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| Diese Versicherung dient vorrangig dazu arbeitssuchenden Menschen ein Einkommen zu sichern. Die erste der 5 Sozialversicherungen. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Dazugehöriges Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2011 3,0% des Bruttoentgelts den Arbeitnehmer sowie Auszubildende gleichermaßen (50%) zu bezahlen haben. Die restlichen (50%) werden von dem Arbeitgeber finanziert. | | Diese Versicherung dient vorrangig dazu arbeitssuchenden Menschen ein Einkommen zu sichern. Die erste der 5 Sozialversicherungen. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Dazugehöriges Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2011 3,0% des Bruttoentgelts den Arbeitnehmer sowie Auszubildende gleichermaßen (50%) zu bezahlen haben. Die restlichen (50%) werden von dem Arbeitgeber finanziert. |
Aktuelle Version vom 8. September 2011, 09:20 Uhr
Allgemein
Diese Versicherung dient vorrangig dazu arbeitssuchenden Menschen ein Einkommen zu sichern. Die erste der 5 Sozialversicherungen. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Dazugehöriges Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2011 3,0% des Bruttoentgelts den Arbeitnehmer sowie Auszubildende gleichermaßen (50%) zu bezahlen haben. Die restlichen (50%) werden von dem Arbeitgeber finanziert.