Emittent: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. August 2007, 14:26 Uhr

Juristische Person des Privatrechts (meist AG) oder öffentlichrechtliche Körperschaft, die Wertpapiere ausgibt. Emittent ist der Antragsteller der Wertpapiere. Daueremittent ist, wer oft mit Emissionen an den Kapitalmarkt herantritt (Realkreditinstitute).

Juristische Person des Privatrechts (z.B. AG), die Wertpapiere ausgibt. Emittent ist der Antragsteller der Wertpapiere - bei Aktien z.B. die Aktiengesellschaft (AG).