Ausgesetzt

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Kurszusatz bei Wertpapieren, die an einem oder mehreren Börsentagen vom Handel suspendiert sin. Die Aussetzung vom Börsenhandel erfolgt in der Regel im Vorfeld der Veröffentlichung wichtiger Unternehmensnachrichten, die geeignet sind, den Kurs massiv zu beeinflussen. Somit gehört die Verhinderung von Insidergeschäften zu den wichtigesten Gründen solch einer Maßnahme.