Konsortium: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. August 2007, 15:12 Uhr

Die an einer Neuemission beteiligten Banken (Konsortialbanken) bilden gemeinsam das (Emissions)-Konsortium, ausserdem werden eine oder mehrere Banken zu(m) -> Konsortialführer(n) beim Börsengang des betreffenden Unternehmens ernannt. Die prozentuale Beteiligung an der Emission wird Konsortialquote genannt.