Pflegeversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Pflegeversicherung, die Dritte in unserem Bund von Fünf. Sie dient zur [[Absicherung]] der Pflegebedürftigkeit bzw. als Hilfe für die unter uns, die wegen der Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Handreichung angewiesen sind. Gezahlt wird ein Pflegegeld das sich in Höhe nach dem Grad der Bedürftigkeit ordnet. Hierbei gibt es drei Unterscheidungen. Pflegestufe I. erhebliche Bedürftigkeit Hilfebeanspruchung mind. 90 min/Tag, II. schwere Bedürftigkeit Hilfebeanspruchung mind. 180 min/Tag und III. schwerste Bedürftigkeit Hilfebeanspruchung mind. 300 min/Tag. Die Pflegekassen sind Träger der Versicherung und befinden sich bei den Krankenkassen, wirtschaften aber in eigener Verantwortung.
 
Die Pflegeversicherung, die Dritte in unserem Bund von Fünf. Sie dient zur [[Absicherung]] der Pflegebedürftigkeit bzw. als Hilfe für die unter uns, die wegen der Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Handreichung angewiesen sind. Gezahlt wird ein Pflegegeld das sich in Höhe nach dem Grad der Bedürftigkeit ordnet. Hierbei gibt es drei Unterscheidungen. Pflegestufe I. erhebliche Bedürftigkeit Hilfebeanspruchung mind. 90 min/Tag, II. schwere Bedürftigkeit Hilfebeanspruchung mind. 180 min/Tag und III. schwerste Bedürftigkeit Hilfebeanspruchung mind. 300 min/Tag. Die Pflegekassen sind Träger der Versicherung und befinden sich bei den Krankenkassen, wirtschaften aber in eigener Verantwortung.

Aktuelle Version vom 8. September 2011, 09:26 Uhr

Allgemein

Die Pflegeversicherung, die Dritte in unserem Bund von Fünf. Sie dient zur Absicherung der Pflegebedürftigkeit bzw. als Hilfe für die unter uns, die wegen der Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Handreichung angewiesen sind. Gezahlt wird ein Pflegegeld das sich in Höhe nach dem Grad der Bedürftigkeit ordnet. Hierbei gibt es drei Unterscheidungen. Pflegestufe I. erhebliche Bedürftigkeit Hilfebeanspruchung mind. 90 min/Tag, II. schwere Bedürftigkeit Hilfebeanspruchung mind. 180 min/Tag und III. schwerste Bedürftigkeit Hilfebeanspruchung mind. 300 min/Tag. Die Pflegekassen sind Träger der Versicherung und befinden sich bei den Krankenkassen, wirtschaften aber in eigener Verantwortung.