Genußschein: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. August 2007, 14:26 Uhr

verbriefen Vermögensrechte, die in den jeweiligen Genußschein-Bedingungen genannt sind. Generell handelt es sich um Gläubigerpapiere, die auf einen Nominalwert lauten und mit einem Gewinnanspuch verbunden sind.