Aktie: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. August 2007, 15:12 Uhr

-> römisch actio=Anteilsrecht. Urkunde, die Ihrem Besitzer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Aktieninhaber (Aktionär) ist damit Teilhaber, d.h. Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte sind im Aktiengesetz geschützt.