Riester-Rente

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Rentenversichrungspflichtige Angestellte, Beamte sowie Arbeitslose, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen erhalten die Riesterförderung, wenn sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.

Riester-Produkte gibt es als Versicherungsverträge, Investmentfondsverträge oder Banksparverträge.

Förderung der Rieserverträge:

  • Auf Antrag zahlt der Staat eine Zulage in den Vertrag mit ein. Die volle Zulage erhält, wer mindestens 3 Prozent seines Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlt. Die volle Grundzulage beträgt: EUR 114 + EUR 138 pro Kind, für das er Kindergeld bekommt.
  • Die eingezahlten Beiträge können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Für 2006 und 2007 können maximal bis zu 1575 EUR geltend gemacht werden, ab 2008 bis zu EUR 2100.

Die Rente, die man aus der Riester-Rente erhält ist dann voll steuerpflichtig. Dafür konnte man dies ja vorher auch absetzen.