Dieser Kurs liegt stets um einen gewissen Betrag über (bei Call-Optionsscheinen) oder unter (Put-Optionsscheine) dem Basispreis. Der Break-even-Punkt hat für die Ermittlung der Gewinnschwelle nur dann Bedeutung, wenn die Ausübung des Optionsrechts beabsichtigt wird.

Wird hingegen beabsichtigt, den Optionsschein an der Börse zu verkaufen, sagt der Break-even nichts über den konkreten Gewinn oder Verlust aus. Es wird dann ein Gewinn erzielt, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis des Optionsscheins zzgl. aller Transaktionskosten übersteigt.

Quelle: Basisinformationen über Vermögensanlage und Wertpapiere