Genußschein: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 14. August 2007, 15:12 Uhr

verbriefen Vermögensrechte, die in den jeweiligen Genußschein-Bedingungen genannt sind. Generell handelt es sich um Gläubigerpapiere, die auf einen Nominalwert lauten und mit einem Gewinnanspuch verbunden sind.