Rentenversichrungspflichtige Angestellte, Beamte sowie Arbeitslose, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen erhalten die Riesterförderung, wenn Sie inen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.
Riester Produkte gibt es als Versicherungsverträge, Investmentfondsverträge oder Banksparverträge.
Förderung der Rieserverträge:
<math>Auf Antrag zahlt der Staat eine Zulage in den Vertrag mit ein. Die volle Zulage erhält, wer mindestens 3 Prozent seines Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlt. Die volle Grundzulage beträgt: EUR 114 + EUR 138 pro Kind, für das er Kindergeld bekommt.</math>
<math>Die eingezahlten Beiträge können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Für 2006 und 2007 können maximal bis zu 1575 EUR geltend gemacht werden, ab 2008 bis zu EUR 2100.</math>
Die Rente, die man aus der Riester Rente erhält ist dann voll steuerpflichtig. Dafür konnte man dies ja vorher auch absetzen.