Kursmakler

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Durch die Börsenaufsichtsbehörde (im Einvernehmen mit Kursmaklerkammer und Geschäftsführung) amtlich bestellte und vereidigte Handelsmakler, die an den Wertpapierbörsen die Börsenpreise feststellen und an den Warenbörsen bei der amtlichen Feststellung mitwirken. Anders als z.B. Freimakler. Kursmakler dürfen ihre Geschäfte auch als Geschäftsleiter eines Finanzdienstleister- oder Kreditinstitutes als Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung betreiben.