Krankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Es wird unterschieden zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung.Die gesetzliche Krankenversicherung ist vorgeschrieben und Bestandteil des Sozialversicherungssystems bzw. des Gesundheitssystems in Deutschland (zwei von 5), somit für jeden Arbeitnehmer gültig bis zur Versicherungspflichtgrenze. Ab dieser Grenze ist es freigestellt ob der Arbeitnehmer freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitritt oder sich zu einem Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer privaten Krankenversicherung hinreißen lässt. Es werden die Kosten für eine Behandlung bei Erkrankungen, Unfällen oder Mutterschaft voll oder teilweise erstattet.
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Es wird unterschieden zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist vorgeschrieben und Bestandteil des Sozialversicherungssystems bzw. des Gesundheitssystems in Deutschland (zweite von 5), somit für jeden Arbeitnehmer gültig bis zur Versicherungspflichtgrenze. Ab dieser Grenze ist es freigestellt ob der Arbeitnehmer freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitritt oder sich zu einem Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer privaten Krankenversicherung hinreißen lässt. Es werden die Kosten für eine Behandlung bei Erkrankungen, Unfällen oder Mutterschaft voll oder teilweise erstattet.

Version vom 19. August 2011, 14:24 Uhr

Es wird unterschieden zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist vorgeschrieben und Bestandteil des Sozialversicherungssystems bzw. des Gesundheitssystems in Deutschland (zweite von 5), somit für jeden Arbeitnehmer gültig bis zur Versicherungspflichtgrenze. Ab dieser Grenze ist es freigestellt ob der Arbeitnehmer freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitritt oder sich zu einem Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer privaten Krankenversicherung hinreißen lässt. Es werden die Kosten für eine Behandlung bei Erkrankungen, Unfällen oder Mutterschaft voll oder teilweise erstattet.