Krankenversicherung

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Es wird unterschieden zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist vorgeschrieben und Bestandteil des Sozialversicherungssystems bzw. des Gesundheitssystems in Deutschland (zweite von 5), somit für jeden Arbeitnehmer gültig bis zur Versicherungspflichtgrenze. Ab dieser Grenze ist es freigestellt ob der Arbeitnehmer freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitritt oder sich zu einem Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer privaten Krankenversicherung hinreißen lässt. Es werden die Kosten für eine Behandlung bei Erkrankungen, Unfällen oder Mutterschaft voll oder teilweise erstattet.