Hauptversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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K (auch Vorzugsaktionäre haben Zutritt zur Hauptversammlung, aber kein Stimmrecht)
 
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Organ der Aktiengesellschaft.
 
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In der Regel einmal jährlich stattfindende Versammlung der Aktionäre.
 
In der Regel einmal jährlich stattfindende Versammlung der Aktionäre.
Zugang zur Hauptversammlung und Stimmrecht stehen nur den Inhabern von stimmberechtigten Stammaktien zu, nicht aber Vorzugsaktionären und Inhabern von Genußscheinen.
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Zugang zur [[Hauptversammlung]] und Stimmrecht stehen nur den Inhabern von stimmberechtigten Stammaktien zu, Vorzugsaktionäre dürfen nicht abstimmen und Inhaber von Genußscheinen haben gar keinen Zutritt.
Die Hauptversammlung wird vom Vorstand der AG mit einer Frist von mindestens einem Monat einberufen. Wichtigste Aufgaben der HV sind z. B. die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates und Beschlußfassung über der Verwendung des Bilanzgewinns.
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Die [[Hauptversammlung]] wird vom Vorstand der AG mit einer Frist von mindestens einem Monat einberufen. Wichtigste Aufgaben der HV sind z. B. die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates und Beschlußfassung über der Verwendung des Bilanzgewinns.

Aktuelle Version vom 1. Juni 2010, 18:09 Uhr

Organ der Aktiengesellschaft. In der Regel einmal jährlich stattfindende Versammlung der Aktionäre. Zugang zur Hauptversammlung und Stimmrecht stehen nur den Inhabern von stimmberechtigten Stammaktien zu, Vorzugsaktionäre dürfen nicht abstimmen und Inhaber von Genußscheinen haben gar keinen Zutritt. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand der AG mit einer Frist von mindestens einem Monat einberufen. Wichtigste Aufgaben der HV sind z. B. die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates und Beschlußfassung über der Verwendung des Bilanzgewinns.