Organ der Aktiengesellschaft.
In der Regel einmal jährlich stattfindende Versammlung der Aktionäre.
Zugang zur Hauptversammlung und Stimmrecht stehen nur den Inhabern von stimmberechtigten Stammaktien zu, Vorzugsaktionäre dürfen nicht abstimmen und Inhaber von Genußscheinen haben gar keinen Zutritt.
Die Hauptversammlung wird vom Vorstand der AG mit einer Frist von mindestens einem Monat einberufen. Wichtigste Aufgaben der HV sind z. B. die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates und Beschlußfassung über der Verwendung des Bilanzgewinns.