Telefonhandel: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. August 2007, 14:26 Uhr

Auch Telefonverkehr genannt. Bezeichnet den Wertpapierhandel am Telefon - also den außerbörslichen Handel von Wertpapieren. Vor allem Banken handeln häufig im Telefonverkehr. Der Telefonhandel unterliegt keinen gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollregelungen. Im außerbörslichen Handel können alle Wertpapiere gehandelt werden, die in den verschiedenen Marktsegmenten notiert werden.